Jugendamt

Liebe/-r Experte/-in,
da die Mutter seit 2 Jahren den Umgang mit meinem Sohn verhindert hat das Gericht das Aufenthaltsrecht auf das Jugendamt übertragen. Ich hatte zugestimmt, da ich gehofft hatte, dass dann Umgang stattfindet und ich aus Erfahrung (VafK) weiss, dass Väter das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowieso nicht bekommen. Außerdem hat das Gericht das Jugendamt ermächtigt, die Schule festzulegen. Ich stelle nun fest, dass das Jugendamt nur die Wünsche der Mutter umsetzt. Wenn ich nach einer Begründung frage, warum die Schule ausgewählt wurde erhalte ich keine Auskunft. Umgang wird nun seit 3 Monaten versprochen aber nicht umgesetzt. Es gibt immer wieder Ausreden warum Umangang jetzt gerade nicht geht.
Was kann ich da machen? Den Amtsleiter habe ich bereits angeschreiben, aber keine Antwort erhalten.
Gibt es ein Gesetzt zur Auskunftspflicht des Jugendamtes?
Grüße aus Alsdorf bei Aachen
Franz Peter

Guten morgen…
ich rate dir ganz dringend einen anwalt für familienrcht zu nehemen den du hast umgangsrecht und den müssen sie einhalen mind.alle 2 wochenenden steht dir das gemeinsamme zu mit deinen kind.es ist gesetz …aber beim jugendamt kommst du allein nicht durch die erfahrung hab ich auch machen müssen holl dir rechtsbeistand…den dann werden sie dir gehör geben …das jugendamt denk sie stehen über den dingen sind aber alle so übervordert das sie am ende das wohl des kindes vergessen
ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
alles gute wünsch ich dir im „kampf“ um dein recht
mfg
hummer35

Guten Morgen.
Ich gehe mal davon aus das Sie Sorgerecht besitzen.
Sollte das JA sich weiterhin weigern sollten Sie einen Anwalt mit Ihrer Sache beauftragen.
Das JA besitzt nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht das bedeutet nicht das Umgänge verweigert werden dürfen.
Es sei denn das Kind wird davon negativ beeinflusst oder es liegt eine Kindeswohlgefährdung vor.
Sollte das auch nicht der Fall sein sollten Sie eine Umgangsklage anstreben. Kosten können hierfür bei Geringverdienern vom Staat übernommen werden. Auskünfte erteilt auch der Anwalt, dort liegen auch Anträge wie Prozesskostenhilfe vor.
Laut Gesetz gibt es eine Umgangspflicht, dieses wird gern vom Jugendamt überspielt.
Für die Entwicklung des Kindes ist es wichtig mit beiden Elternteilen aufzuwachsen, auch wenn diese mittlerweile getrennt leben.
Sollten weitere Fragen bestehen können Sie mich gern unter [email protected] kontaktieren.
Ich kann auch gerne bei der Anwaltssuche behilflich sein, dafür müsste ich aber mehr von diesem Fall wissen.
Wünsche einen schönen Sonntag und für den weiteren verlauf viel Glück und bitte immer Sachlich bleiben dem JA gegenüber da diese ziemlich viele Rechte haben und diese gerne Ausnutzen für Machtspielchen etc.
Gruß Nik

Hallo Franz,
wenn du leiblicher Vater des Kindes bist, kannst du deine Rechte eigentlich einklagen. Da das Sorgerecht inzwischen auf einen Amtspfleger übertragen worden ist, kannst du neben einer Klage beim Familiengericht auch über ihn an die Informationen gelangen.
Sinnvoll ist immer, zunächst freundlich und bestimmt aufzutreten, wiederhole deine Schreiben an den JA Leiter, vielleicht auch einmal als Einschreiben, gehe regelmäig mal hin und bitte um einen Termin.
Wenn alles nichts hilft, wende dich mit dem Sachverhalt, den du erlebst an das Familiengericht. Ein hinzugezogener Anwalt kann dabei gut unterstützen.
Viel Erfolg!
Martin