Hallo
Für Eure 4-köpfige Bedarfsgemeinschaft gelten je nach Bundesland 80 - 90 qm als angemessene Wohnfläche. http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=p1ejn1ulagof9i…
(Ob/inwieweit eventuell zusätzlicher Raumanspruch vorliegt wegen der beiden Kinder, die zu Besuch kommen und dann möglicherweise zeitweilig mit zur Bedarfsgemeinschaft gehören, hinge von der Regelmäßigkeit /Dauer des Umgangs ab.)
So oder so liegt Ihr aber mit derzeit 65 qm deutlich darunter .
Wir hatten damals Probleme mit unseren vorhergehenden Vermieter dieser Kündigte uns und wir suchten eine neue WOhnung . Der Haken dabei die Wohnung ist 65 qm mit 3 Zimmern , das hat uns damals die ARGE gesagt , aber was sollten wir tun es war der einzige vermieter der uns zu der zeit nahm.
Euch wurde die Wohnung gekündigt, also bestand Umzugsnotwendigkeit. Meine persönliche Einschätzung: Wenn auf dem Wohnungsmarkt zum aktuellen Zeitpunkt keine angemessene Wohnung für 4 Pers. zu finden war, hätte das Jobcenter Euch ggf. auf die Möglichkeit hinweisen müssen, Eurerseits die Übernahme der notwendigen Maklerkosten (im Voraus) zu beantragen. Diese Möglichkeit gibt es nämlich…
Hier könnte es mMn gut sein, dass das JC seiner Auskunfts-und Informationspflicht nicht vollumfänglich nachgekommen ist.
Diese Erklärung, die Ihr da unterschreiben musstet („dass wir ca. 4 Jahre nicht mehr umziehen dürften“), wäre in dieser Form wohl nicht zulässig und damit rechtlich nichtig.
Ihr könnt so oder so jederzeit umziehen, wie Ihr lustig seid…auch ohne Zustimmung des Jobcenters. Nur gäbe es dann halt ein paar Punkte, die man ggf. beachten müsste wegen der Kosten. http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Da Euch als BG in der jetzigen Wohnung nicht nur 20-25 qm Wohnfläche „fehlen“, sondern zudem auch ein möglicher Mehrbedarf wegen der „Besuchskinder“ im Raum steht, würde ich in dieser Sache einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehen (-> Beratungshilfeschein vom Amtsgericht holen; damit kostet Euch der Eigenbeitrag beim Anwalt max. 10 Euro).
Wenn man Euch beim Amtsgericht fragt, weshalb Ihr den Schein benötigt, beschränkt Eure Antwort auf das Wesentliche. Also in etwa so (sinngemäß) : „Wir wohnen in einer Wohnung, die für unseren 4-Pers. -Haushalt 20-25 qm (*je nach Eurem Bundesland…oben mal nachschauen ) zu klein ist. Außerdem nehme ich mein Umgangsrecht wahr ; meine zwei Kinder aus erster Ehe halten sich regelmäßig bei uns auf, wofür der Gesetzgeber einen zusätzlich Wohnraumanspruch einräumt. Obwohl die Wohnung zu klein ist, stimmt das Jobcenter dem Umzug nicht zu und wimmelt uns ab. Wir möchten uns deshalb anwaltlich beraten lassen.“
Alles Gute für Euch - und LG 