Unverheirateter Kindsvater, Alleiniges Sorgerecht liegt bei der Kindsmutter. Kind in Pflegfamilie untergebracht. Erster Termin des Hilfeplangespräches fand mit allen Beteiligten statt. Hier Kindsmutter, Pflegeltern, Vertreter des Jugendamtes sowie Kindsvater.
Nachdem Kindsvater versuchte Besuchsregelungen einzufordern bei diesem ersten Termin und diese abgelehnt wurden, sind alle weiteren Hilfeplangespräche ohne Ihn abgehalten worden. Ebenso verschweigt man Ihm z.B. das sein Sohn in die Klinik kommt zur Mandeloperation.
Welches Verhaltensweise kann hier angewandt werden?
Wenn welche, womit sind diese zu untermauern?
Vielen Dank
Jonas 6
Unverheirateter Kindsvater, Alleiniges Sorgerecht liegt bei
der Kindsmutter.
Welches Verhaltensweise kann hier angewandt werden?
Wenn welche, womit sind diese zu untermauern?
Hi, der Kindsvater kann das geteilte Sorgerecht per Gerichtsentscheid einfordern.
MfG ramses90
Vielen Dank
Jonas 6
Geteiltes Sorgerecht wurde angestrebt, aber gerichtlich verworfen.
Nun gibt es weiterhin Hilfeplangespräche, aber nach dem ersten Termin jetzt, ohne den Vater zu benachrichtigen.
Hat der Mann/Vater kein Mitspracherecht oder ein Anrecht auf Einladung bzw. Mitbestimmung oder wenigstens auf die Ausfertigung eines Protokolls?
Ist der Kindsvater nur von den mündlichen Aussagen der Pflegeltern oder der Kindsmutter über den Verlauf der Gesprächsrunde abhängig?
MfG
jonas 6
Hi, darüber schon informiert?
http://www.vaeter-zeit.de/verfassungsgericht-urteil-…
Da schon mal um Rat gefragt? http://vaeter-helfen-vaetern.de/
Warum ist das Kind überhaupt in einer Pflegefamilie und seit wann?
Es ist leider so, dass, wenn Mutter, Jugendamt und die Pflegefamilie gegen den Vater arbeiten, dieser nahezu rechtlos visa vis steht.
Und das Justizministerium scheint auch nicht sehr daran interessiert zu sein sowohl das Urteil des BVerfG, wie die bemängelte Rechtslage in D seitens des EuGH, umzusetzen.
MfG ramses90
Hallo ramses90,
vielen Dank für die Antwort und den Tipp.
Weiss allerdings nicht ob ich den Sachverhalt bzgl. Pflegefamilie nochmals erläutern darf. Meine erste Anfrage incl. Hintergrundinfo, hatte man gelöscht.
Weiss allerdings nicht warum. Nun ja, werde die Situation einfach nochmal schildern.
Die Kindsmutter entwickelte ein starkes Alkohol- und Medikamentenproblem auf welches das Jugendamt aufmerksam gemacht wurde. Dieses ignorierte die Hinweise. Mittlerweile waren beide Elternteile getrennt lebend.( unverheiratet ) Kind befindet sich bei der Mutter. Der Kindsvater findet die Kindsmutter bewußtlos in der von innen verschlossenen Wohnung vor,( sollte durch Feuerwehr geöffnet werden, dann kam jemand mit dem Vermieterschlüssel ) das Kind läuft plan- und ziellos in der Wohnung herum. Vertreter des Jugendamtes erscheint nach Anruf, will das Kind mitnehmen ins Heim. Kindsvater verhindert dieses und bittet eine Pflegfamilie zu finden, da er stark beruflich eingespannt war. Die Option sollte lauten: Kindsvater holt das Kind zu sich, nachdem er KiTa Stelle sowie Tagesmutter organisiert hatte.
Nachdem das Kind nun in der Pflegfamilie war schwenkte das Jugendamt komplett um und ignorierte alle Bemühungen zur Zusammenführung des Kindes mit seinem Vater.KiTa sowie Tagesmutter waren vorhanden.
Um ein Loyalitätskonflikt des Kindes zu vermeiden, so das Argument des Amtes, wurde der Besuchskontakt auf alle vier Wochen, für max. 90 min beschränkt.Beim ersten Hilfeplangespräch stellte der Vater dieses in Abrede.Seitdem verhärtete sich die Stellung des Amtes immer mehr.
Gerichtliche Einwendungen haben leider eine negative Tendenz bewirkt.
Sowie auch negativ seitens des Gerichts entschieden.
Also bleibt die Frage, inwieweit der Kindsvater ein Anrecht auf Information seines Kindes hat, z.B. Protokollierung des Gespräches während des Hilfeplangespräches) egal ob Vorgehensweise der Pflegeltern, der Kindsmutter sowie des Jugendamtes.
Hoffe der kurze schnelle Umriss ist nicht zu verwirrend.
Bis dahin,
Zum Gruss
jonas 6
Hi, http://www.recht.de/phpbb/, da anmelden, den Sachverhalt, so wie hier geschildert im Brett Familienrecht darlegen.
Gegen das Gerichtsurteil Revision einlegen.
Himmel und Hälle in Bewegung setzen gegen das Vorgehen des Jugendamtes. Das kommt ja schon einer Kindsentziehung durch das Jugendamt gleich!
Mit Himmel und Hölle ist gemeint: Öffentlichkeit = Zeitung, Fernsehen. Den Artikel mal lesen:
http://www.stern.de/panorama/jugendaemter-alle-murks…
MfG ramses90