Jobcenter verweigert Nachzahlung

Hallo.

Folgende Situation.

Frau A. , neu verheiratet, Ehemann und sie arbeiten, bekommt Unterhalt für zwei Kinder ( pro Kind 225 Euro). Der Ex-Mann beschließt (ohne vorherige Info) am 16.11. pro Kind 100 Euro Unterhalt zu zahlen. Frau A. sendet sofort nach Erhalt des Geldes (16.11.) einen Kontoauszug an den Jobcenter mit der Bitte um Nachzahlung, da Frau A. 450 Euro Unterhalt angerechnet werden.

(Beistandschaft beim Jugendamt ist beantragt, da der Vater unregelmäßig und unterschiedlich viel zahlt, da aber Frau A. wieder verheiratet ist, bekommt Sie keinen Unterhaltsvorschuss).

Eine Nachzahlung erfolgt nicht und die zuständige Sachbearbeiterin meldet sich nicht. Frau A. rief heute beim Jobcenter an. Der dorige Servicemitarbeiter des Jobcenters erklärt Frau A. dass es keine Nachzahlung gibt.

Begründung: Der Ex könnte ja eine Nachzahlung leisten. Frau A. und ihr Ehemann sind PLEITE. Das Konto leer, da die 250 Euro Unterhalt fehlen, die vom Jobcenter angerechnet wurden. Nun sagt der Mitarbeiter des Jobcenters man solle morgen vorbei kommen und Kopien aller Kontoauszüge bringen, dann könnte man einen Antrag auf Vorschuss stellen, der dann eventuell genemigt würde. Außerdem könne man sich doch sicher von der Familie (Oma und Opa, Freunde, ect.) Geld leihen oder das Konto ein wenig überziehen (was Frau A. aber nicht kann).

Meine Frage: Ist das rechtens?

Der Kontoauszug belegt doch dass der Unterhalt nicht vollständig gezahlt wurde. Des weiteren musste bei Antragstellung von ALG2 eine Kontovollmacht erteilt werden, da kann das Jobcenter doch auch darauf zugreifen und sehen dass eine Nachzahlung nicht gekommen ist. Was kann man nun tun?

Danke :o)

Guten Tag,

auf telefonische Auskünfte würde ich nichts geben… die Damen und Herren arbeiten „am besten“ mit Anträgen, weil sie diese bescheiden müssen… Vorteil für den Betroffenen: auf einen Bescheid sind ggf. Widerspruchsmöglichkeiten vorhanden.

In dem fiktiv geschilderten Fall würde ich einen Überprüfungsantrag nach § 48 SGB 10 stellen mit der Begründung, dass sich die tatsächlichen Einnahmen wesentlich geändert haben und somit eine Neuberechnung stattfinden muss…

Zu finden z. B. hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html

Zitat: (1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit
1.die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt,

Gruß
MG

Hallo.

Frau A. rief heute beim Jobcenter an.Der dortige Servicemitarbeiter des Jobcenters erklärt Frau A. dass es keine Nachzahlung gibt.

Telefonische Auskünfte sind uninteressant und rechtlich auch nicht „verwertbar“. Immer alles nachweislich schriftlich machen.

Begründung: Der Ex könnte ja eine Nachzahlung leisten.

„Irgendwann könnte vielleicht eine Nachzahlung kommen“ ist aber kein Argument, um in der Zwischenzeit den lebensnotwendigen Bedarf nicht zumindest auf vorläufiger bzw. Darlehns- Basis zu sichern. http://hartz.info/index.php?topic=10.0

Ggf.ansonsten http://hartz.info/index.php?topic=23.0 (mit Fristsetzung).

Des weiteren musste bei Antragstellung von ALG2 eine Kontovollmacht erteilt werden, da kann das Jobcenter doch auch darauf zugreifen und sehen dass eine Nachzahlung nicht gekommen ist.

Inwieweit eine „Kontovollmacht“ ?! (Oder meinst du vielleicht die Kontenabfrage http://hartz.info/index.php?topic=2111.0 )

LG

ups…sorry…das hatte ich gemeint…kontoabfrage…nicht vollmacht…