Jobcenter will Krankenberichte

Hallo,

jemand soll vom Jobcenter zum Amtsarzt geschickt werden, das Jobcenter möchte von der betreffenden Person Krankenberichte vom Arzt haben.

Nun wäre die Frage ob das Jobcenter das verlangen kann quasi Einsicht in die Unterlagen des Arztes zu bekommen oder ob man dort das Recht dazu nicht hat? Nach dem Verständnis der betreffenden Person hat das Jobcenter dazu kein Recht sondern ledeglich der eingesetzte Amtsarzt darf sich einsicht beim Arzt holen. Richtig?

Weiterhin könnte es sein dass das Jobcenter von einer Person möchte das man seine Ärzte von der Schweigepflicht entbindet. Wäre das gerechtfertigt oder könnte man dies verweigern

Hallo,

Weiterhin könnte es sein dass das Jobcenter von einer Person
möchte das man seine Ärzte von der Schweigepflicht entbindet.
Wäre das gerechtfertigt oder könnte man dies verweigern.

Sicher kann man das verweigern - nur wird man dann vom Jobcenter
keine weiteren Leistungen mehr erhalten.

Gruß Merger

Hallo!

Nein,hat es nicht. Und Amtsarzt bekommt ebenfalls keine Auskunft vom Hausarzt. Die Schweigepflicht gilt gegenüber jedermann.

Und selbst der Amtsarzt gibt keine Berichte heraus. Er unterliegt der gleichen Ärztlichen Schweigepflicht wie der Hausarzt.

Was beide machen,wäre eine Stellungnahme über bestimmte Punkte des Gesundheitszustandes in Bezug auf Arbeitsfähigkeit etwa,oder die Beschränkung auf bestimmte Tätigkeiten aus medizinischen Gründen.
Genaue Diagnosen über das Krankheitsbild geht niemanden etwas an.

MfG
duck313

Nein,hat es nicht. Und Amtsarzt bekommt ebenfalls keine

Auskunft vom Hausarzt. Die Schweigepflicht gilt gegenüber
jedermann.

Und selbst der Amtsarzt gibt keine Berichte heraus. Er
unterliegt der gleichen Ärztlichen Schweigepflicht wie der
Hausarzt.

Was aber wenn betreffende Person eine Schweigepflichtsentbingt unterschreibt? Dann dürfte der Hausarzt doch Infos geben bzw. sogar müssen, oder?

Hallo!

Der Betroffene sollte darauf bestehen, die Wünsche des Jobcenters als schriftlichen Bescheid zu erhalten. Auf diese Weise stutzt sich manches womöglich unangemessene Verlangen auf Normalmaß zurecht und falls nicht, steht der Weg über die Widerspruchstelle und das Sozialgericht offen.

Gruß
Wolfgang

Hallo

Sicher kann man das verweigern - nur wird man dann vom Jobcenter keine weiteren Leistungen mehr erhalten.

Gäbe es dafür auch eine Rechtsgrundlage?

Viele Grüße

Es könnte ja sein das die Person eine Therapie macht in sie nicht möchte das all das was dem Pyschologen erzählt wurde nun auch jemand drittes liest.

Hallo,

jemand soll vom Jobcenter zum Amtsarzt geschickt werden, das
Jobcenter möchte von der betreffenden Person Krankenberichte
vom Arzt haben.

Glaubt hier irgendjemand im Ernst, dass die Sachbearbeiter im JC Interesse daran haben könnten, Krankenberichte mit medizinischer Fachbegriffen zu lesen, die sie ohnehin nicht verstehen?

Nun wäre die Frage ob das Jobcenter das verlangen kann quasi
Einsicht in die Unterlagen des Arztes zu bekommen

Nein

Nach dem Verständnis der
betreffenden Person hat das Jobcenter dazu kein Recht sondern
ledeglich der eingesetzte Amtsarzt darf sich einsicht beim
Arzt holen. Richtig?

Nein, der Amtsarzt darf auch nicht Einsicht nehmen in die Akten der Ärzte. Aber, welcher Amtsarzt würde gerne zu einem Hausarzt hinpilgern, um dort die Patientenakte durchzustöbern? Diese Akten sind persönliches Eigentum des Arztes.

Weiterhin könnte es sein dass das Jobcenter von einer Person
möchte das man seine Ärzte von der Schweigepflicht entbindet.
Wäre das gerechtfertigt

Ja. Die Schweigepflichtentbindung gilt nur gegenüber dem Amtsarzt. Damit kann dieser bei den behandelnden Ärzten die Informationen einholen, die er für sein Gutachten benötigt.

oder könnte man dies verweigern

Ja. Dann wäre aber der Amtsarzt genötigt, für die notwendige ärztliche Begutachtung die ganzen Untersuchungen nochmals durchzuführen, z.B. Röntgenaufnahmen.

Gruß
Otto

Hallo,

jemand soll vom Jobcenter zum Amtsarzt geschickt werden, das
Jobcenter möchte von der betreffenden Person Krankenberichte
vom Arzt haben.

Das ist vollkommen normal.

Nun wäre die Frage ob das Jobcenter das verlangen kann quasi
Einsicht in die Unterlagen des Arztes zu bekommen oder ob man
dort das Recht dazu nicht hat? Nach dem Verständnis der
betreffenden Person hat das Jobcenter dazu kein Recht sondern
ledeglich der eingesetzte Amtsarzt darf sich einsicht beim
Arzt holen. Richtig?

Die Unterlagen gehen sowieso direkt zum Amtsarzt. Man sollte sich aber nicht allzuviele Hoffnungen machen. Denn die Schweigepflichtentbindung wird standardmäßig angefragt, man MUSS sie NICHT geben. Selbst wenn man seine Zustimmung gibt, macht das in der Praxis nur selten einen Unterschied. Denn der Name „AMTSarzt“ sagt ja schon, in wessen Sinne der entscheiden soll. Er gibt also nur ein „Go“ oder „No go“ für deinen weiteren beruflichen Vermittlungsweg. Entsprechend übergehen Amtsärzte schonmal eigentlich wichtige Unterlagen des Facharztes und verlassen sich auf ihre eigene -oft sehr oberflächliche- „Untersuchung“. Umgangssprachlich gesagt: Der Amtsarzt untersucht sich nur soweit,daß er dich gerade noch als arbeitstauglich schreiben kann. Auch dann,wenn es offenbar gar nicht der Fall ist. Da wird dann -überspitzt ausgedrückt- schonmal ein Hüftlahmer zum Marathonläufer. Irgendwelche fachärztlichen Unterlagen stören da nur.