hallo
also in der nachbar wohnung von meiner mutter ist seit april vermiete und das jobcenter zahlt die miete aber niemand lebt in der wohnung…kann ich die dame die die wohnung angemietet habe beim jobcenter „anschwärzen“? weil ich würde gerne neben meiner mutter in der wohnung leben und habe null verständnis dafür das die wohnung leer steht und und die dame die da wohnt auch nix weiter tut als verschwunden zusein
Hallo, dazu kann ich keine Antwort geben. Das scheint mir mehr eine Gewissens- denn eine Expertenfrage zu sein.
Eklis64
Hier gehts um Mietrecht und nicht um Gewissensfragen. Sie können tun und lassen was sie wollen.
aber sicher, auch wen Denunziantentum seit dem 2. Weltkrieg in Deutschland verpönt ist kannst du dem Amt einen anonymen Hinweis über die Servicehotline zuspielen. Sie werden froh drum sein und nachschauen, ob sich Geld sparen lässt. aber sie müssen die Mieterin anschreiben und wenn die dann schreibt „??? wir wohnen doch da!“ passiert oft nichts weiter… aber veruchen kann man es in jedem Fall.
Hallo
und habe null verständnis dafür das die wohnung leer steht und und die dame die da wohnt auch nix weiter tut als verschwunden zusein
Hach ja… es geht doch nichts über missgünstige Mitmenschen, die sich in die Angelegenheiten anderer Leute reinhängen. Liegt Ihr etwa auf der Lauer und notiert mit Uhrzeitangabe, von wann bis wann in der Nebenwohnung Geräusche zu hören sind ?
Wie auch immer: Es kann etliche Gründe haben, warum jemand sich in der angemieteten Wohnung nicht regelmäßig aufhält… sei es z.B.stationärer Krankenhaus-/Therapieaufenthalt, Kur, Auswärtsschulungen usw. usw. Vielleicht hat das Jobcenter auch immer noch nicht den Antrag auf Erstausstattung mit Einrichtungsgegenständen bearbeitet, sodass die Person dort mangels Einrichtung noch nicht leben kann ? Alles schon dagewesen… Das Jobcenter zahlt z.B. auch die Miete weiter, wenn jemand so „kurzzeitig“ inhaftiert ist, dass es günstiger ist, die Wohnung beizubehalten, als die Umzugs-und Renovierungskosten für einen Auszug und (nach Haftentlassung ) für einen Neubezug zu zahlen. Das kann also etliche Gründe haben, die dem Jobcenter bereits bekannt sind.
So oder so: Der Vermieter hat mit dieser Dame einen rechtsgültigen Mietvertrag geschlossen und bekommt seine Miete. Ob und wann die Mieterin die Wohnung nutzt, dürfte ihm ziemlich wurscht sein. Solange sie ihren mietvertraglichen Pflichten nachkommt, liegt auch keine Grundlage vor, aufgrund derer er ihr kündigen und die Wohnung an jemand Anderen vermieten könnte.
Aber natürlich könnt Ihr als aufmerksame Mitbürger dem Jobcenter natürlich Eure „Beobachtungen“ mitteilen. Dass man dabei seinen eigenen Namen und seine Anschrift mit angibt, dürfte wohl selbstverständlich sein.
LG
Hallo,
sofern die Mieterin sich tatsächlich über längere Zeit (besonders über Nacht) nicht in der Wohnung befindet, kannst du das natürlich (auch anonym) dem zuständigen Jobcenter melden).
Gruß
hallo,
klar können Sie das. Können Sie nicht erst mit der Dame sprechen? Ich kann verstehen das Sie gerne neben Ihrer Mutter einziehen möchten… aber auf diese Art…na ja, muss jeder selbst wissen. Wenn Sie die Anzeige offen und nicht anonym machen haben Sie mehr Chancen…
medealuna
das größte Schwein im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant