Jobwechsel & Treuepflicht des Kunden

Hallo Wissende,

ich würde gerne meinen Arbeitsplatz wechseln und bei einem aktuellen Kunden anfangen. Leider gibt es in den AGBs meiner Firma einen Klausel, dass der Kunde keine Mitarbeiter des Unternehmens nach dem Ausscheiden für eine gewissen Zeit(in jeglicher Form) beschäftigen darf. Andernfalls würde eine Strafe von 100T€ fällig. Ich weiß nicht, ob der neue Arbeitgeben das zahlen würde.

Meine Frage ist nun, ob so eine Klausel eigentlich in Ordnung, belastbar und durchsetzbar oder eher unter „Einschüchterung“ zu verbuchen ist.

Moin,

Leider gibt es in den AGBs meiner
Firma einen Klausel,

höchstens in Deinem Arbeitsvertrag bzw. einem Anhang an denselben.

Meine Frage ist nun, ob so eine Klausel eigentlich in Ordnung,
belastbar und durchsetzbar oder eher unter „Einschüchterung“
zu verbuchen ist.

Das wird Dir ein versierter Anwalt für Arbeitsrecht, der dann auch noch andere (wichtige) Details von Dir erfährt, recht genau sagen können. Alternativ, bzw. zusätzlich wäre ein Besuch beim Betriebsrat angesagt.

Gandalf

nicht Arbeits- sondern AGB-Recht
Hallo zusammen,

arbeitsrechtlich sehe ich hier keine Einschränkungen.

Die AGB sind bei Aufträgen Vertragsbestandteil, im Beispiel also ein Vertrag zwischen den beiden Unternehmen. Zu prüfen wäre also - von einem Spezialisten für AGB-Recht - ob die Klausel Bestand hat. Das kann der potentielle neue Arbeitgeber prüfen lassen.

Der alte Arbeitgeber möchte sicher auch keinen Kunden verlieren, die Auftragsbeziehungen sind ein starkes Argument, falls man in Verhandlungen treten muss.

Viele Grüße
Oliver H.