Johanniskraut nur noch auf Rezept? Und Tabak?

Hallo!

Folgende Schlagzeilen las ich heute morgen in den News:
"Johanniskraut-Präparate gegen mittelschwere Depressionen gibt es nur noch gegen Rezept"
Quelle: http://www.stern.de/wissenschaft/medizin/:Schmerzmit…

Ein Naturprodukt, dass aufgrund seiner möglichen „Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten“ als Verschreibungspflichtig deklariert wird.
Das macht auch Sinn, wenn man bedenkt, dass die Antibabypille nicht mehr wirkt wenn man dieses Kraut schluckt. Aber ich kann ja zum Glück nicht schwanger werden.

Warum wird Tabak nicht Verschreibungspfichtig?
Es ist doch auch ein Stoff das „in das chemische Gleichgewicht der Botenstoffe im Gehirn eingreift“.

Oder ist diese Droge nur legal weil die Lobby gut daran verdient?

Gruß
Paul

Moin Paul,

nun mach mal die Pferde nicht scheu!
Zitat aus Deinem Stern-Link:
„Ebenfalls zum 1. April werden einige Johanniskraut-Präparate verschreibungspflichtig, die zur Behandlung mittelschwerer Depressionen eingesetzt werden. Bislang waren diese hoch dosierten Mittel zwar nur in der Apotheke erhältlich, jedoch ohne Rezept. Die in Drogerien erhältlichen Präparate sind in der Regel deutlich niedriger dosiert und werden daher bei Depressionen sowieso nicht empfohlen.“

Eine „Diskussion“ über Tabak und Alkohol in einem Forum wird zu einem chaotischen chinesischen Ping-Pong: einige Spieler scheiden aus, aber es kommen auch neue dazu. Dann kommen die MODs und machen das Licht aus ;-»

Grüße
Pit

Ist das etwa ein Tabu-Thema?

Eine „Diskussion“ über Tabak und Alkohol in einem Forum wird
zu einem chaotischen chinesischen Ping-Pong: einige Spieler
scheiden aus, aber es kommen auch neue dazu. Dann kommen die
MODs und machen das Licht aus ;-»

Ah, die MODs, mmmhhh …
Also darf man einige Themen besser nicht ansprechen?

Hallo Paul,

Freiverkäufliche Johanniskrautpräparate waren bisher sowohl für leichte vorübergehende depressive Störungen als auch zur Behandlung von Depressionen mit Krankheitswert zugelassen.

Ab 01.04 ist die Zulassung für die die Behandlung der mittelschweren Depression - unabhängig von der Dosierung - maßgebend. Das heißt: Johanniskraut-Präparate mit der Zulassungsindikation „leichte, vorübergehende depressive Zustände, depressive Verstimmungszustände oder psychovegetative Störungen“ bleiben weiterhin rezeptfrei, auch wenn sie genau dieselbe Dosierung haben wie die rezeptpflichtigen Präparate.

Entsprechend haben die Hersteller reagiert und Präparate auf den Markt gebracht, die zwar wirkstoff- und mengenidentisch sind. Lediglich die Zulassung wurde auf die Störungen begrenzt.

Der Unterschied zu vorher ist:
1.) Vorher konnten diese Präparate ausnahmsweise von der GKV erstattet werden, wenn eine Depression mit Krankheitswert vorlag. Diese Verordnung musste jeder Arzt begründen. Das fällt jetzt weg. Verschreibungspflichtige werden erstattet, nicht verschreibungspflichtige nicht.

2.) Die Behandlung einer Depression soll aufgrund der erkrankungsbedingten Suizidalität durch einen Arzt erfolgen.
(diese Begründung des Bundesgesundheitsministerium ist aber nicht besonders nachvollziehbar).

Also eher viel Wind um nix.

Grüße, Bernhard

Da sieht man nur: Auch der Stern kann irren!

Wie von mir oben beschrieben, hat die Verschreibungspflicht nichts mit der Höhe der Dosierung zu tun. Es geht allein um die zugelassene Indikation. Beispiel:

LAIF 900 ist verschreibungspflichtig, Laif 900 Balance nicht.

Und ob ein Mittel apothekenpflichtig ist oder nicht, daran hat sich gar nichts geändert.

Grüße, Bernhard

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Hallo Bernhard,

Der Unterschied zu vorher ist:
1.) Vorher konnten diese Präparate ausnahmsweise von der GKV
erstattet werden, wenn eine Depression mit Krankheitswert
vorlag. Diese Verordnung musste jeder Arzt begründen. Das
fällt jetzt weg. Verschreibungspflichtige werden erstattet,
nicht verschreibungspflichtige nicht.

2.) Die Behandlung einer Depression soll aufgrund der
erkrankungsbedingten Suizidalität durch einen Arzt erfolgen.
(diese Begründung des Bundesgesundheitsministerium ist aber
nicht besonders nachvollziehbar).

Also eher viel Wind um nix.

Super Antwort!
Vielen Dank!

Gruß
Paul

Johanniskraut - selber sammeln
Hallo miteinander,

Diese Hypericum - Hexenjagd ist eigentlich lächerlich - wer sich das Kraut besorgen will, braucht nur ab Mitte Juni die Augen offenhalten und findet es überall!

Wieder mal eine Wichtigmacherei aus Brüssel, die völliger Unsinn ist - wie das Quecksilberthermometer - Verbot und fast gleichzeitig das Glühlampenverbot zur Propagierung der quecksilberhaltigen ES - Lampen beweisen.

Gruß
von Julius

hi

Folgende Schlagzeilen las ich heute morgen in den News:

Hast Du eigentlich überprüft, ob es sich tatsächlich um eine ernsthafte Meldung handelt?
Zeitungmeldungen am 1. April sollte man immer mit besonderer Vorsicht genießen.

Gruß
Edith

Wie so Brüssel? Das macht Berlin schon ganz allein^^