Jobcenter verlangt Umzug ins Ausland

Hallo,
kann das Jobcenter verlangen das ein Umzug ins Ausland (konkreter Fall nach Holland da dort Arbeit vermittelbar wäre) erfolgt und andernfalls eine Kürzung um 100 % durchsetzen ?
Darüberhinaus ist die betroffene Person im 7. Monat schwanger !

Hallo
leider kann ich dazu nichts sagen. Habe mich als Experte abgemeldet, weil die Anfragen zu spezifisch waren. Auch beim AA weiss nicht jeder wirklich Bescheid.
Nichts gefallen lassen. Evtl. einen Anwalt für Sozialrecht einschalten. Wegen geringer Einnahmen wird eine Prozesskostenhilfe beantragt. ( Macht glaube ich der Anwalt) oder beim Amtsgericht einen Beratungsgutschein holen. Bewilligungsbescheid und Perso mitnehmen.

…ich glaube nicht, dass das AA den Umzug verlangen kann. Nur zumutbare Umzüge können verlangt werden. Aber wie das ausgelegt wird, kann ich nicht sagen.

Vor allem positiv denken. Keine Angst, Sorge Zweifel, lieber so tun, als wäre die Entscheidung schon so wie du es dir wünscht, gefallen.Meine spirituelle Einstellung die meiner Meinung nach hilft.
Viel Glück
Silvia

Hallo,
kann dir hier leider nicht helfen. Kann mir aber nicht vorstellen dass jemand im 7 Monat gezwungen werden kann zu arbeiten. Würde hier auf jeden Fall einen Anwalt für Sozialrecht hinzuziehen. Des weiteren würde ich mit dem Frauenarzt reden und mir eine Bescheinigung über die Nichtarbeitsfähigkeit ausstellen lassen.
Gruß
tarnkappe01

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

leider kann das jobcenter das verlangen aber wenn man einen schein vom frauenarzt vorlegt das man derzeit nicht in der lage ist umzuziehen- können die einen nicht zwingen.
verstehe sowieso nicht wie man eine frau im 7monat schwanger vermitteln will…andere frage will die zukünftige mama nicht auch in mutterschaft gehen!!
wenn ihr nicht mit der leistung eures sachbearbeiters zufrieden seit dann legt beschwerde ein oder am besten ihr wollt gleich den abteilungsleiter sprechen!!
wünsche euch viel glück und alles gute fürs baby

Abend, also wissen tu ich es nicht, aber vorstellen kann ich mir nicht, dass das Amt so einen Umzug verlangen kann, da dieser ja keinen Sinn ergibt. Durch die Schwangerschaft ist eine Vermittlung in Arbeit sowie so nicht möglich (zwecks Schwangerschaftsschutz 6Wochen vor und 8Wochen nach der Geburt).

Frage mich nur: Bekommt sie die dort garantiert einen Job oder ist dort, wie du schreibst, nur Arbeit vermittelbar. Sollte die arbei konkret sein so soll sie sich doch mit ihrem hoffentlich schon schön runden Bauch vorstellen. Der Arbeitgeber wird ihr und der Vermittlungsstelle dann schon das Passende mitteilen.
Oder:
Bim Arzt Bescheinigung holen wegen Schwangerschaft. Da im 7. Monat beginnt auch bald der Mutterschutz. Mit Arzt reden und eventuell so lange Krankmeldung geben lassen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Frage hast du doppelt gestellt oder irre ich mich ?!?

Ja das Jobcenter kann so etwas theoretisch verlangen, aber ich glaube kaum dass dies der Fall sein wird, da diese Person im 7 Monat schwanger, nicht mehr vermittelbar ist!