Liebe Forumsteilnehmer,
heute tauchte im Betrieb mal wieder die übliche Meinung auf zum Thema „Jobsharing“ (2 Mitarbeiter teilen sich zu je 50% ein VZ-Arbeitsplatz).
Die übliche vorherrschende Meinung ist, dass dieses Arbeitszeitmodell teurer für den Arbeitgeber sei, als ein normaler Vollzeit-Arbeitsplatz.
Ich kann diese Meinung nicht nachvollziehen.
Das Bruttogehalt wird geteilt, die SV-Abgaben richten sich nach dem Bruttogehalt wie auch die Beiträge zur BG.
Ein zusätzlicher Arbeitsplatz muß auch nicht eingerichtet werden, da ein Mitarbeiter vormittags und ein Mitarbeiter nachmittags arbeitet.
Als einzigen zusätzlichen Aufwand sehe ich den Verwaltungsaufwand dann halt für zwei Mitarbeiter statt für einen Mitarbeiter.
Hatt jemand noch einen Hinweis, ob ich vielleicht etwas nicht berücksichtigt habe, was die Personalkosten für den Arbeitgeber erhöhen würde beim Jobsharing.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hinweise,
mit freundlichen Grüßen, Detlef
Hi!
Schulungen doppelt…
Büromaterial
evtl. Verpflegung
Krankheitsrisiko
so mal auf die Schnelle gedacht ;o)
Bernd
Hallo Christa,
es sind nicht die direkten Kosten die beim Jobsharing höher sind, vielmehr die indirekten.
Meistens sind die Produktivitätsverluste ziemlich hoch. Nur ein paar Anregungen:
- Zwei Ansprechpartner für eine Aufgabe
- tägliche Übergabe der Arbeit
- Bei Problemen weiss der eine nicht was der andere getan hat
- etc.
Es gibt sicherlich Jobs wo das besser geht, m.M. nach ist das aber mindestens problematisch und erfordert erstklassige Prozesse im Unternehmen.
Gruß
Falckus
Hallo Bernd,
Schulungen doppelt…
Sofern es sich nicht um Individual-Schulungen handelt dürfte es egal sein, ob eine Person mehr im Kreise der zu Schulenden hockt.
Büromaterial
Wieso das ? In der halben Zeit wird normalerweise auch nur das halbe Büromaterial verbraucht, denke ich.
evtl. Verpflegung
Ganz im Gegenteil. Wer mittags Feierabend hat, muß nicht auf Firmenkosten zu Mittag essen. Wer mittags seinen Dienst beginnt, hat zuhause gegessen.
Krankheitsrisiko
Man kann aber auch sagen, daß das Krankheitsrisiko halbiert ist, da vermutlich nur jeweils einer der Stelleninhaber krank ist. Davon abgesehen, besteht dann die Chance, daß der zweite aushilfsweise die Arbeiten des kranken Mitarbeiters übernimmt. Wenn ein Vollzeitarbeiter erkrankt, ist die Stelle in der Zeit eher gänzlich unbesetzt.
so mal auf die Schnelle gedacht ;o)
Ebenso schnell erwidert. -;-p
Gruß,
Tommy (arbeitssuchend als Sachbearbeiter in Berlin, gerne auch halbe Stellen…)