Jobwechsel und ALG I

Hallo,

ich habe eine fiktive Frage.
Angenommen ein Arbeitnehmer war eine Woche arbeitslos und hätte dann eine Vollzeitstelle angenommen. Nach vier Wochen wechselt er den Job, weil er dann nicht mehr pendeln müsste, allerdings eine Teilzeitstelle. Hätte er dann Anspruch auf ergänzendes ALG I (es besteht ein Anspruch von einem halben Jahr) und anschließenden ALG II?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß Anna

es gibt kein aufstockendes alg I, es gibt nur eine aufstockung mit Alg II, deine frage kann man aber pauschal nicht beantworten, weil man über die lebensumstände der person nichts weiss:

wie lebt sie, alleine, in bedarfsgemeinschaft, was verdienen diese etc.

also wenn, bitte etwas konkreter fragen :smile:

gruss
paragraphenmaus

Hallo,

ich möchte nicht wissen, ob die Person Anspruch auf ergänzendes ALG II hätte. Nehemn wir einfach an, die Person wäre auf jeden Fall anspruchsberechtigt, weil der Teilzeitjobverdienst unter dem ALG II Anspruch läge. Ich würde gerne wissen, ob durch den Jobwechsel der Anspruch verwikt, denn die Person hätte ja eine Vollzeitstelle (mit genügend Verdient) für eine Teilzeitstelle( mit sehr viel weniger Verdienst) aufgegeben. Kann die Arge die Person sperren und das ALG II Verwehren?

Gruß Anna

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nochmal zusammenfassend
also ich verstehe das so:

person hatte vollzeit gearbeitet, so dass anspruch auf 6 monate alg I besteht, war dann 1 woche arbeitslos und hat jetzt tz stelle mit weniger verdienst, aber weniger fahrzeit und kosten.

der anspruch auf das halbe jahr vollzeit alg geht nicht verloren. erst wenn ein neuer anspruch „erarbeitet“ wurde, das wäre nach 1 jahr tätigkeit der fall, geht die teilzeit tätigkeit UND die vollzeit-anwartschaft in eine neue berechnung.

reicht das zur info?

gruss
paragraphenmaus

Hi,

nein das meine ich nicht. Klipp und klar gefragt:

Kann die Arge ergänzendes ALG II verwehren, weil die Person aus einer Vollzeitstelle in einen Teilzeitjob wechseln würde. Denn die Person hätte ja weiter arbeiten können in Vollzeit und hätte da kein ergänzendes ALG II bekommen. Das sie ergänzendes ALG II bräuchte ist ja ihre eigene Schulz. Kann das eine Sperre von ALG II erfolgen.

Gruß anna

Kann
das eine Sperre von ALG II erfolgen.

Bei alg II gibt es keine solche Sperre von vornherein. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html

Es ist damit zu rechnen, dass man bei Antragstellung nach der Begründung gefragt wird, warum man eine Teilzeit- einer Vollzeitstelle vorgezogen hat.

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