In deiner VK steht: „[…] freut sich, wenn Einige aus Erfahrungen lernen und wundert sich nicht, wenn Andere nichts lernen.“ Ohne dich persönlich angreifen zu wollen, erlaube ich mir die Frage, wann du denn selbst aus Erfahrung dazu lernst.
Die Erfahrung hier zeigt doch, dass du nicht genug von Juristerei verstehst, als dass du dich ernsthaft beteiligen könntest. Du hast bestimmt auch dein Fachgebiet, von dem Juristen dann wiederum keine Ahnung haben. Aber so, wie wir Juristen uns nicht in dem Brett aufspielen, das vielleicht dein Fachgebiet ist, so können wir doch von dir erwarten, dass du dich hier ein wenig zurücknimmst.
Ich sage es noch einmal, obwohl ich es dir erst kürzlich sagte: Es ist anstrengend und aufwendig, hier ständig falsche Antworten korrigieren zu müssen, und die kommen in letzter Zeit vor allem auch von dir. Das muss doch nicht sein.
Falsch ist die Behauptung, es gäbe hier eine widersprüchliche Rechtsprechung. Jurisprudenz und Judikative sind sich völlig darüber einig, dass in einem Fall wie diesem von einer sog. invitatio ad offerendum auszugehen ist. Während ein Vertrag durch Angebot (§ 145 BGB) und Annahme (§ 147 BGB) zustande kommt, ist das allgemeine „Angebot“ an die Öffentlichkeit kein Angebot im Rechtssinne. Es kann also nicht durch eine Bestellung angenommen werden. Da es im Übrigen auch keinen Kontrahierungszwang gibt, lautet das Ergebnis, dass die Produkte nicht verkauft werden müssen und dann natürlich auch nicht zu dem in der Werbung genannten Preis.
Ich weiß nicht, welche Rechtsprechung du im Kopf hast. Vielleicht irgendwas Wettbewerbrechtliches. Aber das hilft hier nicht weiter. Eine Frage würde sich übrigens stellen, wenn über den Preis gar nicht mehr geredet würde. Dann könnte man sich fragen, welcher denn konkludent vereinbart wurde. Dazu kann es aber insofern keine Rechtsprechung geben, als die Auslegung der Vertragserklärungen nach §§ 157, 133, 242 BGB gerade von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Dieser Fall hier ist nicht zu verwechseln mit einem, der vielleicht ähnlich liegen mag; das Ergebnis kann ganz anders sein.