Hallo,
Wollte mal eine etwas andere Frage stellen.
Habe mich vor ein paar Monaten bei einer Jobvermittlung angemeldet, sollte dann dahin kommen und einen Vertrag unterschreiben. War dann ca. 10 minuten bei denen, hab unterschrieben und bin wieder gegangen.
Die Jobvermittlung hat gesagt Sie können erst TÄTIG werden wenn ich dennen einen Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt gebe (dann bekommen Sie 2000 € Prämie) Vorher können Sie noch nichts für mich machen.
Okay, ich habe angerufen beim Arbeitsamt habe aber keinen Gutschein bekommen da ich kein ARbeitslosengeld bezogen habe.
Vor ca. 1 1/2 Monaten habe ich selber eine Arbeit gefunden.
Vor ca. 3 Wochen rief mich die Jobvermittlung an was mit dem Vermittlungsgutschein los ist daraufhin sagte ich dass ich jetzt selber eine Arbeit gefunden habe.
Dann kam die Chefin ans Telefon und meinte so: Ja was denken Sie sich eig. wie soll ich meine Mitarbeiter bezahlen wo ist der Vermittlungsgutschein? Den müssen Sie kriegen wir haben So viel arbeit mit Ihnen gehabt und so weiter.
Dann hab ich Ihr 5x erklärt dass ich den Vermittlungsgutschein nur bekomme wenn ich Arbeitslosengeld beziehe (so wurde es mir ja erklärt vom Arbeitsamt) und dann hat Sies geschnallt und gemeint:
Also für den Aufwand mit Ihnen müssen wir von Ihnen etwas verlangen dass kann ja nicht sein und hat gemeint:
Ja dann Überweisen Sie mir jetzt 150 € an uns und dann sind wir fertig miteinander.
So wollte mal Fragen ob es überhaupt rechtens ist? Warhscheinlich schon weil ich unterschrieben habe oder?
Habe hier 2 Aussagen von dennen die sich gegenseitig wiedersprechen und zwar:
Wir können erst tätig werden wenn wir von Ihnen den Vermittlungsgutschein bekommen.
und:
Ja wir haben So viel Arbeit mit Ihnen gehabt und der Aufwand mit Ihnen wie soll ich meine leute bezahlen…
Ja habe jetzt eine Rechnung mit 3 Tage Frist zur Zahlung =D
Danke für alle Meinungen was haltet Ihr davon?