Hallo, weiß jemand, ob es einen bestimmten Amtsausdruck gibt, wenn ein Arbeitsvermittler, absichtlich Hilfsarbeiter ins Profil eingibt. Darf er das tun, weil man sagt, es muss nicht unbedingt eine Buchhalterstelle sein.
Danke in voraus
Es tut mir leid, aber ich verstehe die Frage irgendwie überhaupt nicht. In welches „Profil“ hat der Arbeitsvermittler etwas eingegeben? Was ist der Hintergrund der Frage?
Hallo,
Hallo, weiß jemand, ob es einen bestimmten Amtsausdruck gibt,
wenn ein Arbeitsvermittler, absichtlich Hilfsarbeiter ins
Profil eingibt.
Gibt es nicht
Darf er das tun, weil man sagt, es muss nicht
unbedingt eine Buchhalterstelle sein.
Diese Angaben reichen nicht aus, um dazu Stellung zu nehmen. Dazu müßte man zumindest wissen, welche persönliche Fähigkeiten, Kompetenzen und Vermittlungswünsche man kommuniziert hat.
Danke in voraus
Bitte
Danke erst mal für die schnelle Reaktion. Es verhält sich so, dass der Telefondienst vom Arbeitsamt Einsicht in die Daten hat und die geben dann ein, dass man um Rückruf bittet. Die sehen in den Daten, welche Arbeitsstelle das man sucht. Man erhält die Auskunft. Ob ein Arbeitsvermittler sich anmaßen darf zu Anfang schon die Qualifikationen aufs niedrichste Level herunter setzen kann. Es ist erniedrigend. Gibt es in der Amtssprache eine Bezeichnung.
Man hat kommuniziert. BÜROKAUFFRAU Ausbildung 20 Jahre Sekretärin beim Einkaufsleiter Autoindustrie, 10 Jahre Buchhalterin, Ausbildereignungsschein, 3 Jahre Bu chhaltung auf Rechnung. Wie kann man diese diskreminierung am besten ausdrücken. Wenn man überlegt,dass jetzt mit der Rente ab 63, dass wegender Erfahrung der älteren, die Firmen diese Fachkräfte nicht gehen lassen wollen.
Hallo,
mit deinen bisherigen Ausführungen hellt sich für mich deine Situation nicht auf. Mit Mutmaßungen möchte ich keine Zeit verbringen. Deshalb zunächst meine Fragen:
Bist du bei der AA oder dem JC gemeldet?
Bist du arbeitslos? Wenn ja wie lange?
Auf welchem Schriftstück steht „Hilfsarbeiter“?
Welches Ergebnis ergab das diesbezügliche Beratungsgespräch mit dem Arbeitsvermittler?
Gibt es noch eine zweites Profil?
Welche Kompetenzen wurden zum Hilfsarbeiter erfaßt?
Hast du versucht, dein Profil in der jobboerse zu optimieren?
Welche Vermittlungsvorschläge als Hilfsarbeiter wurden bisher unterbreitet und mit welchem Ergebnis?
Was steht in der Eingliederungsvereinbarung zu Bewerbungen und zur Vermittlung als Hilfsarbeiter und Buchhalter?
Gruß
Otto
Hallo
Darf er das tun
Bevor man seine Zustimmung zu so etwas erteilt, ist es immer empfehlenswert, sich zuerst einmal die Nutzungsbedingungen und Datenschutzklauseln etc. genau durchzulesen. Auch das Kleingedruckte… -
Wenn man zustimmt, dass über die Arbeitsagentur ein Bewerberprofil in ihrer Online-Jobbörse angelegt wird, dann erklärt man sich damit einverstanden, nach ihren Spielregeln zu spielen. Um was für eine Art Bewerberkonto es sich hier handelt, geht aus der Frage nicht hervor (hat man vollen Lese-/Schreib-Zugriff auf das Profil…wird das Profil von der Arbeitsvermittlung betreut … etc). Von den Einzelheiten wäre aber ggf. mit abhängig, was der Arbeitsvermittler „darf“ oder nicht darf etc.
Auf jeden Fall sollte man evtl. Ergänzungen/ Änderungswünsche mit seinem Arbeitsvermittler besprechen und Forderungen nachweislich schriftlich einreichen.-
In dem Zusammenhang sei vielleicht erwähnt:
Der Anspruch auf Leistungen ist unabhängig vom Anlegen eines veröffentlichten Bewerberprofils bei einer Stellenbörse. Auch im Rahmen der Potentialanalyse ist es nicht nötig, so ein Profil bei der Jobbörse anzulegen. Die Mitwirkungspflichten des Betroffenen umfassen nicht die Pflicht zum Erstellen(lassen) eines solchen Profils ! Auch ohne eigenes Profilkonto kann man die Jobangebote der (Arbeitsagentur-)Jobbörse(n) anschauen … und das Ziel, einen Job zu finden, kann auch anders erreicht werden als durch ein eigenes öffentliches Profil bei dieser oder einer anderen Stellenbörse.
Wenn der Arbeitsvermittler schreibenden Zugriff auf das Profil vornimmt, das von ihm „betreut“ wird, dann liegt eine Datenübermittlung vor, die die vorherige Zustimmung des Betroffenen voraussetzt. Und man ist nicht verpflichtet, seine Zustimmung zu einer diesbezüglichen Datenspeicherung und -veröffentlichung zu erteilen. Man hat als Bürger das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - und ob (und wo) man sich ggf. bei einer Jobbörse mit einem öffentlichen Profil registriert… das ist ausschließlich einem selbst überlassen.
Falls man der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter bereits seine schriftliche Zustimmung erteilt hat, kann man sie ggf. auch jederzeit zurücknehmen /widerrufen (im eigenen Interesse nachweislich schriftlich) und dabei verlangen, dass das von ihnen angelegte Profilkonto sofort gelöscht wird bzw. dass es zumindest auf den Status „ausschließlich intern“ gesetzt wird (also nur für interne Zwecke der Arbeitsagentur und nicht-öffentlich).
Falls man es für sinnvoll hält, könnte man dann anschließend immer noch selber ein Profil dort (oder woanders) anlegen - und das kann man dann unabhängig nach den eigenen Vorstellungen gestalten.
Aber wie gesagt: Immer erst die Nutzungsbedingungen und Datenschutzklauseln etc. genau durchlesen - auch das Kleingedruckte…
LG