JObcenter verweigert uns den Umzug !

Hallo ,

also wir sind eine 4 köpfige Familie , 2 Erw. 32.J. und 30 J. , 2 Mädels im Alter von 9 J. und 6 J. .

Wir hatten damals Probleme mit unseren vorhergehenden Vermieter dieser Kündigte uns und wir suchten eine neue WOhnung .

Da kam dan ndieses Angebot dieser WOhnung wo wir jetzt wohnen , der neue Vermieter nahm uns sofort und das paar tage bevor wir aus unserer alten WOhnung raus mussten .

Der Haken dabei die Wohnung ist 65 qm mit 3 Zimmern , das hat uns damals die ARGE gesagt , aber was sollten wir tun es war der einzige vermieter der uns zu der zeit nahm . Die ARGE gab uns einen Zettel den wir unterschreiben sollten das wir ca. 4 Jahre nicht mehr umziehen dürften da wir uns im klaren sind das die wohnung zu klein ist !

So nun ist es so ich habe aus einer vorhergehenden beziehung auch noch 2 Kinder 2 Söhne im alter von 8 j. und 6 Jahren , die Mädchen sind meine Stieftöchter !
Die kommen jetzt natürlich auch regelmässig zu Besuch , somit definitiv ist die jetzige WOhnung zu klein .

Jobcenter gibt uns dennoch KEINE freigabe eine neue Wohnung zu suchen . Ist das rechtens ?? soll ich die Kinder wenn Sie grösser werden stapeln ?? ^^

Wir haben die jetzige Wohnung damals nur genommen weil es kurz vor 12 war , und das wusste die ARGE !

Danke schonmal für eure Tips und Hilfen !

Grüsse Kir

Leider alles absolut rechtes! Ihr habt rechtsgültig unterschrieben und damit kommt ihr aus der Nummer nicht mehr raus!
Vertrag ist Vertrag! Man kann eben nicht seine Seele in der Not dem Teufel verkaufen und sie dann hinterher zurückfordern! - Beim nächsten mal eher dran denken!!!

Gruß Gwen

die 4 jahre sind vorbei ! hatte ic hvergessen ! immer noch rechtens ??

Hallo

Für Eure 4-köpfige Bedarfsgemeinschaft gelten je nach Bundesland 80 - 90 qm als angemessene Wohnfläche. http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=p1ejn1ulagof9i…

(Ob/inwieweit eventuell zusätzlicher Raumanspruch vorliegt wegen der beiden Kinder, die zu Besuch kommen und dann möglicherweise zeitweilig mit zur Bedarfsgemeinschaft gehören, hinge von der Regelmäßigkeit /Dauer des Umgangs ab.)

So oder so liegt Ihr aber mit derzeit 65 qm deutlich darunter .

Wir hatten damals Probleme mit unseren vorhergehenden Vermieter dieser Kündigte uns und wir suchten eine neue WOhnung . Der Haken dabei die Wohnung ist 65 qm mit 3 Zimmern , das hat uns damals die ARGE gesagt , aber was sollten wir tun es war der einzige vermieter der uns zu der zeit nahm.

Euch wurde die Wohnung gekündigt, also bestand Umzugsnotwendigkeit. Meine persönliche Einschätzung: Wenn auf dem Wohnungsmarkt zum aktuellen Zeitpunkt keine angemessene Wohnung für 4 Pers. zu finden war, hätte das Jobcenter Euch ggf. auf die Möglichkeit hinweisen müssen, Eurerseits die Übernahme der notwendigen Maklerkosten (im Voraus) zu beantragen. Diese Möglichkeit gibt es nämlich…
Hier könnte es mMn gut sein, dass das JC seiner Auskunfts-und Informationspflicht nicht vollumfänglich nachgekommen ist.

Diese Erklärung, die Ihr da unterschreiben musstet („dass wir ca. 4 Jahre nicht mehr umziehen dürften“), wäre in dieser Form wohl nicht zulässig und damit rechtlich nichtig.

Ihr könnt so oder so jederzeit umziehen, wie Ihr lustig seid…auch ohne Zustimmung des Jobcenters. Nur gäbe es dann halt ein paar Punkte, die man ggf. beachten müsste wegen der Kosten. http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Da Euch als BG in der jetzigen Wohnung nicht nur 20-25 qm Wohnfläche „fehlen“, sondern zudem auch ein möglicher Mehrbedarf wegen der „Besuchskinder“ im Raum steht, würde ich in dieser Sache einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehen (-> Beratungshilfeschein vom Amtsgericht holen; damit kostet Euch der Eigenbeitrag beim Anwalt max. 10 Euro).
Wenn man Euch beim Amtsgericht fragt, weshalb Ihr den Schein benötigt, beschränkt Eure Antwort auf das Wesentliche. Also in etwa so (sinngemäß) : „Wir wohnen in einer Wohnung, die für unseren 4-Pers. -Haushalt 20-25 qm (*je nach Eurem Bundesland…oben mal nachschauen ) zu klein ist. Außerdem nehme ich mein Umgangsrecht wahr ; meine zwei Kinder aus erster Ehe halten sich regelmäßig bei uns auf, wofür der Gesetzgeber einen zusätzlich Wohnraumanspruch einräumt. Obwohl die Wohnung zu klein ist, stimmt das Jobcenter dem Umzug nicht zu und wimmelt uns ab. Wir möchten uns deshalb anwaltlich beraten lassen.“

Alles Gute für Euch - und LG :smile:

ach so, das ist etwas anderes. Wenn ihr den „vertrag“ mit dem JC noch habt, wonach ihr beweisen könnt, dass es sich um eine Zeit von 4 Jahren handelte, die nun rum ist und die Neuen Umstände anführt wie die REGELMÄSSIGEN Besuche der Kindr aus 1. Ehe, dann müsste es zumindest im Widerspruch möglich sein den Mietzuschuss zu bekommen der einer Familiengröße von 4 Personen angemessen ist. Die angemessen größere Wohnung ist ein persönlicher Anspruch der aus deinem Elternrecht Art 6, 2 GG begründet werden kann.
Die Umzugskosten werden aber sicher kein 2. Mal übernommen werden. Es ist eine KANN-Entscheidung und mein Gespür würde da auf „nein“ stehen, denn es besteht keine „zwingende Notwendigkeit.“ für den Umzug. Gruß Gwen

Hallo,
ich würde sagen ab zum Anwalt, Ihr habt doch bestimmt die 4 Jahres-klausel schriftlich oder schriftliche Beschwerde beim Amt, ansonsten mit dem WA sprechen, ich denke schwierig sind die Umzugskosten, die wird die ARGE nicht übernehmen.
65 qm sind aber wirklich knapp, kommt vielleicht auch auf die Region an, die Vorgaben lassen sich ja dehnen wie Gummiband, aber ich würde meinen- Anwalt (Nötigung)
malteserhund

Hallo,

je nach Region bestehen unterschiedliche Regelungen, wann die Umzugskosten übernommen werden können, daher kann ich dazu keine verbindliche Auskunft erteilen.

Es ist jedoch laut Gesetz so, dass die Umzugskosten prinzipiell nicht übernommen werden müssen, wenn der Umzug aus privaten Gründen und nicht wegen einer neuen Tätigkeiten erfolgen soll.

Ggf. besteht die Möglichkeit, dass ihr umzieht und die Kosten für den Umzug selbst tragt. Zuvor solltet ihr das jedoch mit dem zuständigen Sachbearbeiter absprechen.

Gruß

Hallo ,

kann ich leider nicht helfen

Grüsse p

Sorry, bin bis Anfang Juni im krankenhaus kann z. Zt. nicht helfen, habe dort kein Internet.