Hallo.
Folgende Situation.
Frau A. , neu verheiratet, Ehemann und sie arbeiten, bekommt Unterhalt für zwei Kinder ( pro Kind 225 Euro). Der Ex-Mann beschließt (ohne vorherige Info) am 16.11. pro Kind 100 Euro Unterhalt zu zahlen. Frau A. sendet sofort nach Erhalt des Geldes (16.11.) einen Kontoauszug an den Jobcenter mit der Bitte um Nachzahlung, da Frau A. 450 Euro Unterhalt angerechnet werden.
(Beistandschaft beim Jugendamt ist beantragt, da der Vater unregelmäßig und unterschiedlich viel zahlt, da aber Frau A. wieder verheiratet ist, bekommt Sie keinen Unterhaltsvorschuss).
Eine Nachzahlung erfolgt nicht und die zuständige Sachbearbeiterin meldet sich nicht. Frau A. rief heute beim Jobcenter an. Der dorige Servicemitarbeiter des Jobcenters erklärt Frau A. dass es keine Nachzahlung gibt.
Begründung: Der Ex könnte ja eine Nachzahlung leisten. Frau A. und ihr Ehemann sind PLEITE. Das Konto leer, da die 250 Euro Unterhalt fehlen, die vom Jobcenter angerechnet wurden. Nun sagt der Mitarbeiter des Jobcenters man solle morgen vorbei kommen und Kopien aller Kontoauszüge bringen, dann könnte man einen Antrag auf Vorschuss stellen, der dann eventuell genemigt würde. Außerdem könne man sich doch sicher von der Familie (Oma und Opa, Freunde, ect.) Geld leihen oder das Konto ein wenig überziehen (was Frau A. aber nicht kann).
Meine Frage: Ist das rechtens?
Der Kontoauszug belegt doch dass der Unterhalt nicht vollständig gezahlt wurde. Des weiteren musste bei Antragstellung von ALG2 eine Kontovollmacht erteilt werden, da kann das Jobcenter doch auch darauf zugreifen und sehen dass eine Nachzahlung nicht gekommen ist. Was kann man nun tun?
Danke :o)