Hallo zusammen,
folgender Fall angenommen:
Eine Familie hat einen Pflegesohn, der in der Zwischenzeit 19 Jahre alt ist, eine Ausbildung macht, die vom Arbeitsamt gefördert wird und auch bezahlt wird.
Bisher wurde das Ausbildungsgeld zum Teil auf das Pflegegeld angerechnet. Jetzt kommt ein Schrieb vom Jugendamt, dass das Ausbildungsgeld ab Oktober 2005 voll angerechnet werden muss. Somit entstünde eine Nachzahlung, die die Pflegefamilie zu leisten hat( über 1000 Euro).
Komischerweise war der Bescheid, wo das Ausbildungsgeld nur zum Teil angerechnet wird auch vom Oktober 2005. Jetzt auf einmal fällt denen so etwas ein.
Weiß einer von euch Rat?
Lieber Gruß Gabi
Hallo zusammen,
Hallo auch!
Und was sagt der zuständige Sachbearbeiter dazu? Der wäre ja mal als allererstes zu kontaktieren, denn mit so wenig Infos kann man hier spekulieren bis zum Umfallen, herauskriegen tun wir das nie!
Renate
Hallo,
der zuständige Sachbearbeiter meint, weil das Geld aus der gleichen Kasse käme, wäre das Rechtens. Gestern war ich deswegen mal beim RA damit, er meinte es wäre so nicht okay, auch die Rückforderung für ein ganzes Jahr wäre in keinster Weise gerechtfertigt.
Es ist so, dass der Pflegesohn Geld vom Arbeitsamt nach Sozialgesetzbuch II und X bekommt, das ist so etwas wie Bafög und das Pflegegeld wird laut Sozialgesetzbuch VIII gezahlt.
Mal schauen, was der Widerspruch bewirkt.
Gruß Gabi
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