Jugendamt

Hallo zusammen,

ich schildere erst mal den Fall zu dem ich dann am Ende eine Frage hätte…

Also, da ist eine Mutter mit drei Kindern,aller drei haben veschiedene Väter, nur ein Vater kümmert sich noch um sein Kind. Ein Kind wohnt nicht mehr zu Hause, das mittlere 15 Jahre und das Jüngste 10 Jahre wohnen bei der Mutter. Das mittlere möchte nun von der Mutter weg und sucht Hilfe beim Jugendamt.

Nun meine Frage, wird das Jugendamt generell die Lebensverhältnisse der Mutter prüfen, und somit auch ob das Jüngste evt. von der Mutter wegkommt?(meine Frage bezieht sich auf das weitere Vorgehen beidem jüngeren Kind) Das jüngste würde nicht von selbst sagen das es zum Papa möchte um der Mutter nicht weh zu tun, kann das Jugendamt es trotzdem dem Vater zu sprechen wenn die Lebensverhältnisse dem Kind schaden?

Habe wahscheinlich nicht genug Infos gegeben, also wenn noch unklarheiten sind, bitte Fragen, gebe dann die noch fehlenden Antworten. Ist wirklich wichtig.

Ach ja, Sorgerecht haben bei der jüngsten beide Eltern, allerding ist geregelt worden das das Kind bei der Mutter wohnt, und das sind weit über 400 km vom Vater entfernt (er würde das Kind sofort zu sich nehmen, wenn das Jugendamt es ihm zu spricht)

Gruß
Sandy

Noch aktuell?

Hallo zusammen,

Hi!

ich schildere erst mal den Fall zu dem ich dann am Ende eine
Frage hätte…

Also, da ist eine Mutter mit drei Kindern,aller drei haben
veschiedene Väter, nur ein Vater kümmert sich noch um sein
Kind. Ein Kind wohnt nicht mehr zu Hause, das mittlere 15
Jahre und das Jüngste 10 Jahre wohnen bei der Mutter. Das
mittlere möchte nun von der Mutter weg und sucht Hilfe beim
Jugendamt.

Und was sagte das Jugendamt?

Nun meine Frage, wird das Jugendamt generell die
Lebensverhältnisse der Mutter prüfen, und somit auch ob das
Jüngste evt. von der Mutter wegkommt?(meine Frage bezieht sich
auf das weitere Vorgehen beidem jüngeren Kind) Das jüngste
würde nicht von selbst sagen das es zum Papa möchte um der
Mutter nicht weh zu tun, kann das Jugendamt es trotzdem dem
Vater zu sprechen wenn die Lebensverhältnisse dem Kind
schaden?

Um hier eine korrekte Antwort zu geben, benötige ich noch jede Menge Einzelheiten! Nur so viel vorab: das Jugendamt kann überhaupt niemandem Kinder „zusprechen“!! Das ist leider ein weit verbreitetes Ammenmärchen! Zusprechen in dem von dir angesprochenen Sinne kann nur das Gericht, in diesem Fall das Familiengericht!

Habe wahscheinlich nicht genug Infos gegeben, also wenn noch
unklarheiten sind, bitte Fragen, gebe dann die noch fehlenden
Antworten. Ist wirklich wichtig.

Denn mal los:wink:) Gern auch per Mail!

Ach ja, Sorgerecht haben bei der jüngsten beide Eltern,
allerding ist geregelt worden das das Kind bei der Mutter
wohnt, und das sind weit über 400 km vom Vater entfernt (er
würde das Kind sofort zu sich nehmen, wenn das Jugendamt es
ihm zu spricht)

s. o.

Gruß
Sandy

Und in welchem Verhältnis stehst du zu dieser Familie?

Gruß
Renate