Hallo Kay Uwe,
ein volljähriges ‚Kind‘ wird vom Jugendamt unterstützt.
Um diese Unterstützung zu erhalten musste doch bestimmt ein Antrag ausgefüllt werden in dem wahrscheinlich auch nach Einkommen des „Kindes“ (auch Halbweisenrente ist Einkommen) gefragt wurde. Wurde die Halbwaisenrente als Einkommen angegeben?
Nach 2,5 Jahren stellt sich heraus, dass das ‚Kind‘ Halbwaisenrente bekommt.
Was heißt in diesem Fall „stellt sich heraus“? Hat das „Kind“ vorher nicht gewusst dass es Halbweisenrente bekommt, oder war das dem „Kind“ zwar bekannt, aber dem Jugendamt nicht?
Es folgt eine Aufforderung vom Jugendamt das Geld an das Jugendamt komplett zu zahlen
Ist diese Aufforderung rechtlich in Ordnung? Darf das komplette Geld zurückverlangt werden?
Diese Fragen hat „hawethie“ schon beantwortet.
Es gibt kein Einkommen, ausser der Zahlung vom Jugendamt
Wenn das „Kind“ Halbwaisenrente bekommt, dann stimmt diese Aussage nicht. In diesem Fall besteht das Einkommen aus der Halbwaisenrente und der Zahlung vom Jugendamt.
Gibt es getätigte Ausgaben, dies es rechtfertigen, einen Teil des Geldes zu erlassen?
Dazu kann ich nichts Genaues sagen. Aber ich vermute mal dass das eigentlich aus dem Antrag hervorgehen sollte den man stellen musste um die Unterstützung vom Jugendamt zu erhalten.
Gruß
N.N