eine frau, alg 2 empfänger, lebt im haus ihres vermieters. sie hat 2 räume angemietet und 2 stehen zur gemeinsamen nutzung zur verfügung. nun bekommt der vermieter post vom jobcenter mit dem ihnalt sämtlicher formulare zu den verdienst und vermögenverhältnissen. parallel bekommt die mieterin post vom jobcenter indem der vermieter mit in der bg steht. welche rechtliche grundlage kann der vermieter zu rate ziehen um seine daten nicht preisgeben zu müssen z.b datenschutzgesetzt.
komischer Text. kein Hallo, kein Gruß am Ende.
Fast nicht lesbar - die Hochstelltaste funktioniert nicht.
Was ist bg ?
Tipp: noch einmal schreiben
Unverständlich
Hallöchen,
(ja in diesem Forum legen scheinbar viele Leute Wert auf saubere Umgangsformen)
aus dem eher verworren klingenden Text glaube ich entnehmen zu können, dass das Jobcenter die Ansicht vertritt, es liege kein Mietverhältnis sondern eine Lebensgemeinschaft vor.
Entsprechend möchte es dann vermutlich prüfen, ob die Einkünfte von Herrn X Einfluß auf die Hartz IV Leistungen haben.
Da weitere Umstände aus dem Text nicht ersichtlich sind, läßt sich auch nichts Genaues dazu sagen.
Vermutlich könnte Herr X mal freundlich beim zuständigen Sachbearbeiter fragen, ob beim Wort „Miet-Verhältnis“ versehentlich die erste Silbe überlesen wurde.
Ggf. soll das Jobcenter eine formale Prüfung veranlassen, ob es sich tatsächlich um ein Mietverhältnis oder eine „eheähnliche Lebensgemeinschaft“ handelt.
Ansonsten zur weiteren Lektüre:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/archive/index.p…
Gruß,
Michael
Hallo,
Die Arge geht davon aus, dass die „2 zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stehenden Räume“ tatsächlich auf eine Bedarfsgemeinschaft hinweisen könnten, denn für ein „normales/übliches“ Mietverhältnis ist es nicht üblich, dass ein Mieter 2 Räume und 2 weitere Räume sich die Mieterin und Vermieter teilen.
Dies deutet auf eine „Gemeinschaft“ hin.
Der Vermieter ist zur Auskunft gesetzlich verpflichtet.
Schönes Wochenende,
l G
Die Arge
Wer?
Der Vermieter ist zur Auskunft gesetzlich verpflichtet.
Nenn doch mal das Gesetz und zitiere gleich die verpflichtende Stelle!
Boah, GEH ENDLICH!
denn für ein
„normales/übliches“ Mietverhältnis ist es nicht üblich, dass
ein Mieter 2 Räume und 2 weitere Räume sich die Mieterin und
Vermieter teilen.
schon mal gehört, dass alleine rund 450.000 Studenten in Deutschland in einer WG leben? Also schreib doch nicht so einen Unsinn…
…ach und komm jetzt bloss nicht auf die Idee zu schreiben, eine WG hätte als Basis kein „normales/übliches“ Mietverhältnis.
Der Vermieter ist zur Auskunft gesetzlich verpflichtet.
auch mich würde hier die Gesetzesgrundlage interessieren.