Hallo,
was muss eigentlich passieren damit das Jugenamt eingreifen kann?
Nun aber erst mal zur Geschichte:
Also Frau A hat zwei Kinder (Mädchen) von zwei Männern. Erstere ist ehelich von Mann B zweite ausserehelich mit Mann C.
Als Mädchen 1 in die Pupertät kommt ist Frau A völlig überfordert und Mädchen 2 verliert den Halt und hat Schwierigkeiten in der Schule (4.Klasse) die aber noch nicht wahrgenommen werden. Es stellt sich raus das Frau A anscheinend schon vorher überfordert war, denn Mädchen 2 hat bereits seit der 2.Klasse Probleme und raucht auch seit dieser.
Als Mädchen 2 die Schule wechselt werden die Probleme massiver im schulischen sowie privaten Breich. Nun versuchen Mann C und ein befreundetes Ehepaar ihr und Mädchen 2 zu helfen. Sie stellen den Kontakt zum Amt für Soziale Dienste und dem Jugendamt her und begleiten auch bei den Gesprächen. Sie alle kennen Mädchen 2 seit der Geburt. Und Mann C wohnt im Haus des befreundeten Ehepaares. Jedoch ist Mann C Berufskraftfahrer und somit gestaltet sich ein dauernder Aufenthalt bei Ihm schwierig. Das Ehepaar will helfen und die Aufsicht sowie Versorgung des Mädchens übernehmen während der Mann C arbeitet. Jedoch ist weder die Frau A bereit ihr Sorgerecht abzugeben noch das JA zu einer Zusage das es eventuelle Rückstände beim Unterhaltgeld übernimmt. Frau A ist im übrigen Sozialhilfeempfängerin. Nun vergeht ein weiteres Jahr in dem die Situation eskaliert, das Kind geht nur selten zur Schule und treibt sich Nachts rum. Die angebotenen Hilfsleistungen werden von Frau A nicht angenommen und auch Absprachen die gemacht wurden werden von ihr nicht eingehalten. Mädchen 2 glaubt daher es sich herausnehmen zu können zu tun was es will. Schließlich nach einer weiteren Intervention von Mann C kommt es dazu das das Mädchen 2 in eine kleine Heimeinrichtung gut 50 Km entfernt geschickt wird. Nach anfänglichen Erfolgen (ca. 6 Monate) fängt sie aber nach einem „Heimatbesuch“ wieder an zu schwänzen und läuft weg aus dem Heim.
Dies ist jetzt bereits zum dritten mal passiert so das das Heim gesagt hat es kann die Verantwortung nicht mehr tragen und auch das JA hat die Zuschüsse gestrichen.
Mädchen 2 soll jetzt wieder zu Hause wohnen und zur Schule gehen. Doch Frau A hält es weder für nötig sie in der Schule anzumelden noch sich sonst wie drum zu kümmern, einzig das gesparte Geld von Mädchen 2 aus der Einrichtung hat sie sich eingesteckt. Ansonsten interessiert sie sich nicht weiter dafür wo sich ihre Tochter aufhält (mittlerweile 14). Soweit bekannt hat sie sie sogar schon der Wohnung verwiesen und das nur weil sie ein Bild von sich selbst haben wollte.
Nun treibt das Mädchen 2 sich bei diversen Leuten rum wo sie übernachten kann und geht nicht zur Schule.
Laut Aussage des JA kann dieses nichts tun… um für das Mädchen wieder geregelte Verhältnisse herzustellen da ja die Mutter das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungrecht hat.
Das Mädchen wohnt nicht zu Hause und schläft überall und nirgends, nur weil es bei der Frau A gemeldet ist heißt das ja noch lange nicht das sie auch dort ist. Muss das Mädchen tatsächlich erst bei kriminellen Handlungen aufgegriffen werden damit sich was tut, wenn sich überhaupt was tut? Oder gar auf dem Strich landen oder noch schlimmeres?
Also ab wann hat das JA ein Recht einzugreifen? Und was kann Mann C und das Ehepaar noch tun um hier zu helfen bzw. eine Lösung zu erzwingen?
Aufgewühlte Grüße
Andrea