Jobwechsel

Hallo zusammen,

ist es möglich bei einer Ausgesprochenen Kündigung seitens des Arbeitgebers zum 30.04.2013, schon beim neuen Arbeitgeber am 22.04.2013 an zu fangen. Oder geht das nur über ein Aufhebungsvertrag?
Oder ist dies generell nicht möglich und man muss zum 02.05.2013 anfangen.?

Gruß rolliseh

Hallo,

Gegenfrage, die die deine eigentlich beantwortet:

Was würde der gekündigte Arbeitnehmer denn sagen, wenn er bis Ende April arbeiten würde, der Arbeitgeber aber das Gehalt nicht bis zum 30.04. zahlt, sondern nur bis zum 21.04.?

Soll heißen:
Solange nichts anderes (wie eben in einem Aufhebungsvertrag) vereinbart wurde, haben beide Parteien bis zum Ende der Kündigungsfrist ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen - der AN hat bis einschließlich 30.04. zur Arbeit zur Verfügung zu stehen und der AG hat ebenso lang das Gehalt zu bezahlen.

Gruß
Christian

Hallo,

ich wollte eigentlich gerade etwas sehr ähnliches Fragen.

Ich habe einen Zeitvertrag der Ende August ausläuft. Aber genügend Urlaub um den kompletten August frei zu nehmen. Kann ich bei einer Bewerbung sagen das ich ab 1.8. zur Verfügung stehe? Oder muss der alte AG da zustimmen? (Ist 'ne Behörde falls das wichtig ist).

Ich hab ja meine Vertragliche Leistung erbracht, so wie ich das sehe. Was ich während meines Urlaubs mache ist doch mein Sache(?).

Versicherungstechnisch ist die Frage aber wohl auch nicht einfach zu beantworten.

Arbeitsaufnahme erst nach Beendigung d. alten Jobs
Hallo,

generell ist die Arbeitsaufnahme erst nach Beendigung des alten Jobs möglich. Sofern der neue Arbeitgeber Dich schnellstmöglich an Bord haben möchte ist auch eine Aufhebung denkbar bzw. müsste mit dem aktuellen Arbeitgeber verhandelt werden.

Bei einer Freistellung sollte der aktuelle Arbeitgeber (bis 30.04.) einer Nebenbeschäftigung zugestimmt haben. Normalerweise ist dies per Arbeitsvertrag untersagt.
In diesem Fall wäre dann noch die steuerliche Belastung (zweite Lohnsteuerkarte mit Klasse 6) zu berücksichtigen, die die vorzeittige Aufnahme der Arbeit weniger attraktiv macht.
Von einem Antritt der neuen Position vor dem offiziellen Starttermin (01. bzw. 02. Mai) ohne gültigen Arbeitsvertrag ist aus versicherungsrechtlichen Gründen (Arbeitsunfall etc.) abzuraten. Hier gibt es jedoch Möglichkeiten den Starttermin im Arbeitsvertrag offen zu halten ("… ab dem 01.05.2013 oder früher.")

Ebenfalls ist i.d.R. auch im Urlaub (auch Resturlaub) eine Erwerbstätigkeit (Beschäftigung gegen Geld) untersagt, da diese dem Urlaubszweck widerspricht.

Beste Grüße und einen guten Start im neuen Job!
Jörg Bolender

Hi!

Von einem Antritt der neuen Position vor dem offiziellen
Starttermin (01. bzw. 02. Mai) ohne gültigen Arbeitsvertrag

Wenn man die Stelle antritt, IST der Arbeitsvertrag gültig geschlossen, vollkommen egal, was schriftlich vereinbart ist.
Es handelt sich dann um einen Vertragsabschluss der durch Konkludenz zustande kommt.

ist aus versicherungsrechtlichen Gründen (Arbeitsunfall etc.)
abzuraten.

Und das ist zwar eine nicht ganz unbekannte Mär, nichtsdestotrotz ist es aber schlicht sachlich falsch.

Gruß
Guido

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Auch wenn der angebliche Personalverantwortliche sich schon wieder abgemeldet hat, können einige Behauptungen so nicht stehen bleiben.

Bei einer Freistellung sollte der aktuelle Arbeitgeber (bis
30.04.) einer Nebenbeschäftigung zugestimmt haben.

So pauschal falsch, da in vielen Fällen eine Zustimmung gar nicht erforderlich ist

Normalerweise ist dies per Arbeitsvertrag untersagt.

Die meisten dieser Klauseln sind idR rechtswidrig und unwirksam
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsvertrag_Al…

Von einem Antritt der neuen Position vor dem offiziellen
Starttermin (01. bzw. 02. Mai) ohne gültigen Arbeitsvertrag
ist aus versicherungsrechtlichen Gründen (Arbeitsunfall etc.)
abzuraten. Hier gibt es jedoch Möglichkeiten den Starttermin
im Arbeitsvertrag offen zu halten ("… ab dem 01.05.2013 oder
früher.")

Grundsätzlich falsch u. a. wg. § 7 Abs. 2 SGB VII
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__7.html
aber anscheinend unausrottbare Legende des Arbeitsrechts

Ebenfalls ist i.d.R. auch im Urlaub (auch Resturlaub) eine
Erwerbstätigkeit (Beschäftigung gegen Geld) untersagt, da
diese dem Urlaubszweck widerspricht.

Dies stimmt grundsätzlich, vor allem dann, wenn das grundsätzlich zulässige zweite Arbeitsverhältnis erst nach Antritt des Resturlaubs beginnt.
Wie aber nur wenig bekannt ist, kann der AG nicht nur den (schwierigen) Weg der Klage auf Schadensersatz gehen, sondern er kann auch auf Unterlassung klagen - auch ggfs. mit einstweiliger Anordnung.
(so zB ErfK, Gallner, § 8 BUrlG, Rn 4)

&Tschüß
Wolfgang

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Auch wenn der angebliche Personalverantwortliche sich schon
wieder abgemeldet hat, können einige Behauptungen so nicht
stehen bleiben.

Wenn er wirklich der war, für den er sich ausgegeben hat, dann kann ich mich nur wundern, welche „Qualifikationen“ Leute in diesen Positionen heutzutage vorweisen müssen …

Gruß
Guido

Ist die Qualifikation eines Personalers nicht: „Der kann gut mit Leuten, versteht aber nichts vom Geschäft.“?

:wink:

Ist die Qualifikation eines Personalers nicht: „Der kann gut
mit Leuten, versteht aber nichts vom Geschäft.“?

Das nehme ich jetzt aber persönlich!

:smile:

(oT) Aber erklärt das nicht…

Wenn er wirklich der war, für den er sich ausgegeben hat, dann
kann ich mich nur wundern, welche „Qualifikationen“ Leute in
diesen Positionen heutzutage vorweisen müssen …

… so manche seltsame Frage hier, wenn AN auf derartige Personaler stoßen ?

Gruß

&Tschüß

Guido

Wolfgang

Doppelfehler…
… anhängen an andere Postings ist idR schon nicht so toll, aber dann auch noch FAQ:1129 souverän ignoriert ergibt keine Lust zu antworten.

&Tschüß

Das weiß ich doch. Aber Du warst für Deine Verhältnisse so „handzahm“ in letzter Zeit und auch mit Wolfgang bald ein Herz und eine Seele, da musste ich mir einfach etwas einfallen lassen… :smile:

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Aber Du warst für Deine Verhältnisse so
„handzahm“ in letzter Zeit

Gelle? :smile:

und auch mit Wolfgang bald ein Herz
und eine Seele,

Och komm schon, da tust Du mir jetzt aber Unrecht (und zack, schon den Begriff des Rechts in einer völlig sinnlosen OT-Diskussion untergebracht *g*)

Wir hatten in der Vergangenheit vielleicht schon mal andere Auffassungen, aber zumindest von meiner Seite existiert da eine gehörige Portion Anerkennung und Respekt.
Wenn nur 5% der Betriebsrattenräte nur 30% seiner Kompetenz hätten, würde das mein Leben sehr viel einfacher machen …

da musste ich mir einfach etwas einfallen
lassen… :smile:

Pah …

UiUiUi…

Wir hatten in der Vergangenheit vielleicht schon mal andere
Auffassungen, aber zumindest von meiner Seite existiert da
eine gehörige Portion Anerkennung und Respekt.

Da muß ich ja jetzt richtig rot werden bei solchen Komplimenten…

Wenn nur 5% der Betriebsrattenräte nur 30% seiner Kompetenz
hätten, würde das mein Leben sehr viel einfacher machen …

… aber deine kleinen Vorurteile willst Du doch noch ein bißchen weiter pflegen ?
Ich kenne einige BR, die mir in manchem Über sind
Duck und wech >>>>>>

… aber deine kleinen Vorurteile willst Du doch noch ein
bißchen weiter pflegen ?

Sagen wir so: Die, denen ich begegnet bin.

Ich kenne einige BR, die mir in manchem Über sind

In Deutschland? *scnr*