könnte mir wohl freundlicher Weise hier jemand mitteilen, was es in Jugoslawien bzw. den jetzigen dortigen Gebieten für Scheidungsvoraussetzungen gibt.
Mir geht es da eigentlich nur darum, ob es ein Verschuldens- oder Zerrüttungsprinzip gibt und ob man dann eine bestimmte Zeit von einander getrennt leben muß, bevor man sich scheiden lassen kann.
man muss keine Zeiten einhalten, dort kannst du dich jederzeit scheiden lassen, vorausgesetzt beide Parteien sind sich einig.
Es gilt-soweit ich weiss - sog. Zerüttungsprinzipp, also keine Schuldklärung.
Zumindest war das so bei dem Fall, das ich kenne. Da war die Frau sogar gar nicht dabei und konnte trotzdem geschieden werden.