Meine Enkeltochter ist 8 Jahre alt, sie hat ein ausgeprägtes Sexualverhalten. Sie macht mit Jungs rum u. fasst diese am Geschlecht an.
Am Freitag holte sie das Jugendamt von der Schule ab und schaffte sie in eine Wohngemeinschaft, (Kinder alter zwischen 5 u. 18), wir wissen nicht genau was sie für Äußerungen in der Schule/Hort gemacht hat, jedenfalls wird mein Mann, also der Opa verdächtigt sie sexuell belästigt zu haben.
Meine kleine Enkeltochter ist 5 Jahre sie erzählte uns dann am Abend das sie zusammen alle drei in unserem Garten waren und das die große (8 J.) meinem Mann vorn in die Hose gegriffen hat. Die Wohngemeinschaft soll zum Schutz für das Kind da sein vor meinem Mann bis alles geklärt ist.
Was können wir hier tun, einen Rechtsanwalt nehmen oder erst auf das Jugendamt gehen?
Liebe/-r User die Deutsche Rechtsprechung lautet wie folgt: Hier redet man von dem Schutzalter: Als Schutzalter bezeichnet man das Alter, von dem ab eine Person juristisch als einwilligungsfähig bezüglich sexueller Handlungen angesehen wird. Sexuelle Handlungen mit Personen unterhalb des Schutzalters werden dem Grundsatz nach strafrechtlich verfolgt. Das Schutzalter hängt kulturabhängig in vielen Ländern von verschiedenen Faktoren ab (absolutes Alter, Altersunterschied, Geschlechter der Personen, Ehe, Abhängigkeitsverhältnis). Personen, die das Schutzalter überschritten haben, werden als sexualmündig bezeichnet.
Allgemeines:
Ein einheitliches Schutzalter für sexuelle Handlungen existiert in Deutschland nicht. Vielmehr gelten je nach Tatbestand unterschiedliche Altersgrenzen; eine Besonderheit des Sexualstrafrechts ist es darüber hinaus, auch die Abgrenzung der im Einzelnen verbotenen Handlungen über die Generalklausel des § 184g StGB je nach Tatbestand unterschiedlich vorzunehmen. Die unterschiedlichen Schutzaltersstufen sind auch Teil der allgemeinen Altersstufen im deutschen Recht.
Schutzalter 14 Jahre! Hoffe das hilft dir etwas weiter.