Jobcenter zahlt Miete für Mieterin nicht!

Meine Mieterin zahlt die Miete nicht, weil das Jobcenter eine eheliche Gemeinschaft vermutet. Dem wurde in ausreichender Menge widersprochen. Nun sitze ich als Vermeiter auf Mietschulden von mehr als 2 Monaten. Der Mieter ist daran nicht schuld. Wie komme ich zu meiner Miete? Zudem stellte das Jobcenter eine Gefahr meiner Nebeneinkünfte dar. Wie kann ich rechtlich vorgehen? Danke!

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Da kann ich leider nicht helfen. Mit Jobcentern, die die Miete bezahlen müssen, hatte ich noch nichts zu tunh.
Bassauer

Hallo. Sobald dem Widerspruch stattgegeben wurde, bekommen Sie vom Jobcenter die Miete nachgezahlt. Ich würde doch als Vermieter bei dem Jobcenter auch mal persönlich vorsprechen und sagen, das kein Mitbewohner bei ihr wohnt um so schneller geht die Sache i.O. LG Conny

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage machen.

Eklis64

Hallo schark1,
zum beantworten brauche ich mehr Einzelheiten.

Gruß
Wuddel

Hallo Schark,

am sinnvollsten wird der Besuch bei einem Rechtsanwalt sein (oder ein Anruf bei deiner Rechtschutzversicherung). Ich fürchte aber, rechtlich hast du nur Handhabe gegen die Mieterin, nicht gegen das Jobcenter.

Gruß,DC

Hallo,
die Vermutung das Ihre Mieterin in ehelichen Lebensgemeinschaft lebt muss alleine durch sie entkräftet werden. Da dieses schon wieder fast unmöglich ist ( denn wie soll man beweisen das man nicht in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt) rate ich dringends an das Ihre Mieterin sich einen Anwalt für Sozialrecht nimmt. Dieser ist für sie kostenlos da sie aufgrund ihres Einkommens Beratungshilfe sowie Prozesskosten erhält.Weiter, mit dem Bescheid sollte sie in Widerspruch gehen mit folgender Begündung: das diese Entscheidung nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetzes vereinbar ist.
Lg

Hallo Schark,
vergewissern Sie sich ob der Verdacht auf eine eheähnliche Gemeinschaft zutrifft.
Das lässt sich anhand angestiegener Verbrauchswerte z.B. für Wasser feststellen.

Wenn nein - nehmen Sie mit der Gemeinde, die zuständig ist, Kontakt auf - lassen Sie sich nicht abwimmeln - alles protokollieren, damit es nachvollziehbar ist.
Lassen Sie durchblicken, dass Sie diesen Fall von Behördenwillkür in der Presse publik machen werden. Da diese Repressalie eine Order der oberen Etage im Rathaus ist, kann man diese Burschen auch direkt angreifen.
Sie können zusammen mit der Mieterin dies als Leserbrief, oder redaktionellen Beitrag schreiben.

Als letzten und teueren Weg bleibt Ihnen noch der Weg zu einem Fachanwalt zu gehen, der bereit ist für einen Pauschalbetrag um 100 € , (nicht den Stundensatz ! ), einen Brief an das Jobcenter zu schreiben.

Beste Grüße
hardy

Hallo, Sie haben mit dem jobcenter keinerlei mietvertragl. Verbindung. Es ist einzig und allein die Sache Ihres Vertragspartners, also der Mieterin, den Mietvertrag einzuhalten und die Miete zu zahlen.- Sie können der Mieterin einen Zahlungsbefehl über die rückständige Miete zusenden mit Kündigungsandrohung. Dieses Schreiben kann die Mieterin dann dem jobcenter vorlegen. Wenn sich die Sachlage nicht ändert, müssten Sie der Mieterin kündigen und die Wohnung neu vermieten, um den Schaden in Grenzen zu halten; Sie hätten dann die Möglichkeit, die ausstehende Mietschuld 30 Jahre lang per Vollstreckungsbescheid einzufordern.- Wenn die Mieterin in eheähnl. Gemeinschaft mit einer anderen Person lebt, welche über ein Einkommen verfügt, soll diese Person die Miete zahlen, es gilt dann ja- wie bei Ehepaaren- gesamtschuldnerische Haftung. Das jobcenter muß ja die Interessen des Steuerzahlers wahren.- Gruß, Achim

Sie müssen Ihren Mieter auf die Zahlung verklagen, der alleine ist Ihr Vertragspartner aus dem Mietverhältnis.

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