Hallo,
ich habe eine bekannte die vor 14 Monaten wegen Depressionen ins Krankenhaus eingewiesen wurde.
Da noch keine Besserung in Sicht ist hatte das Jobcenter im letzten Jahr aufgefordert die Wohnung zu kündigen und dann zum September 2012 die Mietzahlungen eingestellt. Da es meiner bekannten schlecht ging wehrte sie sich nicht, hatte genug mit sich zu tun.
Durch die felende Miete kündigte der Vermieter. Alle Habsehligkeiten warf meine Bekannte in ihrer Not in den Sperrmüll. Nun hat Sie nur noch das was sie im Krankenhaus dabei hat. Selbst Klamotten wie Schuhe etc, musste Sie weg werfen. Übrig geblieben sind nur Unterlagen und wenige Sachen zum anziehen.
Ihre Kaution der alten Wohnung verbrauchte sich durch Verrechnung der Mietschulden.
Sie bekommt weiterin den Regelsatz.
Mit Wegfall der Wohnung verschlimmerte sich Ihre Depression weil nun auch noch die Angst der Obdachlosigkeit hinzu kam.
Die Ärzte können nun noch nicht einmal einen sogenannten Belastungsurlaub geben, da keine Wohnung da ist. Die Genesung ist gefährdet.
Weiterhin hat Sie eine 3-jährige Tochter, die derzeit in einem Kinderheim untergebracht ist.
Was kann man machen? - Und wenn neue Wohnung für die Tochter gleich mit?
Ich denke man sollte im Nachhinein Einspruch erheben. Seinerzeit konnte sie wegen der Krankheit nicht.
Bin überfragt und über jede Antwort dankbar.