Hallo, eine Exfrau gab dem Jugendamt die Beistandschaft für eine Tochter. Es gibt ein Gerichtsurteil in dem der Unterhalt festegelgt wurde. Ein Mangelfall. Der Unterhaltspflichtige hat alles immer bezahlt. Nun bekam der Unterhaltspflichtige ein Schreiben durch das Jugendamt er müsse die volle Summe bezahlen für Kindesunterhalt da er eine Teilzeittätigkeit habe und Vollzeit arbeiten muss. Dem Zahler wurden die Stunden auch gekürzt, aber er hat immer weiter den festgelegten Betrag bezahlt gehabt. Kann das sein? Danke für eine Auskunft.
Hallo Bergischer,
fordern kann das Jugendamt grundsätzlich natürlich
a) das der volle Betrag gezahlt wird und
b) das der Unterhaltspflichtige sich eine volle Stelle sucht um seinen Unterhaltspflichten ganz nachkommen zu können.
Das Gerichtsurteil beschreibt ja nur die Unterhaltshöhe zum Zeitpunkt der Festlegung. Wenn das Einkommen sich erhöht muss sich auch der Unterhalt erhöhen. Andersherum würde jemand der zum Zeitpunkt der Gerichtlichen Festllegung ein hohes Einkommen hat, dann später aber arbeitslos wird, ja immer noch den hohen Betrag zahlen müssen.
Das ein Jugendamt etwas fordert, heißt ja noch nicht, dass das auch vom Unterhaltspflichtigen gezahlt werden kann. Es gibt vielleicht einen trifftigen Grund für die Teilzeitbeschäftigung. Hier hilft nur Widerspruch einlegen und die Gründe für die Teilzeitbeschäftigung aufführen, die Einkommensverhältnisse offen legen, vermutlich eine Nachzahlung leisten müssen und nachweisen, dass man sich weiterhin darum bemüht eine Vollzeitbeschäftigung zu finden.
Gruß, DC
hallo ,sobalb einkommen aus arbeit vorhanden ist … kommt das jugendamt und hält die hand auf …das kann man leider nichts gegen machen , du solltest dich ans familiengericht wenden und einen neuen titel erstellen lassen ( das geht kostenlos per formlosen antrag und ohne anwalt) ) das gericht fordert dann von dir die lohnabrechnungen usw zur einsicht und anhand deines einkommen wird der unterhalt neu beziffert … bis beim gericht eine entscheidund über die höhe getrfoffen wurde …solltest du trotzdem weiter den unterhalt zahlen den du bisher auch gezahlt hast (damit kein rückstand beim jugendamt entsteht und die dir einen strick draus drehen ) …gib den jugendamt kurz eine schriftliche mitteilung
das der unterhalt vom gericht neu festgesetzt wird !!
einen lieben gruss aus dem oberberischen …nancy
Hallo,
das gerichtliche Urteil ist bindend. Erst nach 2 Jahren nach dem gerichtlichen Beschuss kann neu „geklagt“ werden. Außnahme: Die die von dir gemachten Angaben sind nachweislich falsch!
Natürlich wird das Jugendamt versuchen, das Bestmögliche an Unterhalt für das minderjährige Kind zu fordern.
Gerade im Mangelfall werden Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen nicht berücksichtigt. (Miete , Raten für das Auto, das dich zur Arbeit bringt, krankheitsbedingte Mehraufwendungen, Werbungskosten usw.) Schau dir mal die „Düsseldorfer Tabelle 2013“ an
Als „Geringverdiener“ hast du die Möglichkeit dir kostenlose anwaltliche Unterstützung einzuholen. Gehe zu deinen zuständigen Gericht und fordere einen „Beratungsschein“ beim Anwalt deiner Wahl ein.
Gruß blackdaniel
Hallo,
sorry, wegen der langen Wartezeit auf Antwort. Urlaubszeit und dann noch der (Schein-)Tod meines PC haben das verursacht.
Verstehe ich die Frage richtig, dass der Zahler ein Gerichtsurteil hat, das auf der Basis von 40 Stunden wöchentlich den Unterhalt als Mangelfall berechnet?
Wenn das so ist und wenn seine Teilzeittätigkeit hochgerechnet auf 40 Stunden kein höheres Einkommen als im Urteil ergibt, dann liegt das Jugendamt falsch.
Da aber jede Info fehlt, warum nur Teilzeit gearbeitet wird, kann ich hier schlecht eine generelle Auskunft geben.
Gruß
Wenn das so ist,