Hallo,
jemand soll vom Jobcenter zum Amtsarzt geschickt werden, das
Jobcenter möchte von der betreffenden Person Krankenberichte
vom Arzt haben.
Glaubt hier irgendjemand im Ernst, dass die Sachbearbeiter im JC Interesse daran haben könnten, Krankenberichte mit medizinischer Fachbegriffen zu lesen, die sie ohnehin nicht verstehen?
Nun wäre die Frage ob das Jobcenter das verlangen kann quasi
Einsicht in die Unterlagen des Arztes zu bekommen
Nein
Nach dem Verständnis der
betreffenden Person hat das Jobcenter dazu kein Recht sondern
ledeglich der eingesetzte Amtsarzt darf sich einsicht beim
Arzt holen. Richtig?
Nein, der Amtsarzt darf auch nicht Einsicht nehmen in die Akten der Ärzte. Aber, welcher Amtsarzt würde gerne zu einem Hausarzt hinpilgern, um dort die Patientenakte durchzustöbern? Diese Akten sind persönliches Eigentum des Arztes.
Weiterhin könnte es sein dass das Jobcenter von einer Person
möchte das man seine Ärzte von der Schweigepflicht entbindet.
Wäre das gerechtfertigt
Ja. Die Schweigepflichtentbindung gilt nur gegenüber dem Amtsarzt. Damit kann dieser bei den behandelnden Ärzten die Informationen einholen, die er für sein Gutachten benötigt.
oder könnte man dies verweigern
Ja. Dann wäre aber der Amtsarzt genötigt, für die notwendige ärztliche Begutachtung die ganzen Untersuchungen nochmals durchzuführen, z.B. Röntgenaufnahmen.
Gruß
Otto