Hallo,
ist das Jugendamt berechtigt, ein 12 jähriges Kind, alleine zu sprechen, bzw. kann es das verlangen?
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Erzeuger kümmert sich all die Jahre nicht, Mutter versucht Kontakt aufrecht zu halten, bringt das Kind über weite Strecken eine Zeit lang regelmäßig, ab dem 6 Lebensjahr ist kein Kontakt mehr. Weder Geburtstag noch Weihnachten.
Seit drei Jahren wird nur über Anwälte korrespondiert wegen Unterhalt, seit drei Jahren ist Erzeuger in neuer Beziehung.
Nie wurde Kontakt erbeten zum Kind, wäre auch nicht verwehrt worden.
Plötzlich nach einer Niederlage vor Gericht, kommt der Anruf vom Jugendamt, Erzeuger möchte Umgangsrecht.
Das Kind möchte nicht, weil es ihn a.) nicht kennt, b.) es mitbekommen hat, wie Erzeuger seine Mutter bedrohte, mit gewaltsamen Hausfriedensbruch (Polizeieinsatz), c.) Erzeuger die Mutter bestohlen hat, bis fast ans Existenzminimum, worunter das Kind sehr gelitten hat.
Das Kind ist nach den letzten drei Jahren so traumatisiert, das Mutter mit ihr umziehen musste, weil sie in der alten Wohnung angst hatte, der Erzeuger könnte wieder auf diese Art eindringen.
Kind spricht von Druck auf der Brust (Termin bei Kinderarzt ist heute) und von das Leben ist nicht lebenswert usw. es schliesst jeden Abend selbst die Haustüre ab, auch in der neuen Wohnung. Erzeuger hat Kind versucht nach der Schule abzufangen, Kind ist in panischer Angst geflohen mit dem Fahrrad und ist stundenlang umhergefahren, weil Erzeuger dann vor alter Wohnung gewartet hatte.
Kann das Jugendamt verlangen, dass man überhaupt hingeht?
Liebe Grüße
Caschmi