Hallo zusammen,
da ich mir nicht sicher ob meine Frage ins Board „allg. Rechtsfragen“ passt, versuche ich es hier.
Zur Situation:
Trennungsjahr einer Ehe, gemeinsames Kind (5 Jahre) gegen der Willen des Vaters bei der Mutter.
Während der Ehe Frau Alleinverdienerin, Mann Hausmann und Vater.
Vater beantragt Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind, da er der Meinung ist, dass sich die Mutter als nicht geeignet gezeigt hat im Sinne des Kindeswohles Umgang zuzulassen.
Vater hat sich bereit erklärt die gegen ihn von der Mutter erhobene Anschuldigungen vom Jugendamt prüfen zu lassen und hat freiwillig begleiteten Besuch zugelassen.
Seitens des Jugendamtes wurde gegenüber dem Vater im Anschluss angekündigt, dass sowohl die Begleitung des Jugendamtes als auch die „Sachberaterin“ des Ju.Amtes eine überaus positive Stellungsnahme an das Gericht schicken. Die Ergänzungspflegerin für das Kind steht dem Wunsch des Vaters ebenfalls positiv gegenüber.
Nun steht ein Sachverständigengutachten an.
Was muss man sich darunter vorstellen?
Laut meiner Information werden alle dem Familiengericht vorliegenden Stellungnahmen aller beteiligten Parteien (Vater, Mutter, Juamt, Ergpfl.) gelesen und daraufhin das Gutachten erstellt.
Stimmt das?
Haben eindeutig herabwürdigende Einlassungen in den Anträgen, Erwiderungen etc. einen Einfluss auf die Beurteilung?
Das Ehepaar streitet sich ausser den erwähnten Angelegenheiten auch um Ehegattenunterhalt, in dem harsche Worte niedergeschrieben worden sind.
Danke!
Bori