Liebe/-r Experte/-in,
Hallo meine Schwester ( Wohnhaft in Stuttgart)geht für 1 Jahr nach Afrika und möchte mir ( Wohnhaft in Hamburg) das vorläufige Sorgerecht übertragen weil die 2 Kinder im Alter von 7- 9 JAhren nicht mit gehen können.
Können sie mir da den Ablauf etwas erklären ? Muss ich dafür nach Stuttgart reisen ?
LG Floriane
Hallo Floriane,
Deine Schwester kann beim Stuttgarter Amtsgericht die vorübergehende Übertragung von Teilen des Sorgerechts auf Dich beantragen.
Dies wäre eine Pflegschaft für die Bereiche
Gesundheit
Aufenthalt
Schule und Behörden.
Möglicherweise wird das Amtsgericht das zust. Bezirksamt in Hamburg um eine Stellungname bitten.
Wer betreut die Kinder?
Wie ist ihre wirtschaftliche Situation sichergestellt?
Gruß
Reinhard
hallo Floriane,
in allen Fragen die Kinder betreffend ist erstmal das Jugendamt zuständig in dessen Ort die Kinder leben. Also Stuttgart. Sollen die Kinder dann für ein jahr in hamburg leben? Wie sieht es mit dem Schulbesuch aus? Grundsätzlich kann mit dem Jugendamt eine solche Regelung abgesprochen werden, wenn nichhts dagegen spricht und somit eine verwandetenpflege eingerichtet werden. Aber bei einer solchen Entfernung bin ich mir nciht sicher. Deine Schwester muss sich einfach mal mit dem Jugendamt in verbindung setzen und nachhöre. Am besten so schnell wiee möglich.
Grüße
Das kann ich nicht sagen.
Wenn du erst 18 oder 19 bist, so informiere dich ausführlich, auch bei einen fachanwalt im familienrecht!!! sonnst könnte es sein, dass die Kinder auf einmal abgeholt werden…
Bei fragen, melde dich nochmal…
Ich schreib dir über die vesitenkarte nochmal…