Jüdisches Recht im NT

Hallo alle,

angeregt durch einen sehr interessanten Antwort-Artikel von Elimelech weiter unten im Thread „was wurde aus Joseph“ habe ich mich entschlossen, einen eigenen Thread zu eröffnen, um das Thema dort nicht zu sehr zu sprengen.

Es war die Frage nach dem Jüdischen Recht im Neuen Testament und der damaligen Rechtsauffassung aufgetaucht. Konkret ging es um die Schwangerschaft Marias und die zu erwartenden Folgen, wenn Joseph sie nicht geheiratet hätte und es sich somit um ein uneheliches Kind gehandelt hätte.

Meines Wissens nach wurde zur Zeit des neuen Testamentes das Jüdische Recht von zwei Gesichtspunkten bestimmt:

  1. Das Gesetz des Mose im AT
  2. Die mündliche Überlieferung (Halacha und Aggada, später niedergeschrieben und kommentiert im Talmud)

zu 1.:
Beim Vorkommen von sexuellem Verkehr zwischen Unverlobten war der Mann verpflichtet, die Frau zu heiraten und einen Brautpreis zu zahlen (2. Mose 22,15-16). Beim Verkehr mit einer verlobten Frau (und das traf bei Maria zu, als sie vom Heiligen Geist schwanger wurde) drohte dem Paar die Todesstrafe (5. Mose 22,22-29). Man hätte Maria also nachweisen müssen, dass sie mit einem fremden Mann Verkehr gehabt hätte und diesen suchen müssen. Joseph hat dies natürlich nicht getan, weil er Maria liebte und vom „Vater“ des Kindes (Heiliger Geist) selbst informiert worden war. Zur Todesstrafe für Ehebruch vgl. 3. Mose 20,10.

zu 2.:
Leider kenne ich mich mit dem Jüdischen Talmud und seinen Aussagen zum Thema nicht sehr gut aus und bitte hier um Eure sachkundige Mitarbeit.
Aus diversen Geschichten im NT kann man aber deutlich ableiten, dass Vertreter gesetzestreuer Sekten im Judentum der damaligen Zeit (genannt werden Pharisäer und Sadduzäer) ihre Mitmenschen genau auf die Einhaltung des Gesetzes überwacht haben.
Beispiele zum Ehebruch: Lukas 7,36-50; Johannes 8,1-11
Beispiele zum Sabbatgebot: Johannes 5,1-18; Lukas 6,6-10
Obwohl ich diese Überwachung – genau wie Elimelech – absolut nicht gutheißen kann, glaube ich, dass der Vergleich mit der Stasi vielleicht doch nicht so ganz übertrieben war.

Das Problem war wohl, dass manche jüdischen Fanatiker sich selbst noch weitere Gesetze ausgedacht hatten, um das Volk damit zu terrorisieren. Was Jesus davon gehalten hat (nämlich gar nichts) steht hier: Markus 7,6-13 und Matthäus 7,1-5.

Zur Situation heute:
Ich bin derselben Meinung wie Elimelech, dass Überwachung und Steinigung kein geeignetes Mittel sind, dem „Problem“ unehelicher Kinder zu begegnen – an diese Stelle tritt heute die soziale Verantwortung. Es wäre aber interessant, darüber nachzudenken, ob die heutigen gesetzlichen Mittel dazu ausreichen bzw. ob solche Vorbehalte in den Köpfen und moralische „Überwachungen“ nicht auch in unserer Gesellschaft noch vereinzelt vorkommen.

Ich freue mich auf Eure sachkundigen Beiträge!

Euer Alex

Jesus als eheliches Kind von Joseph und Maria
In dem Eröffnungsbeitrag stecken mehrere Themenkomplexe, über die sich zu diskutieren lohnt. Ich beschränke mich auf:

Eheliche oder nichteheliche Geburt des Jesus von Nazareth

a) Ich darf zunächst betonen, daß ich nicht an Gott glaube und die Bibel als Geschichtsbuch lese.
b) Keines der Evangelien ist vor 70 u.Z. geschrieben worden. Im ältesten, dem Markusevangelium, stecken ältere Bestandteile, z.B. halte ich Mk. 2,1 bis 3,6 für ein früher selbständiges kleines Evangelium, das z.B. die neue Haltung des Jesus zu Kult- und Sabbatvorschriften ausdrückt, aber noch nicht das Gebot der Feindesliebe enthält. Jedoch gerade das Markusevangelium besagt NICHTS über Geburt, Kindheit und Jugend des Bauhandwerkers Jesus, Sohn des Joseph, geboren in Nazareth.
c) Die Kindheitsgeschichten bei Matthäus und Lukas sind 80 Jahre und mehr nach der Geburt des Jesus geschrieben. Sie geben keine Tatsachen wieder, sondern religiöse Poesie.
d) Auch die außerbiblischen Zeugnisse berichten nur vom öffentlichen Wirken des Jesus, aber nichts über seine Kindheit.

  • Die Tacitusstelle Annalen 15, 44 ist wertlos. Die Angaben „Jesus Christus, zur Zeit des Kaisers Tiberius von Pontius Pilatus hingerichtet“ werden aus den Aussagen der Christen von Gericht stammen. Sie beweisen, was die Christen damals glaubten, aber nicht, daß es so war.
  • Das „Testimonium Flavianum“ (Hist. iud. XVIII 3,3) ist durch vieles „Bearbeiten“ im Mittelalter stark entwertet worden. Ich denke, daß es einen echten Kern enthält: Dies Beschreibung des Jesus als „weiser Mann“ und „Vollbringer unglaublicher Taten“ entspricht der Charakteristik, die das kleine Evangelium Mk 2,1 bis 3,6 bietet.
  • Zweifellos echt sind der Bericht in Hist. iud. XVIII 5, 2 über Johannes den Täufer und die „Jakobus-Stelle“ Hist. iud. XX 9, 1 - aber sie sagen Nullkommanichts über Herkunft, Geburt, Kindheit des Jesus.

Somit war Jesus meines Erachtens ein ganz normal „ehelich“ geborenes Kind des Bauarbeiters Joseph mit seiner Frau Maria. Gerade daß die im Pentateuch angedrohten schweren Strafen für Ehebruch usw. gegen Maria und/oder Joseph nicht verhängt wurden, spricht stark für die Ehelichkeit des Jesus.
Der historische Mensch Jesus von Nazareth ist nicht von einer Jungfrau geboren worden. Die Geschichte um die Jungfrauengeburt ist ein Glaubenszeugnis über den auferstandenen Christus und keine Tatsache, die ein zufällig anwesender Zeuge hätte bestätigen können.

  • Django -