Hallo,
bin noch etwas neu und unbeholfen, aber ihr gewöhnt euch dran 
Frage: Ist es möglich sich beim Landesjugendamt über das ortsansässige JA zu beschweren oder geht das nur über die Bezirksregierung?
Grüße, Kürbiskopf
Hallo,
bin noch etwas neu und unbeholfen, aber ihr gewöhnt euch dran 
Frage: Ist es möglich sich beim Landesjugendamt über das ortsansässige JA zu beschweren oder geht das nur über die Bezirksregierung?
Grüße, Kürbiskopf
die beschwerdeinstanz ist zunächst der Trägerund das ist entweder die stadt oder der Kreis. dort entweder der Bürgermeister oder der Landrat.
Das Landesjugendamt ist nicht vorgesetzte Behörde der örtlichen Jugendämter.
gruss
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Hallo,
was ist denn die Aufgabe des Landesjugendamts?
Gruß, Kürbiskopf
Hallo,
was ist denn die Aufgabe des Landesjugendamts?
Gruß, Kürbiskopf
Das Landesjugendamt nimmt die Jugenpolitischen Aufgaben des Bundeslandes wahr.
näheres erfährst du z.B. hier http://www.lwl.org/LWL/Jugend
oder bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.
gruss
Das Landesjugendamt nimmt die Jugenpolitischen Aufgaben des
Bundeslandes wahr.näheres erfährst du z.B. hier http://www.lwl.org/LWL/Jugend
oder bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.
Hallo,
guter Link, danke! Habe dort ein gutes Video gefunden, das sehr aufschlußreich war. Als Beratungsstelle für Jugendämter hätte man ja nach meinem Verständnis schon die Chance, das Landesjugendamt in Probleme mit dem ortsansässigen Jugendamt einzuschalten, oder?
Andy
Das Landesjugendamt nimmt die Jugenpolitischen Aufgaben des
Bundeslandes wahr.näheres erfährst du z.B. hier http://www.lwl.org/LWL/Jugend
oder bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.
Hallo,
guter Link, danke! Habe dort ein gutes Video gefunden, das
sehr aufschlußreich war. Als Beratungsstelle für Jugendämter
hätte man ja nach meinem Verständnis schon die Chance, das
Landesjugendamt in Probleme mit dem ortsansässigen Jugendamt
einzuschalten, oder?
Hi andy ziwschen beratenden Aufgaben und Weisungsbefugnissen ist ein wesentlicher Unterschied.
Zur Beschwerdeinstanz siehe mein erstes Posting. ansonsten wenn du den Stein vom Berg runterrolen willst, schreib an den Petitionsausschuss des Landtages.
gruss