Jugendamt!? Dringend

Hallo,

was muss eigentlich passieren damit das Jugenamt eingreifen kann?

Nun aber erst mal zur Geschichte:

Also Frau A hat zwei Kinder (Mädchen) von zwei Männern. Erstere ist ehelich von Mann B zweite ausserehelich mit Mann C.

Als Mädchen 1 in die Pupertät kommt ist Frau A völlig überfordert und Mädchen 2 verliert den Halt und hat Schwierigkeiten in der Schule (4.Klasse) die aber noch nicht wahrgenommen werden. Es stellt sich raus das Frau A anscheinend schon vorher überfordert war, denn Mädchen 2 hat bereits seit der 2.Klasse Probleme und raucht auch seit dieser.
Als Mädchen 2 die Schule wechselt werden die Probleme massiver im schulischen sowie privaten Breich. Nun versuchen Mann C und ein befreundetes Ehepaar ihr und Mädchen 2 zu helfen. Sie stellen den Kontakt zum Amt für Soziale Dienste und dem Jugendamt her und begleiten auch bei den Gesprächen. Sie alle kennen Mädchen 2 seit der Geburt. Und Mann C wohnt im Haus des befreundeten Ehepaares. Jedoch ist Mann C Berufskraftfahrer und somit gestaltet sich ein dauernder Aufenthalt bei Ihm schwierig. Das Ehepaar will helfen und die Aufsicht sowie Versorgung des Mädchens übernehmen während der Mann C arbeitet. Jedoch ist weder die Frau A bereit ihr Sorgerecht abzugeben noch das JA zu einer Zusage das es eventuelle Rückstände beim Unterhaltgeld übernimmt. Frau A ist im übrigen Sozialhilfeempfängerin. Nun vergeht ein weiteres Jahr in dem die Situation eskaliert, das Kind geht nur selten zur Schule und treibt sich Nachts rum. Die angebotenen Hilfsleistungen werden von Frau A nicht angenommen und auch Absprachen die gemacht wurden werden von ihr nicht eingehalten. Mädchen 2 glaubt daher es sich herausnehmen zu können zu tun was es will. Schließlich nach einer weiteren Intervention von Mann C kommt es dazu das das Mädchen 2 in eine kleine Heimeinrichtung gut 50 Km entfernt geschickt wird. Nach anfänglichen Erfolgen (ca. 6 Monate) fängt sie aber nach einem „Heimatbesuch“ wieder an zu schwänzen und läuft weg aus dem Heim.
Dies ist jetzt bereits zum dritten mal passiert so das das Heim gesagt hat es kann die Verantwortung nicht mehr tragen und auch das JA hat die Zuschüsse gestrichen.
Mädchen 2 soll jetzt wieder zu Hause wohnen und zur Schule gehen. Doch Frau A hält es weder für nötig sie in der Schule anzumelden noch sich sonst wie drum zu kümmern, einzig das gesparte Geld von Mädchen 2 aus der Einrichtung hat sie sich eingesteckt. Ansonsten interessiert sie sich nicht weiter dafür wo sich ihre Tochter aufhält (mittlerweile 14). Soweit bekannt hat sie sie sogar schon der Wohnung verwiesen und das nur weil sie ein Bild von sich selbst haben wollte.
Nun treibt das Mädchen 2 sich bei diversen Leuten rum wo sie übernachten kann und geht nicht zur Schule.
Laut Aussage des JA kann dieses nichts tun… um für das Mädchen wieder geregelte Verhältnisse herzustellen da ja die Mutter das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungrecht hat.

Das Mädchen wohnt nicht zu Hause und schläft überall und nirgends, nur weil es bei der Frau A gemeldet ist heißt das ja noch lange nicht das sie auch dort ist. Muss das Mädchen tatsächlich erst bei kriminellen Handlungen aufgegriffen werden damit sich was tut, wenn sich überhaupt was tut? Oder gar auf dem Strich landen oder noch schlimmeres?

Also ab wann hat das JA ein Recht einzugreifen? Und was kann Mann C und das Ehepaar noch tun um hier zu helfen bzw. eine Lösung zu erzwingen?

Aufgewühlte Grüße
Andrea

Hallo,

Nun versuchen Mann C und
ein befreundetes Ehepaar ihr und Mädchen 2 zu helfen.

Ist ja nicht SChlecht, C ist ja schliesslich der Vater

Jedoch ist weder die Frau A bereit ihr Sorgerecht
abzugeben noch das JA zu einer Zusage das es eventuelle
Rückstände beim Unterhaltgeld übernimmt.

Mädchen 2 ist schliesslich das Kind von C, das Wohl seines Kindes sollte ihm doch wichtiger sein, als die paar Kröten Unterhalt

Schließlich nach einer weiteren Intervention von Mann C
kommt es dazu das das Mädchen 2 in eine kleine Heimeinrichtung
gut 50 Km entfernt geschickt wird. Nach anfänglichen Erfolgen
(ca. 6 Monate) fängt sie aber nach einem „Heimatbesuch“ wieder
an zu schwänzen und läuft weg aus dem Heim.

Dies ist jetzt bereits zum dritten mal passiert so das das
Heim gesagt hat es kann die Verantwortung nicht mehr tragen
und auch das JA hat die Zuschüsse gestrichen.

Warum sollte das JA Zuschüsse zahlen, wenn das Kind nicht mehr im Heim ist???

Laut Aussage des JA kann dieses nichts tun… um für das
Mädchen wieder geregelte Verhältnisse herzustellen da ja die
Mutter das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungrecht hat.

Hat der Vater C sich in den letzten Jahren nicht mal überlegt, einen Job zu finden, bei dem er jeden Abend zuhause ist, und sich um seine Tochter selbst kümmern kann?
Das JA wäre dann sicherlich bereit, ihm beim Gerichtsverfahren zur Änderung des Sorgerechts zu helfen.
Zuschüsse (Unterhalt) vom Jugendamt gibt es natürlich keine. Warum auch, kriegen „normale“ Alleinerziehende oder Familien ja auch nicht.

Also ab wann hat das JA ein Recht einzugreifen? Und was kann
Mann C und das Ehepaar noch tun um hier zu helfen bzw. eine
Lösung zu erzwingen?

Die einzige Lösung die ich hier sehe, ist wieder ab in´s Heim für das Mädchen
oder das befreundete Ehepaar versucht, sich als Pflegeeltern für dieses Kind zu bewerben
oder der Vater nimmt voll und ernst seine Vaterpflichten in vollem Umfang wahr.

Warum soll sich immer das JA kümmern? Warum kann vom Vater nicht auch mehr Initiative gefordert werden?
Mütter verlieren in unserer Gesellschaft ihren Job, weil sie sich um Ihre Kinder kümmern und keine entsprechende Betreuung finden können.
Väter nehmen die Kinder erst gar nicht, könnte ja meinen Job verlieren…

grüsse
dragonkidd

Hallo Dragon,

Ist ja nicht SChlecht, C ist ja schliesslich der Vater

Ja und nicht wie du anscheinend vermutest nie involviert, sondern seit der Trennung stets nach den eigenen Möglichkeiten bemüht. Im übrigen hat er noch 4 weiter Kinder aus einer Beziehung vorher.

Jedoch ist weder die Frau A bereit ihr Sorgerecht
abzugeben noch das JA zu einer Zusage das es eventuelle
Rückstände beim Unterhaltgeld übernimmt.

Mädchen 2 ist schliesslich das Kind von C, das Wohl seines
Kindes sollte ihm doch wichtiger sein, als die paar Kröten
Unterhalt

Er zahlt, nur kennt das Ehepaar ihn lang genug um sich abzusichern für den Fall der Fälle. Was nicht heißt das dieser eintreffen muss, aber kann. Immerhin ist C schon fast 50 und das Gewerbe in dem er arbeitet nicht einfach.

Warum sollte das JA Zuschüsse zahlen, wenn das Kind nicht mehr
im Heim ist???

Nun es dreht sich nicht um die Zuschüsse, vielmehr um die Hilfsleistungen für das Kind.

Laut Aussage des JA kann dieses nichts tun… um für das
Mädchen wieder geregelte Verhältnisse herzustellen da ja die
Mutter das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungrecht hat.

Hat der Vater C sich in den letzten Jahren nicht mal überlegt,
einen Job zu finden, bei dem er jeden Abend zuhause ist, und
sich um seine Tochter selbst kümmern kann?

Ja hat er, nur in seinem Alter ist das wohl leichter gesagt als getan und man kann froh sein wenn man einen Arbeitsplatz hat. So eben mal den Job hinschmeißen und dann nicht wissen wie es weitergehen soll ist nicht seine Sache, dafür hat er zuviele Verpflichtungen. Sprich er hat bisher durchaus verantwortungsvoll gehandelt.

Das JA wäre dann sicherlich bereit, ihm beim Gerichtsverfahren
zur Änderung des Sorgerechts zu helfen.
Zuschüsse (Unterhalt) vom Jugendamt gibt es natürlich keine.
Warum auch, kriegen „normale“ Alleinerziehende oder Familien
ja auch nicht.

Wie gesagt, es geht nicht um Zuschüsse sondern um Hilfsleistungen für das Kind.

Also ab wann hat das JA ein Recht einzugreifen? Und was kann
Mann C und das Ehepaar noch tun um hier zu helfen bzw. eine
Lösung zu erzwingen?

Die einzige Lösung die ich hier sehe, ist wieder ab in´s Heim
für das Mädchen

Nun dafür bedarf es des JAs… und die sagen sie können nichts tun.

oder das befreundete Ehepaar versucht, sich als Pflegeeltern
für dieses Kind zu bewerben

Das haben sie bereit am Anfang versucht, die Auskunft war ja sie können Pflegeeltern werden aber nicht für dieses Mädchen!!!

oder der Vater nimmt voll und ernst seine Vaterpflichten in
vollem Umfang wahr.

Er nimmt sie bereits in dem Maße wahr wie es ihm möglich ist.

Warum soll sich immer das JA kümmern?

Wenn es angezeigt ist das das Kind abrutscht und keine gangbare Alternative da ist, so als Beispiel.

Warum kann vom Vater nicht auch mehr Initiative gefordert werden?
Mütter verlieren in unserer Gesellschaft ihren Job, weil sie
sich um Ihre Kinder kümmern und keine entsprechende Betreuung
finden können.

Nun, er soll also ALG Empfänger und später Hartz4 Empfänger werden und somit nicht mehr in der Lage sein für alle seine Kinder aufkommen zu können? Sprich der Staat muss dann erst recht eintreten, mal abgesehen davon das diese Unterhaltsverpflichtungen als Schulden auflaufen beim JA und ihm bis ans Lebensende anhängen!

Im übrigen hatte sie ihre Kinder immer betreut und trotzdem nicht gearbeitet. Und als sie zum ersten mal schwanger wurde war sie bereits Sozialhilfeempfängerin.
Und noch etwas ich bin auch berufstätige Mutter in Vollzeit, weiß also durchaus wie schwer diese Organisation von Haushalt, Familie und Beruf ist. Hab deswegen aber nie aufgesteckt, grade wegen meiner Kinder. Denn ich bin ihr Beispiel ebenso wie ihr Vater. Dies ist uns immer wichtig gewesen und wird auch so bleiben.

Väter nehmen die Kinder erst gar nicht, könnte ja meinen Job
verlieren…

Das soll also heißen das nur die Väter die arbeiten und damit den Unterhalt ihrer getrennt von ihnen lebenden Kinder finanzieren und selbst dabei bzw. dadurch am Existenzminimum leben ihre Kinder nicht ernst nehmen. Väter die trotz dieser Tatsache sich auch noch regelmäßig um ihre Kinder an den WEs kümmern ebenfalls ihre Kinder nicht ernst nehmen? Und das sie lieber zu Hause bleiben sollten und Vater Staat alles finanzieren lassen sollten?
Was für ein Beispiel geben sie dann?

*kopfschüttel*
Andrea

Hi,
ich finde, das JA macht es sich hier sehr einfach. Ohne zu wissen, wie weit die Kompetenzen und Befugnisse des JAs gehen, würde ich doch mal sagen, dass man hier mal den Amtsleiter dieses Amtes einschalten sollte und falls dies nichts hilft, sich direkt an den Bürgermeister wenden sollte, wenn man wirklich das Gefühl hat, dass die Behörde nicht hilft, obwohl sie müsste und dürfte.

Viel Glück

Gruß
Nelly

Hallo,

ohne Experte zu sein, wie siehts mit einem Anwalt aus für C, Familiengericht dort das Sorgerechteinklagen !

Soweit mir bekannt, gibts Behörden die dann den Unterhalt zahlen und sich das dann von dem Zahlungspflichtigen Elternteil wiederholen.

Aber mein klarer Tipp, Anwaltliche Hilfe holen, hier muss was getan werden ! Wie gehts eigentlich dem Mädchen 1 ? Tut hier was dringend !!!

Schönen Gruß

Hallo Xaz,

Wie gehts eigentlich dem Mädchen 1 ?

Nun, ihr (mittlerweile 18) erging es auch nicht unbedingt besser. Nur sie hat einen anderen Charakter und einen besseren Freundeskreis/Umgang. Sie hat sich bereits trotz der Situation zu einer selbstständigen und verantwortungsvollen jungen Frau entwickelt die wenn sie denn schon genug Geld verdienen würde sofort ausziehen würde. Nur unser Gesetzgeber läßt das nicht zu (Hartz4 !). Somit überbrückt sie die derzeit die Zeit von ihrem Realschulabschluß bis zu ihrem Ausbildungsanfang im September damit das sie in dem Altenheim in dem sie lernen wird Praktikum macht. Ich denke aber das sobald sie ihre erste Ausbildungsvergütung hat wird sie zu Hause ausziehen. Was die Situation nicht verbessern wird.
Im übrigen ist das Verhältnis der beiden Mädchen zueinander durch die Situation arg belastet, da hier auch gegeneinander ausgespielt wurde.

Derzeitig befindet sich Mädchen 2 bei einer Familie wo sie auf eigenen Wunsch auch bleiben darf, und die Sorgerechtsgeschichte ist auch angeleiert. Bleibt zu hoffen das sie jetzt den Halt findet den sie brauch … ihr Umgang war bisher nicht der beste (Drogenkonsumenten!).
Das Amt für Soziale Dienste hat volle Unterstützung zugesagt, mal sehen.
Von meinen langfristigen Hoffnungen rede ich mal nicht…

Schöne Grüße
Andrea

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