Jobcenter verweigert die Familienzusammenführung

Hallo.

Also ich bin berufstätig und bekomme im April ein
Kind.
Mein Freund,der in einer anderen Stadt wohnt,ist arbeitslos und
bezieht Alg II.
Mein Amt hier meinte,er solle bei seinen Jobcenter die
Familienzusammenführung beantragen und bestätigen lassen,damit er mit
mir zusammen die Wohnung in meiner Stadt bekommen kann und wir diese
auch bezahlt bekommen,da ich 1 Jahr in Elternzeit gehen werde.
Sein Amt hat sich quergestellt und meinte,ich würde doch arbeiten und
könne somit,wenn das Kind da ist,hin- und herfahren.

Geht das denn
so einfach,dass diese sich so querstellen?
und was kann ich nun
machen?

Denn somit bekommen wir nicht zusammen die Wohnung und
einfach so kann er sich hier auch nicht anmelden.
es hängt somit
alles von der Familienzusammenführung ab,dass wir zusammenleben
können,und vor allem,dass er eine größere Chance hat,hier bei mir
Arbeit zu finden,wenn er dann hier gemeldet wäre.

Bitte helft
mir,denn ich weiß gerade nicht
weiter

Also,

ja und nein…

das Jobcenter kann die beantragte „Familien-Zusammenführung“ tatsächlich verweigern, denn es muss dem Umzug nur zustimmen wenn der Kunde aufgrund einer Arbeitsaufnahme die Stadt wechseln möchte, solange die Vaterschaft nicht bewiesen ist.

Andererseits kann das Amt einem Vater nicht verwehren bei seinem Kind zu wohnen.

Es gibt somit mehrere Auswege aus der Patt-Situation:

1.) er sucht sich in Deiner Stadt irgendeine Arbeit, und wenn es nur bei einer Zeitarbeitsfirma ein befristeter Vertrag ist. Oder bei MC Doof oder irgendein anderer Job mit mindestens 16 Wochenstunden. Dann kann das Amt dem Umzug gar nicht verweigern.

oder

2.) er zieht einfach ohne Zustimmung aus und verzichtet freiwillig auf die 20% vom Regelsatz (bis der Vaterschaftsnachweis erbracht werden kann) die ihm dann zur Strafe für den unerlaubten Auszug abgezogen werden. Das dürften rechnerisch maximal 72 Euro im Monat sein.

3.) Ihr wartet noch bis das Kind da ist. Dann kann ein Vaterschaftsgutachten gemacht werden. Ist er tatsächlich der Vater darf das Jobcenter die Zustimmung zum Umzug wegen Familienzusammenführung nicht länger verweigern.

Gruß Gwenhyfar