Hallo – wann muss man oder hat man die Verpflichtung das Jugendamt zu kontaktieren? Ist das Jugendamt erst dann zuständig, wenn etwas mit Jugendlichen oder Kindern passiert ist oder findet man dort auch vorbeugend Hilfe; also wenn man den Jugendschutz in irgendeiner Hinsicht gefährdet sieht? Bitte um Tipps.
Hallo ,
das Jugendamt hat die ''Garantenpflicht für das Kindeswohl ‚‘, das bedeutet, das das JA auch vorbeugend tätig werden muß, wenn es eine Gefährdung des Kindeswohls erkennt.
Solltest Du berechtigte Zweifel haben, mußt Du das JA informieren.
Gruß, Reinhard