Jugendamt. Nachforderungen erlaubt?

Hallo,

ein volljähriges ‚Kind‘ wird vom Jugendamt unterstützt.
Nach 2,5 Jahren stellt sich heraus, dass das ‚Kind‘ Halbwaisenrente bekommt.
Es folgt eine Aufforderung vom Jugendamt das Geld an das Jugendamt komplett
zu zahlen.
Es gibt kein Einkommen, ausser der Zahlung vom Jugendamt.

Ist diese Aufforderung rechtlich in Ordnung?
Darf das komplette Geld zurückverlangt werden?
Gibt es getätigte Ausgaben, dies es rechtfertigen, einen Teil des Geldes zu erlassen?

Danke für Hilfe!

Hi
wenn das Kind bei Kenntnis der Halbwaisenrente keine Unterstütung bekommen hätte, kann die Behörde natürlich alles zurückfordern.

Die Rechtsgrundlagen wird die Behörde schon mitteilen.

Gruß
HaWeThie

Danke!

Da gibt es keine Ausnahmen:
a. an getätigten Ausgaben? (Z.B. Mietunterstützung der Mutter, Anschaffungen für die
Ausbildung, Gesundheits- und Hygienekosten)
b. Hätte das ‚Kind‘ nicht vorher informiert werden müssen?

Grüße

Hallo Kay Uwe,

ein volljähriges ‚Kind‘ wird vom Jugendamt unterstützt.

Um diese Unterstützung zu erhalten musste doch bestimmt ein Antrag ausgefüllt werden in dem wahrscheinlich auch nach Einkommen des „Kindes“ (auch Halbweisenrente ist Einkommen) gefragt wurde. Wurde die Halbwaisenrente als Einkommen angegeben?

Nach 2,5 Jahren stellt sich heraus, dass das ‚Kind‘ Halbwaisenrente bekommt.

Was heißt in diesem Fall „stellt sich heraus“? Hat das „Kind“ vorher nicht gewusst dass es Halbweisenrente bekommt, oder war das dem „Kind“ zwar bekannt, aber dem Jugendamt nicht?

Es folgt eine Aufforderung vom Jugendamt das Geld an das Jugendamt komplett zu zahlen
Ist diese Aufforderung rechtlich in Ordnung? Darf das komplette Geld zurückverlangt werden?

Diese Fragen hat „hawethie“ schon beantwortet.

Es gibt kein Einkommen, ausser der Zahlung vom Jugendamt

Wenn das „Kind“ Halbwaisenrente bekommt, dann stimmt diese Aussage nicht. In diesem Fall besteht das Einkommen aus der Halbwaisenrente und der Zahlung vom Jugendamt.

Gibt es getätigte Ausgaben, dies es rechtfertigen, einen Teil des Geldes zu erlassen?

Dazu kann ich nichts Genaues sagen. Aber ich vermute mal dass das eigentlich aus dem Antrag hervorgehen sollte den man stellen musste um die Unterstützung vom Jugendamt zu erhalten.

Gruß
N.N

Um diese Unterstützung zu erhalten musste doch bestimmt ein
Antrag ausgefüllt werden in dem wahrscheinlich auch nach
Einkommen des „Kindes“ (auch Halbweisenrente ist Einkommen)
gefragt wurde. Wurde die Halbwaisenrente als Einkommen
angegeben?
sicher nicht. Damals hatte allerdings die Mutter die

Angaben gemacht.
Das war sicher unvollständig.
Ändert wahrscheinlich nichts an der Tatsache, daß das Kind jetzt -volljährig-
trotzdem dafür zahlen muss?

Nach 2,5 Jahren stellt sich heraus, dass das ‚Kind‘ Halbwaisenrente bekommt.

Was :
Diese Fragen hat „hawethie“ schon beantwortet.

Es gibt kein Einkommen, ausser der Zahlung vom Jugendamt

Wenn das „Kind“ Halbwaisenrente bekommt, dann stimmt diese
Aussage nicht. In diesem Fall besteht das Einkommen aus der
Halbwaisenrente und der Zahlung vom Jugendamt.
stimmt.

Hi nochmal
zu a: wofür das Geld ausgegeben wurde ist egal - nofalls muss halt in Raten zurückgezahlt werden
zu b: steht auf dem Antrag nicht irgendwo ein Hinweis auf die Möglichkeiten der Behörde?
Oder im Bewilligungsbescheid?

Wenn nicht da, dann zumindest in den Gesetzen.

Wenn ich dir Geld klaue, musst du mich nicht wenigstens vorher hinweisen, dass du mich anzeigen willst?

Gruß
haWeThie

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Komischer Beitrag, solltest du mal drüber nachdenken!!!