Eine Mieterin zahlt die Miete nicht, weil das Jobcenter eine eheliche Gemeinschaft vermutet. Dem wurde in ausreichender Menge widersprochen. Nun sitze der Vermeiter auf Mietschulden von mehr als 2 Monaten. Der Mieter ist daran nicht schuld. Wie komme der Vermieter zu seiner Miete? Zudem stellte das Jobcenter eine Gefahr der Nebeneinkünfte dar. Wie kann der Vermieter rechtlich vorgehen? Danke!
Hallo
Ich vermute richtig, daß das Jobcenter eine eheähnliche Gemeinschaft zwischen Mieterin und Vermieter vermutet?
Woraus ist denn erkennbar, daß der Vermutung des Leistungsträgers „in ausreichender Menge“ widersprochen wurde?
Letztendlich muß, wenn der Leistungsträger nicht der Darstellung der Mieterin folgt, diese einen Fachanwalt aufsuchen (Beratungs- bzw Prozesskostenhilfe berücksichtigen) und sich das Recht notfalls über das Sozialgericht erstreiten.
Der Vermieter wiederum kann die Mieterin bei erheblichem Mietrückstand aus der Wohnung schmeißen oder aber einen Mahnbescheid erwirken oder oder oder…
Der Vermieter kann aber nicht für die Mieterin die Miete beim Amt rausleiern, denn er hat dem Jobcenter gegenüber keine Ansprüche. Es sei denn, es ist doch eine Bedarfsgemeinschaft…
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
Ich vermute richtig, daß das Jobcenter eine eheähnliche
Gemeinschaft zwischen Mieterin und Vermieter vermutet?
ich hatte das so verstanden, daß das JC die Miete direkt an den VM anweist. Da im weiteren Text die Rede von einem Mieter ist, war ich davon ausgegangen, daß zur Mieterin ein weiterer Mieter gezogen ist.
Da muss der Fragesteller wohl Mal etwas aufklären.
Der Vermieter wiederum kann die Mieterin bei erheblichem
Mietrückstand aus der Wohnung schmeißen oder aber einen
Mahnbescheid erwirken oder oder oder…
Wäre es so, wie von mir vermutet, daß das JC die Miete direkt zahlt, so kommt mir da direkt das Urteil vom BGH bezügich unpünktlicher Mietzahlung durch die (damals) ARGE in den Sinn (BGH Az. VIII ZR 64/09).
Dadurch habe ich ein wenig Zweifel, ob eine auf Mietrückstand begründete Kündigung Bestand hätte, wenn das Verschulden beim JC läge. Natürlich ebenfalls vorrausgesetzt, die Vermutung einer BG wäre unbegründet.
Der Vermieter kann aber nicht für die Mieterin die Miete beim
Amt rausleiern, denn er hat dem Jobcenter gegenüber keine
Ansprüche.
Auch nicht, wenn das JC direkt zahlt? Es gibt ja grundsätzlich die beiden Varianten, daß entweder der Leistungsempfänger das JC als „Erfüllungsgehilfen“ einsetzt, oder aber, daß das JC von sich aus (schlechte Erfahrungen bzgl. der Zahlungsmoral, wasauchimmer) die direkte Zahlung vornimmt.
Wäre insbesondere im zweiten Fall nicht ein Verhältnis zwischen JC und VM vorhanden? Müsste der eHb und Mieter monatlich die Zahlungseingänge beim VM erfragen?
Na, wareten wir Mal ab, obs noch was genaueres zum Miet- und Wohnverhältnis gibt.
Gruß
osmodius
Hallo
Mmmh, könnte natürlich auch sein.
Ich schlussfolgerte das anders, da der Vermieter (und ich wähne den TE in der fiktiven Rolle des Vermieters) so gut über den „ausreichenden Widerspruch“ und die Schuldlosigkeit der Mieterin bescheid zu wissen scheint. Damit schien er mir persönlich sehr involviert zu sein.
Gruß,
LeoLo