Jugendamt

Liebe/-r Experte/-in,

ich weiß, dass ich das wesentliche selber und individuell mit meinem für mich zuständigen Jugendamt abklären muss. Aber vielleicht haben Sie ja schonmal vorab eine „grobe“ Antwort auf meine folgenden Fragen.

  1. Wie viel darf man in etwa noch (sichtbar) gespart haben, um trotzdem voll vom Jugendamt (Wohnung und Nebenkosten, also quasi auch Taschengeld, da kein eigens Einkommen (bin Schüler)) finanziert zu werden? Also ohne, aufgrund der Ersparnisse, monatlich etwas mitbezahlen zu müssen?

  2. Auf wie viel Geld monatlich hat man neben der Miete, Heizkosten etc., zum Lebensunterhalt also, anspruch?

Wenn Sie da ungefähr eine Vorstellung haben, wäre ich über jede Einschätzung dankbar =)

Gruß Marie

Hi Marie,
in erster Linie sind deine Eltern dafür zuständig, beim Jugendamt einen Teil der angefallenen Kosten zu erstatten, bzw. sich daran zu beteiligen.
Solltest du volljährig sein, oder vorher schon Geld verdienen oder aber etwas gespart haben, wird man das berechnen und dir abnehmen wollen.
Durchaus sinnvoll könnte dann jedoch sein, wenn deine Eltern dieses Geld verwahren, oder jemand, dem du vertraust, so dass du es nicht auf deinem Konto hast. Da Du und deine Eltern für Erstattungen in Frage kommen, liegt das Geld auch bei deinen Eltern auf dem Konto nicht gut, weil das Amt einen Kontoauszug verlangen kann, zudem müssen alle Leute „eidesstattlich“ versichern, dass es keine nicht angegebenen Gelder gibt.
Ich finde es blöd, Kinder und Jugendliche für ihre eigene Jugendhilfe zahlen zu lassen, weil es aus Gründen zu einer Jugendhilfe gekommen ist, die in der Regel nicht den Kindern angelastet werden können.
Es gibt einen Selbstbehalt, also eine Menge an Gespartem, die man dir nicht nehmen kann. Die genaue Höhe kenne ich nicht.
An deiner Stelle würde ich überlegen, unter welchen Bedingungen du nicht angeben musst, dass du Gespartes hast.

Viel Glück!
Martin