es wohnt jemand zur Miete im Haus seines Vermieters und hat dort 2 Zimmer und WC. Zwei weitere Zimmer nutzten diese gemeinsam. Jetz hat der Mieter den neuen Bescheid zur ALG II Berechnung erhalten. In seiner BG taucht auf einmal der Name seines Vermieters auf. auch er (ist angestellter) bekam ein Brief und sämtliche Unterlagen zum ausfüllen über Einkünfte und Vermögen. Mit welcher rechtliche Grunlage kann er dies ausschlagen? Er ist sinksauer und nicht bereit zu reagieren!
Kann das sein, dass die Behörde von einer Bedarfsgemeinschaft (Lebensgemeinschaft, Pärchen, …) ausgeht?
Grüße
Lumpi