Jugendamt - Entscheidungsgrundlage?!

Hallo zusammen,

mich interessiert ein Fragenkomplex rund um Entscheidungsgründe des Jugendamtes für eine Aufenthaltsempfehlung eines Kindes.

Es gibt ein Elternpaar das sich getrennt hat.
Mutter zog mit 5 jährigem Kind vor 12 Monaten aus der ehelichen Wohnung in einen 50 km entfernen Ort. Bis dahin war der Ehemann der Hauptsorgende.
Das Kind hat keinerlei Kontakt mehr zum alten Umfeld.
Der Vater verzog 150 km in die andere Richtung.
Der Vater musste vor Gericht das Umgangsrecht einklagen.
Das Ganze geht dann auch vor Gericht, weil der Vater das Kindeswohl gefährdet sieht und das Sorgerecht beantragt.
Er begründet die Kindeswohlgefährdung damit, dass die Mutter das Kind gegen den Vater instrumentalisiert und benutzt.
In einem Familiengutachten wurde festgestellt, dass die Mutter dem Vater unversöhnlich gegenübersteht und dies auch dem Kind mitteilt.
Ein weiterer Gutachter spricht von seelischer Gewalt der Mutter gegenüber dem Kind. Das Kind zeigt mittlerweile Auffälligkeiten.
Sowohl Gutachten, Jugendamt als auch Ergänzungspflegerin empfehlen nun das Kind bei der Mutter aus Kontinuitätsgründen zu belassen.

Kann mir jemand die Sichtweise des Jugendamtes erklären?
Ist das nur festhalten an alten Rollenbildern oder geht nichts über Kontinuität?!

Gruß
Bori

Hallo,

Ist das nur festhalten an alten Rollenbildern oder geht nichts über Kontinuität?

Wenn sich die Sachlage wie beschrieben darstellt, würde ich persönlich dazu tendieren, Ersteres anzunehmen. Kontinuität ist ein durchaus wichtiger Aspekt, aber ganz sicher nicht das allein entscheidende Kriterium für eine positive Entwicklung des Kindes.

Schöne Grüße,
Jule