Jubiläumsessen Steuerfrei?

wer von Ihnen kann mir folgenden Sachverhalt beantworten.

Ein Betrieb möchte für 25 jährige Dienstjubiläen eine
Sonderzahlung von 500 EUR bei 25 Jahren den Mitarbeitern zahlen.
Dabei hat der Mitarbeiter folgende Wahlmöglichkeit:

Der Mitarbeiter kann eine Auszahlung der 500 EUR brutto erhalten, die
über die Entgeltabrechnung unter Abzug der gesetzlichen Abzüge
erfolgt, oder
der Mitarbeiter kann für maximal 500 EUR Kollegen, Angehörige, oder
Freunde zum Essen einladen. Die Kosten werden durch die Firma
getragen.

Es ist bekannt, dass eine steuerfreie Zuwendung möglich ist, wenn
die Aufwendungen pro Mitarbeiter nicht 110 EUR überschreiten.
Was ist aber, wenn der Jubilar oder Kollege einen Partner oder Freund
mitbringt, sind dann diese Aufwendungen dem Mitarbeiter zuzurechnen oder gilt der Freibetrag pro teilnehmende Person, auch wenn er kein Mitarbeiter des Unternehmens ist?

Über eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr Dankbar!

Viele Grüße

Thomas Neubauer

hallo Thomas,

Was ist aber, wenn der Jubilar oder Kollege einen Partner oder
Freund
mitbringt, sind dann diese Aufwendungen dem Mitarbeiter
zuzurechnen

ja

oder gilt der Freibetrag pro teilnehmende Person,
auch wenn er kein Mitarbeiter des Unternehmens ist?

nein, wird dem entsprechenden Mitarbeiter zugerechnet

Gruß
Sonja