Zusage: zum 01.06.06
Kündigungsfrist: 2 Wochen zum Monatsende (16.5.06 - spätestens)
Problem: was, wenn man den neuen Vertrag nicht vor dem 16.5.06 unterschreiben kann. Dann würde man kündigen ohne den neuen Vertrag 100% sicher zu haben. Die neue Stelle ist quasi 100% sicher und der AG will Stelle undbedingt besetzen, aber Restrisiko gibt es immer! Wie verhält man sich und wie ist das richtige Vorgehen. Eine Verlegung auf den 01.07.06 ist nicht möglich!
LG Die Ria
Natürlich kündigst du nicht, bevor der neue Vertrag beidseitig unterschrieben ist.
Ich nehme mal an, der alte AG darf nichts davon erfahren.
Bleibt eigentlich nur, dem neuen AG die Situation klarzumachen.
Du sagst ihm, dass sein Vertrag bis zum Tag x vorliegen muss, sonst könntest du leider neue Stelle leider nicht zum 1.6.06 antreten.
Das müsste eigentlich jeder vernünftige AG einsehen.
Im Extremfall bleibst du dann halt beim alten AG, aber immer noch besser als Hartz 4, oder?
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