Hallo und guten Tag,
angenommen, eine Person, die ganztags berufstätig ist und aufstockende Leistungen vom Amt erhält, hat wie in den vergangenen Jahren auch ihre Betriebskostenabrechnung an das Amt geschickt, mit der Bitte um Übernahme. Im vergangenen Jahr wurde der nachzuzahlende Betrag übernommen. Allerdings mit der Maßgabe die Heizkosten zu senken.
Ich weiss das sie nicht übermäßig heizt, allerdings wohnt sie im Dachgeschoss eines Altbaus und über ihr ist nur noch ein ungedämmter Spitzboden und sie hat mehrere Gaubenfenster.
Nachdem sie nun dieses mal den Antrag auf Übernahme eingereicht hatte kam ein Zwischenbescheid mit einem Fragebogen und der Aufforderung den Energieausweis in Kopie vorzulegen.
Mal davon abgesehen, dass der Vermieter sich „ziemlich anstellte“ bevor er das Teil überhaupt rausrückte - kann das Amt solche Papiere verlangen?
Und - gibt es beim Amt Fachleute, die die Richtigkeit der Angaben in diesem Ausweis prüfen? Man liest ja immer wieder von Gefälligkeitsgutachten.
Laut dem Ausweis ist dieses Haus nämlich vergleichsweise ein neues Einfamilienhaus???
Komisch ist ja auch das das Mehrfamilienhaus in Leipzig steht, die Vermieterin in Düsseldorf wohnt und die Gutachterin in Bochum ansässig ist. Ein Schelm der böses dabei denkt?
Danke für Infos.
Ein schönes Wochenende
wünscht AnnieL