Jugendamt-Heimeinweisung

Wer weiss , ob in den Jugendämtern/Jugendhilfe o.ä.eine Archivierung für die Einweisung von Kindern jetzt noch von 1955 (DDR-Zeiten) vorhanden ist?
Und ob es dafür in den jetzigen Bundesländer jeweils eine spezielle „Anlaufstelle“ gibt-hier für Sachsen-Anhalt?
Danke i.Voraus für hilfreiche Antworten.
Waldi64

Hallo Waldi,

also um die frage beantworten zu können, benötige ich noch einige antworten.

1955 gab es nach meiner meinung nur die teilung in sektoren ( berlin) sprich ost und west berlin? die bezeichung ddr gab es nach meinem wissensstand erst mit dem mauerbau. Aber ich würde sagen, wende dich an die bundesregierung… und oder an die übergeordnete dienstelle der jugendämter in deinem bundesland und stelle einen antratg auf akteneinsicht, sollte es dir nicht gewährt werden, würde ich mir sofort einen anwalt nehmen.

lg deern50

Hallo deern50,

danke für die Info, nur-die DDR gab es bereits seit 07.10.1949. Die Mauer wurde aus anderen Gründen hochgezogen…Na, das nur mal so zur Allgemein-Wissens-Info…
Werd nun mal sehen, wie ich am Besten weiter komme. Auf jeden Fall gehe ich nun mal an die übergeordneten Organe ran.
Danke und
MfG Waldi64

Hallo zurück,
gehe mal davon aus, dass du über diesen Weg nichts mehr herausbekommen wirst, was schon soooo lange zurückliegt.
Wegen dem Sozialdatenschutz dürfen Ämter Akten drei Jahre, in Ausnahmen fünf und bei schweren Geschehnissen 10 Jahre aufbewahren, daher wird man dich in den Jugendämtern nicht bedienen können.
Und wie es in der DDR gehandhabt wurde, kann ich gar nicht sagen.

Viel Glück auf anderen Wegen!
Martin

Hallo Waldi,

Für die Aufbewahrung von Jugendamtsakten gibt es gesetzlich festgelegte Archivierungsfristen, die je nach Bundesland verschieden sein können. In einer gut organisierten Kommune werden die Akten nach Ablauf der Frist vernichtet. In einem schlecht organisierten Archiv können sie auch länger liegen. Als: einfach bei der entsprechenden Kommune in der Zentrale anrufen und losfragen. Folgende Adresse könntefür Dich interessant sein,hier ist die Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder angesiedelt:

Landesbeauftragter für Stasiunterlagen Sachsen-Anhalt
Dr. Wolfgang Laßleben
Klewitzstr. 4
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 / 567-5051
Telefax: 0391 / 567-5060
Wolfgang.Lassleben(at)justiz.sachsen-anhalt(dot)de

Auf den Internetseiten des Landesjugendamtes findet man auch folgenden Link:

http://www.heimkinderfonds.sachsen-anhalt.de/

Gruß

Relana

Guten Tag,

Hallo Relana-D,

ganz vielen Dank für diese sehr interessante Information. Mein nächster Schritt geht in die empfohlene Richtung und ich werde sehen, ob ich da „weiter“ komme.
Entschädigungen beantrage ich nicht, weil die Heime, in denen ich war (Ermlitz/Dölkau und Bad-Dürrenberg) reine Kinderheime für Waisen war und ich in allen 3 Heimen bestens!!! betreut wurde. So gut hatte es sicher manches Kind in den eignen Familien nicht.

Vielen Dank nochmals und netten Gruß von Waldi

Leider habe ich die Frage erst jetzt gesehen.
Muss aber mitteilen, dass ich diese Frage leider nicht beantworten kann.
Es tut mir Leid
Wünsche allerdings viel Erfolg