Jobcenter verlangt eine Verpflichtung

Hallo,

ich habe mich heute mit einer Freundin unterhalten und diese hat wegen Ihrer Ausbildung die Sie machen will eine Anforderung bezüglich einer Verpflichtung von freiwilligen Personen ,die die Betreuung Ihrer Kinder im Krankheitsfall sicherstellen. Ich bin der Meinung das es nicht rechtens ist bzw. das die Arge Ihre kompetenzen überschreitet, weil die Person die sich dazu verpflichtet wegen Schadensersatz rangenommen werden kann wenn es nicht möglich ist die Betreuung zu übernehmen.

Oder liege ich dort komplett falsch?

LG

Neon05

Hallo Neon05,

Um die Frage abschließend beantworten zu können, müsste man die näheren Umstände der Ausbilung kennen. Wenn die Ausbildung durch das Jobcenter vollfinziert wird, also eine sogenannte BAE (Berufsausbildung in Einrichtungen)oder eine FBW (Umschulung) ist, dann kostet diese Ausbildungs das Jobcenter - also den Steuerzahler(!)- ca. 80.000 Euro!
Wenn deine freundin also vor hat diese Summe vom Staat finziert zu bekommen, sollte sie sicherstellen, dass die Ausbildung auch durch NICHTS scheitert! Denn wenn man nach der Hälfte abbricht, sind mindestesn 20.000 Steuer-Euro in dem Sand gesetzt worden.
Insofern handelt das Jobcenter (die ARGE gibt es seit dem 010.01.2011 nicht mehr!)rechtens, denn es vertritt auch die Interessen des Steuerzahlers!

Es muss mindestesn eine (besser zwei) Personen genannt werden können, die sicherstellen dass auch im Krankheitsfall der Kinder mal jemand einspringen kann.
Mehr ist es doch nicht !
Schadensersatz kann aber nur verlangt werden, wenn das zum Abbruch der Maßnahme führende Ereignis ABWENDBAR gewesen wäre. Also wenn die Mutter, oder die genannte Ersatz-Person dann ausgerechnet selbst erkrankt ist, dann kann ja keiner was dafür. In so einem Fall wird dann keine Schadenersatzfoprderung haltbar sein.
Es ist ja auch nicht schlimm wenn sie mal 1-2 Tage fehlt. Es darf sich nur nicht auf Zeiträume von mehr als 10% der gesamten Ausbildungszeit summieren! .

Sie könnte auch mal bei der Krankenkasse fragen, ob eine Haushaltshilfe in diesem Falle gestellt werden kann. Falls ja dürfte die Bescheinigung der Kasse auch ausreichen. Vielleicht gibt es auch in Deiner Stadt einen Leihgroßmütterdienst den deine Freundin beanspruchen kann, wenn sie wirklich keine einzigen Freund opder Verwandten hat der einspringen könnte.

Also eine Lösung MUSS gefunden werden, sonst würde ich an Stelle des Jobcenters auch nicht das viele Geld für eine Ausbildung befürworten, sondern die Frau während der Kindergarten- oder Schulzeit lieber halbtags arbeiten schicken.

Gruß
Gwenhyfar