Jobsuche am Ende des Zeitvertrages

Hallo beisammen,

habemal eine Frage. Angenommen man hat nur einen Zeitvertrag (auf 1 Jahr befristet), und muss sich kurz vor dem Ablauf natürlich um einen neuen Job kümmern da man ja nicht Arbeitslos werden will.

Muss einem der momentane Arbeitgeber dann für etwaige Bewerbungsgespräche frei stellen oder muss diese Fehlzeit vom Arbeitnehmer über Urlaub oder Ü-Stunden verrechnet werden? Soviel ich weiß, darf der Arbeitgeber die Jobbemühungen des suchenden nicht stören oder hintern? Bei intensiver Jobsuche und einigen Bewerbungsgesprächen würden dann ja schnell hohe Minusstunden anlaufen.

Vielen Dank für Eure Meinung.

Micha

Ahoi, Michael

Gemäß § 629 des BGB muss der AG, den AN hierfür freistellen. Diese Regelung gilt sowohl für befristete als auch für unbefristete Arbeitsverhältnisse.

mehr Infos, wenn Du magst…
http://www.arbeitsrecht.org/kuendigung/betriebsbedin…

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Hi,

üblicherweise ist man verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor Ende des Zeitvertrages arbeitssuchend zu melden. Kann wohl Konsequenzen für den Fall dass man nix findet und ALG braucht haben, wenn nicht.

shauri