Hallo beisammen,
habemal eine Frage. Angenommen man hat nur einen Zeitvertrag (auf 1 Jahr befristet), und muss sich kurz vor dem Ablauf natürlich um einen neuen Job kümmern da man ja nicht Arbeitslos werden will.
Muss einem der momentane Arbeitgeber dann für etwaige Bewerbungsgespräche frei stellen oder muss diese Fehlzeit vom Arbeitnehmer über Urlaub oder Ü-Stunden verrechnet werden? Soviel ich weiß, darf der Arbeitgeber die Jobbemühungen des suchenden nicht stören oder hintern? Bei intensiver Jobsuche und einigen Bewerbungsgesprächen würden dann ja schnell hohe Minusstunden anlaufen.
Vielen Dank für Eure Meinung.
Micha