Jugendamt-Familiengericht-Gutachten

Hallo zusammen,

da ich mir nicht sicher ob meine Frage ins Board „allg. Rechtsfragen“ passt, versuche ich es hier.

Zur Situation:
Trennungsjahr einer Ehe, gemeinsames Kind (5 Jahre) gegen der Willen des Vaters bei der Mutter.
Während der Ehe Frau Alleinverdienerin, Mann Hausmann und Vater.
Vater beantragt Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind, da er der Meinung ist, dass sich die Mutter als nicht geeignet gezeigt hat im Sinne des Kindeswohles Umgang zuzulassen.
Vater hat sich bereit erklärt die gegen ihn von der Mutter erhobene Anschuldigungen vom Jugendamt prüfen zu lassen und hat freiwillig begleiteten Besuch zugelassen.
Seitens des Jugendamtes wurde gegenüber dem Vater im Anschluss angekündigt, dass sowohl die Begleitung des Jugendamtes als auch die „Sachberaterin“ des Ju.Amtes eine überaus positive Stellungsnahme an das Gericht schicken. Die Ergänzungspflegerin für das Kind steht dem Wunsch des Vaters ebenfalls positiv gegenüber.
Nun steht ein Sachverständigengutachten an.

Was muss man sich darunter vorstellen?
Laut meiner Information werden alle dem Familiengericht vorliegenden Stellungnahmen aller beteiligten Parteien (Vater, Mutter, Juamt, Ergpfl.) gelesen und daraufhin das Gutachten erstellt.

Stimmt das?

Haben eindeutig herabwürdigende Einlassungen in den Anträgen, Erwiderungen etc. einen Einfluss auf die Beurteilung?

Das Ehepaar streitet sich ausser den erwähnten Angelegenheiten auch um Ehegattenunterhalt, in dem harsche Worte niedergeschrieben worden sind.

Danke!

Bori

Hallo,

ein Gutachten von einem Sachverständigen gibt das Gericht in Auftrag. Wird selten bei Umgang gemacht, aber häufig, wenn es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) geht.

Jugendamt, Verfahrenspfleger, Umgangsbegleitung usw. machen nur eine Stellungnahme für das Gericht.

Ein Sachverständigengutachten ist manchmal auch mit Vorsicht zu genießen. Sachverständige (egal welcher Fachrichtung) leben oft von den Aufträgen, die sie von den Gerichten bekommen. Damit sie vom Richter wieder einen Auftrag bekommen, „reden sie dem Richter nicht selten nach dem Mund“.

Was man bei Gutachten beachten sollte, kann man gut auf der HP und im Forum von http://www.gwg-gutachten.de nachlesen. Weitere Infos sind unter http://www.carookee.com/forum/elternforum/6 zu finden.

Der Gutachter sollte nicht nach Aktenlage (was Jugendamt & Co. geschrieben haben) entscheiden, sondern sich von allen Beteiligten selbst ein Bild machen und zwar, wie sie im Kontakt mit dem Kind sind.

Unterhaltsstreitigkeiten haben erst mal nichts mit dem ABR oder dem Umgang zu tun.

Trotzdem sollte man sich, auch in der emotional hochbelasteten Trennungszeit, nicht zu einem „Schlagabtausch unter der Gürtellinie“ hinreißen lassen. Immer daran denken, dass sämtlicher Schriftwechsel (inkl. SMS, Mail usw.) bei Gericht landen kann und dort ein negatives Bild zeichnet.

Gruß
Ingrid

Ist es vielleicht ein Gutachten darüber, wo das Kind WIRKLICH hin möchte?

LG