Hallo,
eine Ehe geht den Bach herunter, Ehefrau trennte sich und untersagte dem Vater des gemeinsamen Sohnes den Umgang wegen Gefährdung des Kindes.
Der Vater hat per einstweiligem Anordnungsverfahren zum Umgangsrecht einer Vereinbarung zugestimmt, den Sohn ( 5 Jahre) in zwei Terminen unter Begleitung des Jugendamtes stundenweise zu treffen, um zu zeigen dass die Anschuldigungen und Befürchtungen der Mutter Teil der „Trennungsstrategie“ von Ihr und dem Anwalt sind.
Gibt es nun Verhaltensweisen die der Vater bei diesen Treffen unterlassen sollte, weil es fehlinterpretiert wird?
So haben Vater und Sohn früher oft gekuschelt (auf Wunsch des Sohnes) und gerauft (a.W.d.S.).
Wie soll sich der Vater verhalten, wenn der Sohn dies nun wieder möchte?
Irgendwelche No-Gos oder erwartete Verhalten?
Der Sohn hat in Telefonaten mit dem Vater (die aufgrund des Druckes des Jugendamtes und des Gerichtes auf die Mutter zustandegekommen sind- Odnungsstrafe von 25.000€ (ist das normal?)), immer wieder erwähnt das er zum Vater möchte.
Vater möchte das auch.
Aber wie soll er reagieren, wenn der Sohn das während des Treffens wiederholt?
Danke für Antworten!
Bori