Jobcenter verweigert Leistung

Guten Tag,

Hallo!

Mein Freund hat am 15.1.2010 seinen letzten Anspruchstag für ALG I. Wir haben ein Kind und er hat täglich 17.71 € ALG I bekommen.

Nun sagt uns das Jobcenter wir sollen einen Antrag auf Kinderzuschlag und Wohngeld stellen.

Wir haben das mal durchgerechnet und würden mit Kinderzuschlag und Wohngeld auf eine Leistung von 272 € kommen. Ich habe das Gefühl, dass das Jobcenter den Zuschlag zum ALG I nicht berücksichtigt hat. Sind die doof?

Wir hätten einen ALG II-Anspruch in Höhe von ca. 424 €, da ich vollzeit berufstätig bin und wir einen 6-jährigen Sohn haben. Außerdem wäre mein Freund dann nicht krankenversichert und müsste sich für 150 € im Monat selbst versichern. Das kann es doch nicht sein, oder?

Das Jobcenter würde dann 302 € einsparen, dass sehe ich nicht ein. Was können wir tun??

LG Ina

Hallo,

keine Ahnung, weshalb Du mich angeschrieben hast…:wink:) Bin dafür kein Experte!!

LG
Claudia

Hallo Ina,

ich bin auch keine Expertin für die Leistungsgewährung beim ALG II.
Aber du kannst dir im Internet selbst deinen Anspruch ausrechnen. siehe:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…

Sollte man dich trotz Anspruch bei der ARGE abweisen, dann verlange einen schriftlichen Bescheid, damit du Widerspruch erheben kannst.

mfg von Angelika

Danke es hat sich schon erledigt.

LG Ina

Stellen Sie zuerst Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag. Geben Sie bei beiden Stellen an, dass Sie auf den abschlägigen ALG-II-Antrag Widerspruch einlegen werden. Tun Sie dieses innerhalb der im Bescheid angegebenen Widerspruchsfrist. Einen Widerspruch bearbeitet in der Regel ein anderer Sachbearbeiter als die „normalen“ Bescheide.
Eine eigene Berechnung anhand von Tabellen im Internet ergibt meistens kein korrektes Ergebnis. Bei der tatsächlichen Berechnung müssen ja sehr viel mehr Aspekte berücksichtigt werden, als diese Tabellen angeben.
Alles Gute!