Jobwechsel - Sicherheiten?!

Hallo,

ich habe momentan einen Job und bin jetzt drauf und dran mich aus Gründen des Näher-an-zuhause-seins und natürlich auch wegen mehr cash von einer anderen Firma abwerben zu lassen.

Da ich ja die „Nestwärme“ meines doch recht sicheren unbefristeten Arbeitsverhältnisses verlasse, stellt sich mir die Frage ob es bei Abwerbungen üblich ist, eine Art Sicherheit in den neuen Arbeitsvertrag einzubauen. Mir schwebt da etwas wie eine Abstandszahlung vor, falls das neue Arbeitsverhältnis z.B. innerhalb der ersten 6 Monate (vermutlich Probezeit) von einer Partei gekündigt wird. Natürlich egal ob die Kündigung seitens AG oder AN erfolgt.

Ich weiss zwar was ich kann und bin mir sicher das ich durch meine Fähigkeiten und meine Persönlichkeit den neuen AG überzeugen werde, allerdings ist man ja nie vor nicht direkt zu steuernden Unbillen gefeit.

Danke für euer Feedback.

Gruß

Hendryk

Hi,

deine Idee finde ich klasse, kein Risiko für den Arbeitnehmer aber ehrlich gesagt habe ich persönlich davon noch nie etwas gehört. Generell gilt aber die Vertragsfreiheit und wenn du dir deiner Sache sicher bist, kannst du diese Bedenken zusammen mit einer etwaigen Lösung deinem neuen Chef vorschlagen. Wenn er sich darauf einlässt … gut.

Viele Grüße
Me

Frage
Hallo,

hat dich die abwerbende Firma auf „normalem“ Wege gefunden, also hat sich die Firma das etwas kosten lassen?
Headhunter und Stellenanzeigen kosten ziemlich Geld.

Thomas

Antwort
Genau, der Kontakt wurde durch einen Headhunter hergestellt. Ich denke auch vor dem Hintergrund wäre es ja im Sinne der „kaufenden“ Firma, mich möglichst eine Weile zu halten. Kann mir gut vorstellen das es für solche Fälle diverse Klauseln gibt, oder?

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Hallo -

Kann mir gut vorstellen das es für solche Fälle diverse Klauseln
gibt, oder?

Nein - eher im Gegenteil. Die Headhunter hätten sicherlich Interesse, dass du der richtige Kandidat bist. Ich kenne VErträge von Headhuntern mit ihren Kunden nur so, dass da eine bis zwei Fristen im Vertrag verklauselt sind. Und zwar 1. bis wann die Headhunter den passenden Kandidaten zu liefern haben (oder auch eine bestimmte Anzahl) und 2. dass sie Ersatzkandidaten liefern müssen, wenn der gelieferte Kandidat in einem bestimmten Zeitraum den Job wieder verlässt aus welchen Gründen auch immer.

Von daher: das dich einstellende Unternehmen hat da u.U. überhaupt keine Not. Das kann dich kündigen, wie jeden anderen in der Probezeit und gleich den ERsatz anfordern ohne weitere Kosten.

Kann aber sicherlich auch andere Verträge geben… das weiß man nicht…

Ehrlich gesagt: dich muss doch an dem Angebot was reizen… und wenn es nur mehr Geld oder andere Randbedingungen sind. Das Risiko wirst du eingehen müssen, dass du u.U. voll daneben greifst. Such is life…

Gruß
Demenzia

Hallo

Wenn man das AV wechselt, geht man immer ein Risiko ein. Ob für den AN oder dem AG innerhalb der Wartezeit oder auch später alles zur Zufriedenheit ist, kann niemand prognostizieren. Die Gefahr einer kurzfristig „Freisetzung“ nach Arbeitsplatzwechsel kann man am ehesten über zwei vertragliche Vereinbarungen etwas verringern:

  1. man vereinbart lange Kündigungsfristen, z.B. 6 Monate zum Monatsende
  2. man vereinbart eine Mindestvertragslaufzeit des AV, z.B. sechs Monate
    Beide Versionen geben den Parteien etwas Planungssicherheit. Aber eine Null-Risiko-Variante jibbet nich…

Gruß,
LeoLo

Hallo H.,

das ist alles Verhandlungssache. Ein Freund von mir hat z. B. bei seinem neuen Arbeitgeber durhgesetzt, daß es keine Probezeit gibt. Das ist dann zwar auch kein 100% sicherer Job, aber zumindest konnte er nicht innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden.

Ralph

das ist alles Verhandlungssache. Ein Freund von mir hat z. B.
bei seinem neuen Arbeitgeber durhgesetzt, daß es keine
Probezeit gibt.

Falls der AG weniger wie 11 MA hat, kann man das ganz easy anbieten.
In Kleinbetrieben gibt es keinen Kündigungsschutz.

Stefan

Hi!

aber zumindest konnte er nicht innerhalb von 2 Wochen
gekündigt werden.

Stimmt - sind dann 4 Wochen in den ersten 6 Monaten…

LG
Guido