Jugendamt akte einsehen

Hallo,

weiss jemand von euch, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, meine Jugendamt-Akte einzusehen?
Ich bin knapp 21 Jahre alt und meine Eltern leben seit 15 jahren getrennt. Die Scheidung hat 8jahre gedauert und es gab immer wieder Sorgerechtsstreit und das wurde ja auch alles vom Jugendamt betreut. Beim Jugendamt selber habe ich angerufen uns sie wüsste nicht was für eine akte das sein sollte und wenn würden sie akten nur 2 jahre aufheben. ich finde 2 jahre etwas sehr knapp oder sehe ich das falschß
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen…

Hallo,

weiss jemand von euch, ob und unter welchen Bedingungen es
möglich ist, meine Jugendamt-Akte einzusehen?

Bedingungen? Gibts keine! Termin absprechen, sagen, worum es geht, und los geht es! Allerdings hast du nur das Recht, die Akte einzusehen, nicht, sie mit zu nehmen, um sie zuhause zu lesen!

Ich bin knapp 21 Jahre alt und meine Eltern leben seit 15
jahren getrennt. Die Scheidung hat 8jahre gedauert und es gab
immer wieder Sorgerechtsstreit und das wurde ja auch alles vom
Jugendamt betreut. Beim Jugendamt selber habe ich angerufen
uns sie wüsste nicht was für eine akte das sein sollte und
wenn würden sie akten nur 2 jahre aufheben. ich finde 2 jahre
etwas sehr knapp oder sehe ich das falschß
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen…

Meines Wissens sind es 10 Jahre! Bin aber nicht 100 % sicher!
Renate

Die Aufbewahrungszeit müßte 7 oder 10 Jahre betragen.
Aber so einfach hinmarschieren und Einsicht in die Akten nehmen, geht nicht. Du mußt der Behörde gegenüber ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die Akten vorweisen. Nur Dein Interesse darüber, was damals so gelaufen ist, dürfte hier nicht ausreichen.
Die Einsichtnahme kann abgelehnt werden, wenn Rechte anderer Personen entgegenstehen.

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