Jobcenter zahlt keine Miete bei Krankenhausaufenth

Hallo,

ich habe eine bekannte die vor 14 Monaten wegen Depressionen ins Krankenhaus eingewiesen wurde.

Da noch keine Besserung in Sicht ist hatte das Jobcenter im letzten Jahr aufgefordert die Wohnung zu kündigen und dann zum September 2012 die Mietzahlungen eingestellt. Da es meiner bekannten schlecht ging wehrte sie sich nicht, hatte genug mit sich zu tun.

Durch die felende Miete kündigte der Vermieter. Alle Habsehligkeiten warf meine Bekannte in ihrer Not in den Sperrmüll. Nun hat Sie nur noch das was sie im Krankenhaus dabei hat. Selbst Klamotten wie Schuhe etc, musste Sie weg werfen. Übrig geblieben sind nur Unterlagen und wenige Sachen zum anziehen.

Ihre Kaution der alten Wohnung verbrauchte sich durch Verrechnung der Mietschulden.

Sie bekommt weiterin den Regelsatz.

Mit Wegfall der Wohnung verschlimmerte sich Ihre Depression weil nun auch noch die Angst der Obdachlosigkeit hinzu kam.

Die Ärzte können nun noch nicht einmal einen sogenannten Belastungsurlaub geben, da keine Wohnung da ist. Die Genesung ist gefährdet.

Weiterhin hat Sie eine 3-jährige Tochter, die derzeit in einem Kinderheim untergebracht ist.

Was kann man machen? - Und wenn neue Wohnung für die Tochter gleich mit?

Ich denke man sollte im Nachhinein Einspruch erheben. Seinerzeit konnte sie wegen der Krankheit nicht.

Bin überfragt und über jede Antwort dankbar.

HALLO;
SEHR SCHWIERIGE aNGELEGENHEIT,
ich werde 1-2 Tage benötigen um infos über diese Problematik zu erhalten.
auf jeden Fall würde ich schon mal ärztliche Atteste wie der zustand Der Pat. zum Zeitpunkt als der Bescheid kam das die Mietkosten nicht mehr übernommen werden war, also das Sie nicht in der Lage war "einen Widerspruch gegen den Bescheid ein zu legen auf Grund des Gesundheitszustandes zu dem Zeitpunkt. Des weiteren ein neues Attest aus dem hervorgeht das die Genesung aufgrund der drohenden Obdachlosigkeit sehr in Mitleidenschaft gezogen ist.
Auch soll Sie versuchen dem Amt die Kosten für Ihre Möbel, Klamotten ect. die anstelle eines Lagers auf dem Müll gelandet sind.Da es niemanden gab der sich um den Verbleib der Sachen kümmerte. Hatte Sie oder hat Sie keinen Sozialarbeiter oder Betreuer der Ihre Rechte vertritt während Sie nicht dazu in der Lage ist?
Das heißt nicht einen Betreuer weil Sie nicht zurechnungsfähig ist-und man Ihr die Geschäftsfähigkeit aberkennt. Sondern einen Betreuer der ihr bei solchen Sachen wie neue Wohnungssuche, Ämtergänge und so hilft.? Bitte die Ärzte mal fragen ob so etwas für Sie in Frage käme, Sie würde dann schneller einen neue Whg. bekommen. mit Kinderzimmer wenn die Möglichkeit besteht das sie Ihr Kind wiederbekommt. Denn wenn es solange weg war, kann das Kind ja nicht direkt voll zurück kommen. Aber damit Sie das Kind sollte es dann am Wochenende bei Ihr übernachten dürfen richtig unterbringen kann. Auch hier wäre ein Attest das es so laufen könnte ganz gut. Ich melde mich in 2 Tagen wieder.Aber bitte wegen eines Betreuers auf freiwilliger Basis für 1 Jahr nachfragen könnte eine große Hilfe für Sie sein.
bey medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die ich hier weitergebe.

Hi jubble,

bitte verzeih die Verspätung.

ich bin ziemlich erstaunt über diese Situation.

Man kann sagen, dass alles ziemlich dumm gelaufen ist. Einen Widerspruch kann man nicht mehr einlegen, da die Fristen abgelaufen sind. Möglich wäre ein Überprüfungsantrag. Der hat aber wenig Aussichten, da keine neuen Erkenntnisse da sind. Und: Die Wohnung ist weg.

Die Kosten für eine neue Wohnung werden dann vom Jobcenter wieder übernommen. Allerdings nur, wenn sie dann eben auch bezogen wird. Da das Kind anfangs wahrscheinlich noch nicht völlig bei ihr leben wird, werden diese Kosten nicht vom Jobcenter übernommen werden, sondern nur die Kosten der Unterkunft für eine Person.

Aber ganz echt. Das ist die Aufgabe des Sozialdienstes des Krankenhauses. Für solche Angelegenheiten ist der da.

hey,
treffe mich morgen mit einem Bekannten eventuell kann Er mir noch ein paar Tipps geben melde mich morgen Abend.Bey medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die ich hier weitergebe.

Hallo,

die Widerspruchsfrist von 1 Monat ist abgelaufen. Sie können nur noch einen Antrag nach § 44 SGB X, auf Überprüfung, stellen. Hier wird allerdings nur noch 1 Jahr rückwirkend geprüft (§ 40 SGB II).
Legen Sie im Antrag die Gründe dar, warum kein Widerspruch erhoben wurde.

Grds. muss das JC 6 Monate Regelbedarf und Miete zahlen, wenn nicht von Beginn an klar ist, dass der Krankenhausaufenthalt länger als 6 Monate dauert. Nach Ablauf der 6 Monate liegt die Zuständigkeit nicht mehr beim Jobcenter.
Im Rahmen der Beratungspflicht hätte das JC jedoch darauf hinweisen müssen, dass das Sozialamt zuständig ist.
Soweit bereits bekannt ist, dass Ihre Bekannte nach Entlassung auch das Kind zurück bekommt, so sollte hier auf jeden Fall das Jugendamt unterstützend eingreifen und gegenüber dem JC darlegen, dass die größere Wohnung (für 2 Personen) benötigt wird, um das Kind wieder in den Haushalt der Mutter zurückzuführen und einen Termin nennen.

Da JC ist erst wieder zuständig, wenn Ihre Bekannte aus der Klinik entlassen ist und es kein ärztliches Gutachten des JC gibt, wonach eine Erwerbsfähigkeit von mehr als 3 Stunden ausgeschlossen ist.7
Ich verstehe allerdings nicht, warum das JC noch Regelbedarf zahlt, weil die Zuständigkeit gar nicht mehr gegeben ist. Eigentlich müsste das Sozialamt zahlen.

Hallo,

ich empfehle der Bekannten dringend einen Beratungstermin im Jobcenter. Das Jobcenter kann bei der Wohnungssuche unterstützen. Viele Jobcenter pflegen sogar eine eigene Wohnraumbörse oder haben Kontaktadressen zu Wohnungsbaugesellschaften. Darüber hinaus soll sich die Bekannt bei ihrer Stadtverwaltung wohnungssuchend registrieren lassen. So könnte sie dann ggf. eine Sozialwohnung erhalten. In Bezug auf die Anfrage Wohnung/Tochter- hier ist zu klären, ob mittelfristig eine Rückführung des Kindes zur Mutter geplant ist (Jugendamt kann hier Auskunft geben). Wenn dem so ist, beim Jobcenter Bescheid sagen. Dann kann auch eine Wohnung für zwei Personen gesucht werden.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruß
flottebiene

Ich glaub zwar ich bin etwas spät geb aber trotzdem mal meinen Senf noch dazu

Wenn man Krank ist, ist man krank! Das Jobcenter hätte meiner Meinung nach einen Antrag auf ein Gutachten was festellt in welchem Umfang sie noch erwerbsfähig ist stellen sollen/können/müssen! wenn da rausgekommen wäre das sie derzeit und vorraussichtlich auch weiterhin und länger als 6 Monate nicht mehr als 3 h Erwerbsfähig ist dann hätten sie sie auffordern müssen Rente oder Sozialhilfe zu beantragen. Das sie die Mietzahlung einstellen, sodass der vermieter gezwungen wird die Wohnung zu kündigen und den Leistungsempfänger somit mit voller absicht in die obdachlosigkeit schickt ist meiner Meinung nach nicht rechtens! ich würde zumindest widerspruch einlegen bzw. da es dafür zu spät sein wird ein Überprüfungsantrag gemäß § 66 SGB I (glaub ich) stellen damit die Miete bis zum auslaufen des Mietvertrages noch übernommen wird und somit die Mietkaution wieder zur verfügung steht!

Ich will auch begründen warum ich es für rechtswidrig halte!: Auch wenn sie im Krankenhaus ist hat sie ein Recht auf ihre Wohnung, da sie ja schlecht ganz in die Klinik ziehen kann! Au0erdem ist es ja nicht gewiss wann sie wieder raus darf das könnte morgen sein oder in 3 Monaten etc. was bedeutet, das die Wohnung jederzeit vorhanden sein muss, sobald das KH sagt sie kann nach Hause! Wo kommen wir denn hin wenn jeder nur weil er auf unbestimmte zeit im KH ist aus seiner Wohnung fliegt!? Verständlich ist es bei JVA aufenthalt, hier ist jedoch auch der Sachverhalt anders 1. fester Zeitraum und 2. Selbstverschuldet! Eine Krankheit sucht man sich nicht raus und die Dauer des Aufenthaltes bestimmt der Patient auch nicht selbst! Hätte die Agentur ein Gutachten erstellen lassen, wäre sie vielleicht im Rentenbezug oder im Sozialhilfebezug und die hätten die Miete evtl übernommen!
Für den Fall der Entlassung soll sie sich keine Gedanken machen gerade auch wegen der Möbel. Hier kann sie eine Erstausstattung beantragen! Sie soll sich ärztlich bescheinigen lassen, dass sie zur Zeit der Schreiben des Jobcenters durch gesundheitliche Probleme und KH_Aufenthalte nicht in der Lage war sich darum zu kümmern! bei weiteren Fragen einfach melden Liebe Grüße
Wuja