Servus,
wenn der Arbeitnehmer nichts für das Ticket bezahlt, handelt es sich um einen Zuschuss des Arbeitgebers zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Diesen kann der Arbeitgeber SV-frei und mit 15% pauschal versteuert geben.
Wenn der Arbeitnehmer, wie im gegebenen Fall, für die Fahrkarte bezahlt, funktioniert das genau gleich, wie wenn er für Treibstoff und Unterhalt eines Fahrzeuges bezahlt, mit dem er zur Arbeit fährt: Er bezahlt aus versteuertem Gehalt, und damit ist der Käs gegessen.
Besonders hübsch ist das Verhältnis von Kosten für den Arbeitgeber zu Nutzen, der beim Arbeitnehmer ankommt, bei Fernpendlern, deren Fahrt zur Arbeit, ggf. zuzüglich Dienstreisen, in Monatskarten und ggf. Einzelfahrausweisen mehr kosten würde als mit der BC 100: Bei denen ist die BC 100, mit der sie auch in Ferien nach Langenargen, Dagebüll Mole oder Bad Oybin fahren können, einer der ganz seltenen Fälle, bei denen ein privater Nutzen für den Arbeitnehmer ermäßigt pauschal besteuert und SV-frei ist.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder