Bin in meiner derzeitigen Anstellung noch in der PRobezeit.
Probezeit geht bis 31.08.2012.
Will in andere Stelle wechseln und wollte mich auf diesem einmal vergewissern ob ich das folgendermaßen machen kann:
Kündigungsfrist in der Probezeit 14 Tage zum Monatsende: also vor dem 15.08 zum 31.08. schriftlich kündigen. Angabe von Gründen ist nicht notwendig, da PRobezeit.
Jahresurlaub laut Vertrag 30 Tage = 2 1/2 pro Monat. März-bis August = 6 Monate = 15 Tage. Zwei Tage schon genommen = 13 Tage. Könnte folglich ab 15.08 den Urlaub nehmen.
Kann ich das so machen?
Vielen Dank Vorab
Moin Frank,
vorab, ich mache in Arbeitsschutz und nicht in Arbeitsrecht!
Aber aus meiner Berufserfahrung heraus, ja Du könntest es so machen wie beschrieben. Ehrlicher fände ich es, wenn Du ein offenes Gespräch mit Deinem jetzigen Arbeitgeber suchst und ihm sagst was Tango ist - z. B. tut mir leid, ich fühle mich hier nicht so wohl / der Anfahrtsweg zu meinem neuen AG ist kürzer / ich bekomme dort mehr Geld …
Ich habe ähnliches selber gehabt, ist nicht schön aber man geht besser auseinander und so blöde es auch klingt, man sieht sich immer zweimal im Leben…
Viel Erfolg bei Deiner Entscheidung
Andreas
Hallo . Sicher kannst du das so machen.
Erklärung : Du hast ja Probezeit und kannst jederzeit den Arbeitgeber wechseln. Deine Aufrechnung ist plausiebel und machbar wenn dein derzeitiger AG den Urlaub genehmigt. Ansonsten gilt die alte Weisheit wenn du dort wech willst, mach einfach krank. ACHTUNG nenne niemals den neuen Arbeitgeber der alte könnte den neuen kontaktieren. das währe schlecht für dich.
ich hoffe das war hilfreich.
Gruß Peter Schüßler
Hallo,
Klingt plausibel. Ich wuerde am besten bei der Personalabteilung nachfragen. Die sind zum Schweigen verpflichtet.
Gruss
Frank Enkelmann
Kann ich das so machen?
Hallo Frank Metzner,
ich vermute, das kann man so machen, bin aber kein Jurist! Insofern gilt: entweder mit dem Chef reden - was soll er schon wollen - oder Anwaltlich beraten lassen. Viel Glück im neuen Job
Frank Heuft
Frage Deinen Betriebsrat, ob es Betriebsvereinbarungen gibt oder frage die zuständige Gewerkschaft, ob es Tarifverträge gibt
Hallo Frank,
ich kann und darf keine Rechtsberatung geben.
Grundsätzlich kann man den zustehenden Urlaub natürlich in dem angedachten Zeitraum nehmen, falls der AG diesen genehmigt.
Dies bedeutet aber nicht, dass man in diesem Zeitraum für einen neuen AG arbeiten darf.
Sinnvolle Lösung wäre ein Aufhebungsvertrag mit dem alten AG zum 15.08. oder evtl. auch schon früher und einen Arbeitsvertrag beim neuen AG zum gewünschten Termin z.B. auch der 15.08… Urlaubsansprüche müssten dann vorher geltend gemacht werden evtl. auch als Auszahlung, im ungünstigsten Fall verfällt der Urlaub.
Wie gesagt ich bin kein Rechtsanwalt.
Lg Sil
Grundsätzlich kann der Urlaub genommen werden. Da allerdings Vertragsfreiheit besteht, sollten Sie sich alle Bestandteile des Arbeitsvertrages genau anschauen.
Gruß