Jugendamt informieren?

Den Auslöser weiss ich von meinem Sohn. Er hatte mir erzählt,
dass er sich mit ihrem Sohn gestritten hat, weil er ihn nicht
mit seinen Autos spielen lassen wollte.
Nur sehe ich solch Situation nicht als Solche, ein Kind zu
hauen.

Hallo,

meine Antwort bezog sich auch nicht auf das Hauen, sondern lediglich auf die Tatsache, dass sie ohne Essen ins Bett mussten.

Das Schlagen sehe ich noch rigoroser: Es gibt KEINEN Grund, der rechtfertigt, dass ein Erwachsener ein Kind haut. Dieses Recht auf körperliche Unversehrtheit (mal abgesehen davon, dass man sich als Erwachsener schämen sollte, solch ungleiche Mittel anzuwenden, nur um seine Interessen durchzusetzen) ist nämlich gesetzlich verbrieft. Und wer in Deutschland lebt, hat sich an dieses Gesetz zu halten - ohne Wenn und Aber! Und das sind bezieht sich eben auf wildfremde Personen, Partnerinnen von Ex-Männern oder auch Verwandte jeglichen Grades etc. etc. Du weißt, dass man die Frau auch anzeigen könnte? Solange sich ein Kind nicht selber schützen kann, sind Eltern in der regelrechten Verantwortung, dies zu tun. Nicht umsonst heißt es ja auch „Schutzbefohlene“. Soweit meine urpersönliche Meinung zum Thema Schlagen.

Und auch ein Kind ohne Abendessen ins Bett zu schicken

und ins Zimmer zu sperren halte ich für ziemlich heftig. Ich
könnte mich nicht ins Bett legen und schlafen wenn ich wüsste
mein Kind hat vielleicht hunger und musste mit leeren Magen
ins Bett.

Naja, das eben sehe ich ein wenig anders und würde es stark von der Situation abhängig machen. Ein Kind verhungert nicht gleich, wenn es ohne etwas zu essen ins Bett geht. Manchmal muss es über solche Reaktionen auch lernen, dass Geduld ein Ende hat oder es einfach übers Ziel hinausgeschossen ist. Wenn z. B. ein Kind mit nichts zufrieden ist, was ihm an Essen vorgesetzt wird, dann muss es eben darauf verzichten. Bei uns ist es so, dass das gegessen werden soll, was auf den Tisch kommt (ich serviere da per se schon mal keine toten Affen oder gratinierte Blumentöpfe oder auch Sachen, von denen ich weiß, dass sie sie überhaupt nicht mag). Wenn das nicht genehm ist, ist noch ein pupslangweiliges, selbst zu schmierendes Butterbrot im Angebot, wenn das auch nicht gefällt, bleibt ein Apfel und wenn auch der nicht genehm ist, geht es eben ohne Essen ins Bett. Ich kann daran nichts Verwerfliches finden, denn das ist dann selbst entschieden und nicht zum Hungern genötigt. Und deshalb fragte ich nach dem Grund für dieses Verhalten. Dass Streitigkeiten auf diese Weise sanktioniert werden, finde ich natürlich auch daneben und inaktzeptabel

Und da wäre es eher die Aufgabe von ihr und

meinem EX die Kinder aufzuklären statt so vorzugehen.
Ich kann ihren Sohn verstehen, da kommt ein anderes Kind wohnt
für 2 Tage in seinem Zimmer mit und klar will er auch mit den
vorhandenen Spielsachen spielen. Aber als Mutter sollte man
mit so einer Situation umgehen können, oder nicht?

Es wäre wünschenswert, dass mit solch einer Situation angemessen umgegangen wird, aber ein derartiges - ich nenne es jetzt mal - konstruktives Konfliktlösungsvermögen ist nun mal nicht jedem gegeben. Die Situation ist sicherlich sehr unglücklich gewesen, aber käme das ganze andere Drumherum (Schlagen, Drogen-/Alkoholkonsum etc.) nicht noch mit dazu, hätte das allein für mich das Fernhalten meines Kindes aus der Familie nicht gerechtfertigt. Ich denke immer, dass jeder eine 2. Chance verdient hat. Also ansprechen, Meinung äußern und erst wenn die Spielregeln erneut nicht eingehalten werden Konsequenzen ziehen.

Viele Grüße
Kirsten

Wenn du Skrupel hast, das örtliche Jugendamt einzuschalten könnte vielleicht der Kinderschutzbund hilfreich sein.
Ich jedenfalls würde etwas unternehmen, und meinen Sohn auch nicht mehr dahin lassen, zumal dann nicht, wenn er nicht will.
Lieben Gruß und viel Glück !

PS : Vielleicht sollte auch psychologischer/psychiatrischer Dienst eingeschaltet werden, scheint, er braucht professionelle Hilfe…

Ich finde über Schlagen, Einsperren und Nahrungsentzug für Kinder braucht man eigentlich gar nicht zu diskutieren : abgesehen von persönlichen Meinungen dazu und moralischen Fragen ist es SCHLICHTWEG VERBOTEN (Kinderschutzgesetze) !

Eltern, die Drogen nehmen sind in ihrer Fähigkeit zu verantwortlichem Handeln, Präsenz und Ansprechbarkeit ihren Kindern gegenüber (mindestens zeitweise) eingeschränkt. Darüber hinaus verstehen (kleine) Kinder kaum die dann auftretenden Verhaltens- und Gefühlsveränderungen und sind mit den „plötzlich merkwürdig anders agierenden“ Eltern emotional überfordert und irritiert.

Die zum Teil hier in diesem Forum recht toleranten und verständnisvollen Äußerungen gegenüber Drogen und Alkohol konsumierenden Eltern finde ich persönlich sehr seltsam, unpassend und unangebracht.

Kinder nehmen Schaden durch solches Verhalten und müssen davor geschützt werden.

Der 6- jährige meint es sicher nicht ganz ernst, wenn er „nie mehr“ den Papa besuchen will, denn das zeitliche Element „nie“ erschliesst sich mit 6 noch nicht. Dennoch ist es ein Ausdruck von Unsicherheit und Verstörung, den man sehr ernst nehmen muss und der nicht grundlos auftaucht.

Fotos, sms, Vorgeschichte : was braucht es da für Beweise ? meiner Meinung nach braucht es da neutrale/professionelle Kontrolle der Umstände und des Umgangs mit Kindern, Begleitung, Hilfestellungen, Konsequenzen.

Lieben Gruß !

Nur mal so nebenbei…
Hi!

Mein Exfreund hat … auch kein offizielles
Umgangsrecht.

Warum nicht? Wurde ihm das gerichtlich aberkannt?
Wenn nicht, dann hat er Umgangsrecht, gesetzlich verbrieft!

Gruß
Renate