Jobwechsel kurzfristig möglich?

Ich bin noch am Anfang meines Berufslebens und habe mit Jobwechseln soweit keine großen Erfahrungen. Im Moment sehe ich mich nach einer neuen Stelle um, möchte also gerne wechseln.

In meinem jetztigen Arbeitsvertrag steht, dass ich eine Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsende habe. Für zukünftige (neue) Arbeitgeber ist das aber eine recht lange Vorlaufzeit. Die meisten wünschen sich vermutlich jemanden, der am besten sofort oder zumindest zum nächsten Monatsanfang starten kann.

  1. Frage:
    Ist eine 8 Wochen-Frist überhaupt rechtlich zulässig (ich habe irgendwo etwas von einer vierwöchigen Kündigungsfrist gehört)?

  2. Frage:
    Angenommen ich bin in einem Vorstellungsgespräch: Was antworte ich auf die Frage, wann ich anfangen könnte? Ist es --gängige Praxis-- aus seinem aktuellen Job zügig raus zu kommen, z.B. durch einen Auflösungsvertrag? Oder bestehen die meisten Arbeitgeber auf die Fristerfüllung? Bei mir ist es so, dass mein momentaner Arbeitgeber es meiner Meinung nach durch einige kleinere Umordnungen relativ zügig abfedern könnte, wenn ich innerhalb von etwa 1-2 Wochen weg wäre.

Hinzu kommt der Punkt, wie zukünftige Arbeitgeber es bewerten, wenn ich alles an einen Jobwechsel setze und trotz 8-Wochen-Kündigungsfrist am liebsten sofort aus meinem jetztigen Job raus möchte?

Also: Soll ich bei Unternehmen, bei denen ich mich bewerbe, sagen, dass ich kurzfristig verfügbar bin und bei einer Zusage versuchen aus meinem Arbeitsvertrag kurzfristig rauszukommen? Oder bin ich an die 8 Wochen-Frist gebunden, egal was kommt?

Danke im Voraus!

Hallo,
in der Tat, Kündigungsfristen von 8 Wochen verstoßen gegen den §§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen, hier ist nämlich die Rede von 4 Wochen zum Ende eines Monats.Aber das Bürgerliche Gesetzbuch läßt aber eine Einzelvertragliche Verlängerung der Kündigungsfristen zu, sodass die 8 wöchige Kündigungsfrist wohl gilt.
Meistens ist es aber möglich in einem Gespräch mit dem AH (alt)eine kürzere Kündigungsfrist heraus zu holen.
Gruß
J.D.

Hallo,

Kündigungsfristen können in Arbeits- oder Tarifverträgen von der gesetzlichen (BGB § 622) abweichen. Im Zweifelsfalle gilt aber für Arbeitnehmer immer die günstigere Frist. Die wäre im vorliegenden Fall 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.

Natürlich besteht immer die Möglichkeit einer Beendigung per Aufhebungsvertrag ohne Fristeinhaltung oder mit kürzerer Frist. Das ist aber nicht die gängige Praxis.

Wie zukünftige Arbeitgeber Deine Gründe für einen zügigen Jobwechsel bewerten, lässt sich nicht pauschalieren. Wenn Deine Begründung aber logisch, verständlich und nachvollziehbar ist, wird es wohl keinen negativen Eindruck geben.

Bei den Bewerbungen musst Du Deinem potentiellen neuen Arbeitgeber natürlich die Wahrheit sagen und mitteilen, wann genau Dein Arbeitsbeginn sein kann.

Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.

Gruß W.

Frage 1
Man kann nicht nur fristlos Gekündigt werden, man kan auch selber fristlos Kündigen. Besonders in der Probezeit wird davon sehr gerne gebrauch gemacht.
Sollte die Probezeit vorbei sein, so sollte man die fristlose Kündigung gut begründen, z.B. schlechtes Betriebsklima,persönliche + private + gesundheitliche Gründe, usw.

Frage 2
Das verhalten des zukünftigen Arbeitgeber kann ich nicht vorhersagen. Wenn du ihn nicht überdie Umstände informierst kann er sich auch keine Gedanken darüber machen!

Hallo

folgende Infos basieren auf eigene Erfahrungen und Kenntnisse. Für eine 100 Prozentige Richtigkeit kann ich nicht garantieren.

Zur 1. Frage:
ich behaupte mal es ist zulässig. 4 Wochen ist die gesetzliche Kündigungsfrist die sie auf jeden fall einhalten müssen. Erfahrungsgemäß ist alles darüber vollkommen legitim.
Während der Probezeit gibt es übrigens nur eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Hier ist es irrelevant wann die Kündigung erfolgt, es muss nur die Frist von 14 Tagen eingehalten werden.

Zur 2. Frage:
auch hier habe ich noch keine Erfahrungswerte was man sagen sollte, aber ich persönlich bin dahingehend sehr offen und würde dem künftigen Arbeitgeber einfach sagen das es 8 Wochen sind.

Bezüglich Aufhebungsvertrag bin ich zwar immer vorsichtig aber ich habe die Erfahrung gemacht das zumindest in meiner Branche (Zeitarbeit/Call-Center) viele Arbeitgeber sehr umgänglich sind.
Wichtig ist hierbei nur das es mit dem aktuellen Arbeitgeber geklärt sein sollte und wenn es soweit ist man erst den neuen Arbeitsvertrag hat und dann erst den Aufhebungsvertrag unterzeichnet. So ist man nicht in der Gefahr am ende der Dumme zu sein und bei der Arbeitsagentur mit drohender Geldsperre zu sitzen.

Ich habe bis jetzt keinen Arbeitgeber gehabt den es groß interessiert hat warum ich auf diese Art gewechselt bin. Dazu sollte ich noch erwähnen das ich allerdings das im vornherein schon gut verpacke in Form von „ich möchte mich weiterentwickeln und habe mir daher genau Ihr Unternehmen rausgesucht“ oder so etwas.

Also:
So einen Universaltipp kann ich nicht geben aber, sollte man nicht mehr in der Probezeit sein und man auch nichts mehr zu verlieren hat, so würde ich mit dem aktuellen Arbeitgeber reden wie es aussieht bezüglich Möglichkeit auf Aufhebungsvertrag und entsprechend das dann dem neuen Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch so mitteilen wie die Möglichkeiten dann ebend sind. Also entweder 8 Wochen oder je nachdem was mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde.

Auf jeden fall würde ich ehrlich gegenüber dem alten und neuen Arbeitgeber sein. Man sieht sich schließlich immer zwei mal im Leben :wink:

gruß
Max

P.S.: sorry für den Roman :smile:

Hallo,
in Deinem Arbeitsvertrag stehen 8 Wochen und das ist „erstmal maßgebend“. Allerdings gibt es Arbeitgeber mit dem man reden kann und wenn du Dein Fall mit deinem jetzigen AG klärst, wird er dir keine Steine im Weg legen und Dich eher gehen lassen. Damit es nicht zu kompliziert wird, spiele bei Deinem eventuell neuen AG mit offenen Karten, sage ihm DU hast 8 Wochen Kündigungsfrist und Du wirst versuchen, eher die Firma zu verlassen. Wenn ein neuer AG Dich wirklich will, hat er auch mit 8 Wochen Verständnis, dann weißt du, daß er an Deiner fachlichen Kompetenz interessiert ist und nicht einfach „nur eine Arbeitskraft“ braucht.

M.f.G. J S - M

wenn im Arbeitsvertrag 8Wochen stehen, dann ist dies vertraglich vereinbart . Die vierwöchige Frist ist gesetzlich und gilt, wenn keine andere Frist vertraglich vereinbart wird.

Wenn man sich eine andere Arbeit sucht, hat man dafür ja auch Gründe und kann mit dem Chef über einen Aufhebungsvertrag reden.
Beim Vorstellungsgespräch könnte man antworten, dass eine 8wöchige KF besteht, aber man um einen Aufhebungsvertrag bitten würde .
So wird man sich mit dem neuenAG schon einig werden.
MfG

.
Hallo,

ich kann Dir nur empfehlen, die vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten. Wenn Du mal (Beispiel) in 20 Jahren wieder ein Vorstellungsgespräch führen solltest, und in dem Zeugnis von Deinem jetzigen Arbeitgeber steht:
…das Arbeitsverhältnis wurde im beidseitigem Einverständnis aufgelöst…
hat das einen negativen Touch, denn das heißt meistens, dass der Arbeitnehmer absoluten Mist gemacht hat.

Ich weiß jetzt nicht, wie lange Du schon bei diesem Arbeitgeber beschäftigt bist, denn die Beschäftigungszeit ist ausschlaggebend für die Kündigungsfrist. Wenn Du also wirklich nach der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen möchtest, ist rein theoretisch, falls nicht arbeitsvertraglich besondere Regelungen bestehen sollten, Dein Arbeitsvertrag rechtswidrig. Wie gesagt, ich kenne Deinen Arbeitsvertrag nicht, und kann dazu nichts rechtsverbindliches sagen.
Nur… Auch in diesem Falle… Suchst Du irgendwann wieder eine andere Arbeit, und der evtl. neue Arbeitgeber telefoniert mit Deinem jetzigen Arbeitgeber (ich weiß, DAS darf man nicht, kommt aber immer wieder vor), und er hört, dass Du von jetzt auf gleich gekündigt hast, könnte dies auch ein Aus bedeuten. Man weiß nie, wie sehr Du Deinen jetzigen Arbeitgeber durch die verkürzte, wenn auch evtl. rechtlich korrekte Kündigungsfrist, verärgerst.

Diese Angelegenheit KANN Dir ein Leben lang nachlaufen!

Wenn ein Arbeitgeber einen guten Mitarbeiter sucht, dann bedeutet das, dass man diesen nicht an jeder Straßenecke findet, dass man suchen muss… FALLS Dein neuer Arbeitgeber für sofort einen neuen Mitarbeiter sucht, und er Interesse an Dir hat, dann findet er eine Lösung, um die Zeit zu überbrücken, bis Du anfangen kannst.

Ist Dir der neue Arbeitsvertrag RICHTIG sicher, dann kannst Du immer noch mit Deinem jetzigen Chef reden, ob er Dich nicht eher aus dem Arbeitsverhältnis entlässt. Im beidseitigem Einveständnis, OHNE dass ein Auflösungsvertrag unterzeichnet wird, ist alles viel einfacher… Reden ist alles, meine ich.

Hier die gesetzlichen Kündigungszeiten:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich ruhig.

Viel Erfolg und LG… Hoelti.

N.B.:
Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner fast 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich mich auch sehr freuen :smile:

Hallo,
also die gesetzlichen Kündigungsfristen findest du unter:
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/kue…

zu 1.
Ein gültiger Arbeitsvertrag darf nur besser und nicht schlecht für dich sein. Was was seht denn genau im Vertrag und gibt es Tarifverträge? dann sieht alles etwas anders aus.
zu 2.
Man kann immer einen Auflösungsvertrag machen. Nur vorsicht, dann hast du zugestimmt und bis evtl. beim Arbeitsamt 3 monate gesperrt… Ganz wichtig!

Bzgl. deines neuen Arbeitgebers…

also das kommt darauf an wie du es „verkaufst“ und wie dein gegenüber ist. Ich würde mir immer anhören wie jemand sein Verhalten begründet…
Viel Erfolg und Gruss

Hallo, eine 8 Wochen Frist ist rechtens. Wenn Sie tatsächlich einen neuen Job haben, dann können Sie mit ihrem laten AG einen Auflösungsvertrag schließen. In der Regel machen die AG das auch. Bei einem Vorstellungsgespräch müssen Sie aber auf jeden FAll die 8 Wochen Frist sagen und darauf hinweisen, dass sie natürlich auch versuchen, eher aus dem Vertrag zu kommen.

Hallo,

wo arbeitest Du und wie lange schon??

Gruß Bukatcho

Hallo wqwqwqwqwqqw,

  1. Frage===== ja vier Wochen kündigungszeit, im Probezeitfall 2 Wochen,
    Lt Arbeitsvertrag steht meistens vier Wochen Kündigungsfrist drin, schau mal was in deinem Arbeitsvertrag steht !!!
  2. Auflösungsverträge unterschreibt man nie !!! ( Weil da die Sperre von der Jonagnetur fdrohen wird, daß ist nämlich eine beidseitige Willenserklärung, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen aufzuheben oder zu kündigen.
    Ganz schlecht === Aufhebeungsvertrag / Auflösung, also FINGER WEG !!! NICHT UNTERSCHREIBEN !!!
    da hat jeder eine eigene Wettung über ein gekündigtes Verhältnis, welches für dein Portemonnaie besser ist als das für den Arbeitgeber, da du meisten Recht beim Sozielgericht als Arbeitnehmer beskommst.

nein, nie sagen, daß du nur Kurzzeitig bei IHnen arbeiten willst.

Lieb Grüße von Nonne213, schönes Weihnachtsfest wünsch ich dir und halt die Ohren steif, was Arbeitsrecht angeht wirst du noch eine Menge lernen.

Hallo,
Die achtwochenfrist ist okay, es gibt sogar 12-wochenfristen.
Bevor du dem neuen Arbeitgeber zusagst, kurzfristig verfügbar zu sein, sprich mit deinem jetzigen Arbeitgeber. So was ist immer Verhandlungssache.
Im Zweifel muss sich der neue Arbeitgeber aber gedulden.
Viele Grüße
Tinastar

Ich bin noch am Anfang meines Berufslebens und habe mit
Jobwechseln soweit keine großen Erfahrungen. Im Moment sehe
ich mich nach einer neuen Stelle um, möchte also gerne
wechseln.

In meinem jetztigen Arbeitsvertrag steht, dass ich eine
Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsende habe. Für
zukünftige (neue) Arbeitgeber ist das aber eine recht lange
Vorlaufzeit. Die meisten wünschen sich vermutlich jemanden,
der am besten sofort oder zumindest zum nächsten Monatsanfang
starten kann.

  1. Frage:
    Ist eine 8 Wochen-Frist überhaupt rechtlich zulässig (ich habe
    irgendwo etwas von einer vierwöchigen Kündigungsfrist gehört)?

  2. Frage:
    Angenommen ich bin in einem Vorstellungsgespräch: Was antworte
    ich auf die Frage, wann ich anfangen könnte? Ist es --gängige
    Praxis-- aus seinem aktuellen Job zügig raus zu kommen, z.B.
    durch einen Auflösungsvertrag? Oder bestehen die meisten
    Arbeitgeber auf die Fristerfüllung? Bei mir ist es so, dass
    mein momentaner Arbeitgeber es meiner Meinung nach durch
    einige kleinere Umordnungen relativ zügig abfedern könnte,
    wenn ich innerhalb von etwa 1-2 Wochen weg wäre.

Hinzu kommt der Punkt, wie zukünftige Arbeitgeber es bewerten,
wenn ich alles an einen Jobwechsel setze und trotz
8-Wochen-Kündigungsfrist am liebsten sofort aus meinem

:jetztigen Job raus möchte?

Also: Soll ich bei Unternehmen, bei denen ich mich bewerbe,
sagen, dass ich kurzfristig verfügbar bin und bei einer Zusage
versuchen aus meinem Arbeitsvertrag kurzfristig rauszukommen?
Oder bin ich an die 8 Wochen-Frist gebunden, egal was kommt?

Danke im Voraus!